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wie können die Baugründe aufgeschlossen werden ohne Anschluss ans öffentliche Gut?
Kenne das so das bei der Widmung der Grund für den Aufschluss (Straße) abgetretenen werden muss... Vielleicht einmal bei der Gemeinde nachfragen ob da was übersehen wurde... |
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War bei mir auch so. Habe aus gut-Nachbarschaftsgründen die Hälfte bezahlt. |
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Vielleicht wurden die Baugründe schon länger umgewidmet, wo die Abtretung für Verkehrswege noch nicht Gesetz war? Zur Bewirtschaftung von Grünland wird der Landwirt keinen Asphalt brauchen, aber froh wird er auch sein, wenn es keine Schlaglöcher mehr gibt. ob er sich da so herausstehlen kann von der Finanzierung bin ich auch nicht so sicher!
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Hallo altehuette, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Wer ist der Verkäufer dieses Grundstückes? Der, dem die Wiese dahinter gehört? In Zukunft kommen da ohnehin noch weitere Kosten dazu. Generell die Straßenerhaltung und der Winterdienst. |
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Bauplätze müssen nicht zwingend über Öffentliches Gut erreichbar sein - es geht auch mit eingetragenen Servituten über Privatgrund. Abgetreten muss bzw. kann nur werden, wenn da Öffentliches Gut angrenzt. Die Abtretung dient immer nur der Vergrößerung/Verbreiterung des schon vorhandenen Öffentlichen Gutes. Wenn es ein solches gar nicht gibt, kann an dieses auch nicht abgetreten werden. ||
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Verkäufer ist auch der Grünland-Besitzer. Die Hälfte oder bissl mehr als die Hälfte wäre bei zwei Benutzern ok, aber bei 4 Parteien find ich das etwas übertrieben.
Somit müssten wir im Anschluss dann auch >50% der laufenden Kosten tragen (Winterdienst, etc.), ist das bei euch auch der Fall speeeedcat? Danke |
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Darauf würde ich nicht einsteigen. Ich würde mal frech behaupten der hat euch bereits über den Tisch gegogen. Im Zuge des Grundstückkaufes wärt ihr in einer viel besseren Verhandlungsposition gewesen. 4 Hauszufahrten + 1 Zufahrt zu landw. Nutzfläche = jeder trägt 1/5 der Kosten Schließlich darf jeder die gesamte Privatstraße benutzen und nicht nur das Stück bis zu seinem Haus. Warscheinlich gehen auch deine Nachbarn auf der Straße spazieren, Kinder spielen drauf, wird die Straße zu reversieren benutzt oder als Parkplatz für Besuch. Ich würde da echt nicht großzügig sein beim Verhandeln, denn wenn der Verteilschlüssel einmal ausgemacht ist wird dieser vermutlich bei allen zukünftigen Kosten wiederverwendet werden. Winterdienst... |
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Wäre wohl das ehrlichste für die Asphaltierung auf 5 aufzuteilen. Nur den Winterdienst dürfte man den Grünlandbewirtschafter nicht anlasten, da er in den Wintermonaten das Grünland nicht bewirtschaftet, es sei den, dass auch noch ein Wald dahinter ist. Der wird sehr wohl auch in den Wintermonaten bewirtschaftet! |
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Wir haben ebenfalls auf einem Grund gebaut, der nur über einen Privatstrasse zu erreichen ist. Da kein Öffentliches Gut angrenzt, war die Gemeinde auch nicht daran interessiert sich an den Kosten zu beteiligen. Somit waren wir für das errichten der Strasse selbst verantwortlich. Winterdienst ist wohl das kleinste Problem, mit einer Kisten Bier ist viel möglich
Interessanter wird es wohl, wie sich die Bank die euch einen Kredit gibt (falls ihr einen Braucht), verhalten wird. Die Bank will nämlich für gewöhnlich auch ein Wegerecht haben, da euer Grund aus der Sicht der Bank sonst nur mit einem Hubschrauber zu erreichen ist. War zumindest bei uns so. |
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So auf die leichte Schulter würde ich das nicht nehmen! Da geht es ja auch um Haftungsrechtliche Fragen im Falle eines Unfalles wegen nicht gestreuter Straße. Wer hält da dann den Kopf hin? Im Prinzip wird es immer der Straßenbesitzer sein! Darum will der Straßenbesitzer, sprich der Landwirt, sich von vorn herein gar nicht beteiligen an den Kosten, damit er die Verantwortung auf die Bauparzellenbesitzer abwälzen kann. Wer führt überhaupt die Schneeräumung bzw. Streuung durch? Wenn es eine private Firma ist, wird Diese haften müssen! Wird auch entsprechend kosten! Und da ist halt der Verteilungsschlüssel das entscheidende Kriterium. |
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war bei mir auch so, hab die straße dann asphaltieren lassen, auf meine kosten. musste ich aber nicht, ich hätte diese auch als schotterstraße lassen können. aber aus "staubfrei ins hausgeh gründen" hab ichs dann gemacht. Ich räume diese Straße auch von Schnee. Aber müssen würd ich nicht. bin ja nicht der eigentümer, sonder hab nur das eh und fahrtrecht.
Sollte mal was kaputt werden, wird dies nicht von mir repariert werden |
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das will nicht die bank, sonder sollte im interesse des kunden sein. wie du sagst.. sollte der eigentümer mal spinnen und sagen, dass du nicht mehr über diese straße fahren darfst, kannst dir wirklich nicht helfen und musst dir nen black hawk kaufen. so einen fall hatte ich schon mal in der praxis... nach rechtsstreitigkeiten wurde sich dann geeinigt, aber das zährt an nerven und geld. hubschrauber wurde keiner angeschafft. *G* |
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Hallo cyberial, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Kostenbeteiligung Privatstrasse |
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OT:
@rk515 In meinem Fall bin ja ich der Eigentümer der Straße und sonst keiner. Somit hab ich ja nichts davon wenn die Bank im Grundbuch steht. |
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die bank steht ja ned im grundbuch.aber sie finanziert dir schwer ein haus, wo die zufahrt ned geregelt ist.
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Wir haben das Grundstück noch nicht gekauft, daher wurden wir auch nicht über den Tisch gezogen. Wegrecht wird bei der Privatstrasse auf uns geschrieben, das ist bereits geklärt.
Fair würde ich eine Aufteilung auf 4 auch finden aber laut Notar ist das nicht die Normal und laut Gesetz (Aussage Notar) wird das fast immer so gehandhabt?! |