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Ich verstehe nicht ganz was umgekehrt dagegen spricht... |
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sehe ich auch so |
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Also ist deine Frau ja trotzdem dabei |
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Frau trennt sich, besitzt 50% vom Haus, aber nicht der Schulden. Eher ein familienrechtliches Thema als ein "Kreditthema".... |
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es wundert mich, dass die bank nicht jede unterschrift nimmt, die sie bekommen kann also, ich hätte unterstellt, auch deine frau unterschreibt mit - egal wie die einkommensverhältnisse im moment sind |
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Bei uns: Einkommen 80/20 Haus gehört beiden 50/50 Konten laufen auf beide als Oder-Konten Hypotheken laufen auf beide Sparbücher laufen auf beide Warum sollte es anders sein? die Pfandurkunde muss sie ja auch mit unterschreiben... |
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Was sind Oder Konten? |
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Konten, bei denen es 2 oder mehrere Kontoinhaber gibt und jeder davon unabhängig vom anderen die Verfügungsberechtigung über das Konto hat. |
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Was macht die Bank eigentlich bei einem gemeinsamen Kredit bei Trennung bzw. wenn sich die 2 Kreditinhaber zerstreiten und nicht mehr zahlen wollen? Wird dann bei beiden das Gehalt gepfändet? |
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Beim Kredit haften die Kreditnehmer solidarisch. Das bedeutet, dass die Bank von jedem einzelnen Kreditnehmer die volle offene Schuld fordern kann. Die Nichtzahlung der vereinbarten Raten hat schwerwiegende Folgen - siehe https://www.energiesparhaus.at/forum-grundbuch-eintrag-grundstueck/64395_2 |
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@LiConsult So richtig hast du mir meine Frage noch nicht beantwortet. Das beide haften etc. ist mir klar. Aber von wem würde das Gehalt tatsächlich zuerst gepfändet werden? Und wenn es zu einer Pfändung kommt weil z.B. 2 Monatsraten nicht bezahlt wurden, dann werden nur diese beiden Raten gepfändet oder? |
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Das Prozedere bei Nichtbezahlung der Kreditrate ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Bei einem Institut "wandert" man z.B. gleich in die Sanierungsabteilung, bei der anderen in die Rechtsabteilung. Die eine Bank ist zeitlich "gnädig" und fängt erst nach der ersten, zweiten, dritten Mahnung mit der Sicherheitenverwertung an. Dann hat man noch etwa 1,5-2 Monate Zeit den Rückstand zu begleichen, bevor es weiter geht. Die Sicherheitenverwertung ist dann vorerst das Aussenden der (bislang stillen) Gehaltsverpfändung an den Arbeitgeber. Die andere Bank wartet ohne Mahnlauf die Frist für die Geltendmachung des Terminsverlusts ab, kündigt und stellt den Kredit fällig. Alleine schon die Gehaltsverpfändung führt schon zu Einträgen in den KSV und die Warnliste. Abgesehen davon ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen eine Gehaltsverpfändung für den Arbeitgeber kein wirkliches "must have". hängt auch von Bank zu Bank ab, i.d.R. jedoch werden beide Gehaltsverpfändungen gleichzeitig ausgeschickt - es handelt sich ja um eine Solidarhaftung. korrekt, die Pfändung betrifft die rückständigen Raten inkl. Sollzinsen + allfällige Gebühren, die durch den Verwaltungsaufwand entstehen. Die künftigen Raten sind ja noch nicht fällig. Wichtig ist wie erwähnt die Gesprächssuche mit der Bank. |
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ja, ganz klar - einkommen bekannt geben, und dann wird geholt was geht - existenzmiminum unter berückstigung von eigentum |
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Ich hab zwar den Vertrag schon unterschrieben - aber jetzt wo es eh zu spät ist fällt mir ev noch ein anderes Argument ein. Die Kreditraten kann man ja als Sonderausgaben in die Arbeitnehmerveranlagung reingeben. "Der abzugsfähige Betrag reduziert sich bei einem Einkommen zwischen 36400 € und 60.000 € gleichmäßig." Ich weiß jetzt nicht ob das Brutto oder Netto Beträge sind. Aber Mein Frau könnte sicher mehr geltend machen als ich. Was ich nicht herausfinden konnte, ob wenn beide im Kredit stehen das 50/50 in die Arbeitnehmerveranlagung kommt oder ob einer die gesamte Rate reingeben kann. |
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Das geht doch nur bei Krediten die bis 2015 abgeschlossen wurden. Also sicher keine Neuabschlüsse, außer bei Vermietung. |
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Und auch für die ging es nur bis 2020. |
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Danke für die Info - das hatte ich übersehen (bzw finden sich online leider noch viel falsche Beitrage).
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