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Kosten Grund Kaufvertrag

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  •  uwe.s
4.10.2007
3 Antworten 3
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Hallo!

Wir sind gerade dabei einen Kaufvertrag für unser Grundstück auszusetzen. Wir möchten wo möglich den Notar übergehen und haben uns jetzt bezüglich der beglaubigten Unterschriftsleistung bei unserem Bezirksgericht erkundigt.

Hat jemand von euch mit dieser Variante bereits Erfahrung? Kostenersparnis?

Danke für die Hilfe.

  •  lize
4.10.2007  (#1)
Welche... Auskunft hat das BG gegeben. Würd mich auch interssieren. Meines Wissens kommt Ihr um den Notar nicht drumrum, lass mich aber gern etwas Besseren belehren.

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  •  nasowas
4.10.2007  (#2)
nasowas - Es ist einfach: (so habe ich es seinerzeit gemacht)
Anruf beim Bezirksgericht, Kosten erfragt,
Anruf beim Notar, Kosten erfragt.
Rechercheaufwand 10 Minuten, Telefonkosten 4ct.

Aber nun zur Auflösung:
Auch das Bezirksgericht darf Unterschriften beglaubigen.
Beim Bezirksgericht habe ich gleich erfahren, dass die Gerichtstarife höher sind, als die Notariatstarife, was vom Notar bestätigt wurde. Der Discount-Notar darf auch weniger verlangen, das BG nicht.
BTW: Wir sprechen von Kosten im Bereich von 20-70 EUR
BTW2: Auch wenn wir privatrechtlich weitgehende Formfreiheit bei Verträgen haben, ist das bei Grundstücken ein wenig heikler. Was heißt: das Grundbuchgericht kann die Einverleibung aus groben Formmängeln ablehnen. Was bedeutet das: Der Verkäufer hat sein Geld, der Käufer ein Problem.
Tipp an uwe: Vergesst die Aufsandung nicht, die Verkürzung über die Hälfte, die Lastenfreiheit (Real- und Geld-), das Inventar, die Bestätigung über den Erhalt der Kaufpreissumme, ... hmmm ... Achtet auf nichtverbücherte aber offensichtliche Servitute, ... hmmm ... (kein Anspruch auf Vollständigkeit, bin kein Jurist)

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  •  creator
4.10.2007  (#3)
@uwe: wenn du schon nicht weißt, wie - du den notar einsparen kannst, solltest du es auch nicht tun... und das ist nicht bös gemeint, sondern als warnung.

narürlich könnte ich dir auch einen mustervertrag zuschicken, nur glaube ich nicht, dass dir damit wirklich geholfen ist. stimmt schon, dass das bg nur ärgste mängel zurückweist und ja, auch das bg kann beglaubigen. nur gibt's da auch so schöne nebensachen, an die laien weder denken noch ohne gefahr für sich anwenden können - steuern und gebühren z.b., aber auch klauseln. so wäre es z.b. sinnvoll, sich im kaufvertrag die absoltute lastenfreiheit, also auch die freiheit von kontaminationen, laufenden oder nicht nachgekommenen verfahren zu sichern. dann wäre es sinnvoll, die kaufabwicklungspflicht auch auf eventuelle erben auszudehnen und natürlich bei barer übergabe des kaufpreises einen rangordnungsbescheid zu verlangen.

auch notariatsgebühren kann man verhandeln.

fazit: für laien zahlt es sich nicht aus, wegen ca. 700-1000 euro erhebliche risken zu nehmen.

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