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Hallo egoisst, also vorab interessiert mich folgendes: 1) Wenn dir 1/3 der Liegenschaft bereits im Jahr 2017 überschrieben wurde, dann musst du eigentlich schon grundbücherliche Miteigentümerin sein unabhängig davon, ob das Land schon ausgezahlt wurde oder nicht. Allerdings schreibst du auch, dass es sich um ein Haus handelt ... 2) Du sagst, die Volksbank steht mit 65k im Grundbuch. Ist das auch der aktuell aushaftende Kreditbetrag? 3) Das Pfandrecht der Volksbank (65k) belastet ja die gesamte Einlagezahl. Der (Die) Eigentümer der übrigen 2/3 haften ebenso für die Erfüllung aus dem Schuldverhältnis. 4) Wofür möchtest du 65k + 8k finanzieren - musst du als Gegenleistung für die Eintragung als Eigentümerin den aushaftenden Kreditsaldo übernehmen? 5) Wenn dein Liegenschaftsanteil tatsächlich ca. 167k (= 500k/3) ausmacht und du aus irgendeinem Grund den aushaftenden Saldo (65k ?) finanzieren solltest, dann ist es aus meiner Sicht unerheblich (und verbessert deine Lage nicht wirklich), ob du das Land auszahlst oder nicht. Im Gegenteil - dein Einkommen reicht momentan für eine große Ersparnisbildung nicht aus. Insofern würde ich mir den Kapitalpolster von 8k lieber für Unverhergesehens aufheben. Bei dem Liegenschaftsgegenwert wird es für eine finanzierende Bank auch unerheblich sein, ob Sie mit einer Vorlast von 8k auskommen muss oder gleich an erster Stelle steht. Dringende Voraussetzung: Nachdem es anscheinend mindestens 2 Eigentümer auf der selben Haupteinlage gibt, müssen die anderen ebenfalls mit der Belastung einverstanden sein und die Pfandbestellungsurkunde im neuerlichen Finanzierungsfall mitunterschreiben. Eine weitere Voraussetzung wie oben erwähnt ist auch deine bereits erfolgte Eintragung als Eigentümerin. Wenn das mal alles geklärt ist, wäre bei diesem Betrag mal die Hausbank erste Anlaufstelle. Sollte das überhaupt nicht funktionieren, dann bist du mit den Forenstars (das Wort gefällt mir ) bestens beraten. |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Das gilt es auch abzuklären, welcher Erfarhung das war, vielleicht eine Fälligstellung? Dann sollte der KSV kontrolliert und ggf bereinigt werden. |
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2 Antworten und der Thread ist gelöst. *G* Etwas kurios die ganze Situation. |
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