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Kredit nur mit Vermietung zurückzahlen!?!

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  •  Delano
8.1. - 22.1.2018
30 Antworten | 9 Autoren 30
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Hallo,

wie vor ein paar Tagen schon einmal in einem eigenen Thread geschrieben überlegen wir momentan aus unserem RH auszuziehen, da wir einen fertigen Grund haben auf welchem wir bauen könnten.

Nun gibt es auch die Variante, dass man das RH der Genossenschaft nach 10 Jahren übernimmt (das ist bald so). Mit unserem ersparten könnten wir das auch machen, somit wäre es dann in unserem Eigentum und wir haben ein komplett ausbezahltes RH  ohne Schulden.

Eine Option wäre dann mitunter, dass man das RH vermietet und damit dann den Kredit für den Hausbau finanziert. Jedoch haben wir dann kaum Erspartes über (evtl. so um die 40K) und müssten uns fast alles für den Hausbau aufnehmen (rechne mit 350k).

Natürlich kann man monatlich von unserem Gesamteinkommen von ca. 3600.- auch noch was dazu beisteuern, aber das will ich so gut wie möglich vermeiden.


Als Mieteinnahmen in unserer Gegend für ein RH mit 98m² WFL + 45  Keller + Dachboden + 60m² Garten + Carport mit 2 Stellplätzen kann man mit ca. 1200 Mieten rechnen.

Das RH will ich nicht unbedingt hergeben, da ich für unsere beiden Kinder in späterer Zukunft auch was "aufheben" möchte!

Was sagt ihr dazu? Schnapsidee oder Option die man nutzen sollte?

lg

  •  heislplaner
  •   Gold-Award
9.1.2018  (#21)
wir haben ein bisschen länger als 2 jahre in unserer eigentumswohnung gewohnt. haben auch zerst spekuliert zu vermieten. haben aber letztendlich mit über 60000,- reingewinn verkauft und keinen stress mit der kreditrate, mit finanzamt mieter oder so

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  •  Baumau
  •   Silber-Award
9.1.2018  (#22)

zitat..
Kneissi schrieb: Wie ist das bei >10 Wohneinheiten in einer Stadt <100T? Wieviel setzt man da für den Grund ein?


Ist in der Grundanteilverordnung 2016 geregelt:

20% bei < 100T Einwohnern und durchschn. < EUR 400/m2 Baulandpreis
30% bei über 100T Einwohnern und mehr als 10 Wohn-/Geschäftseinheiten
40% bei über 100T Einwohnern und bis zu 10 Wohn-/Geschäftseinheiten

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
21.1.2018  (#23)
Weil es thematisch ganz gut dazu passt, stelle ich die Frage hier:
Bezüglich Immo-ESt, wie wird die Hauptwohnsitz gemeldete Zeit genau gerechnet?

Dem Gesetz entnehme ich die beiden Befreiungen beim Verkauf einer Wohnung
a) 2 Jahre durchgehend darin gewohnt
b) 5 Jahre die letzten 10 Jahre darin gewohnt (5 aus 10 Regel)

Konkreter Fall: Wohnung 09/2013 gekauft und bis jetzt mit Hauptwohnsitz bewohnt. Nach dem Umzug ins Haus würde ich die Wohnung gerne vermieten. Wenn ich jetzt nach bspw. 2 Jahren draufkomme, dass Vermieten auch nicht das Wahre ist, und ich den Verkauf anstrebe, kann ich dann noch Ausnahme a) in Anspruch nehmen?


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Hallo Delano,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Kredit nur mit Vermietung zurückzahlen!?!

  •  utes
  •   Gold-Award
21.1.2018  (#24)
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/242/Seite.2420007.html

da findest die Antwort

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  •  ChristianIV
21.1.2018  (#25)
zu a nein, in dem Moment wo du deinen Hauptwohnsitz verlegst ist diese Option tot

zu b wenn du 5 Jahre Hauptwohnsitz voll machst dann kannst es für biszu 5 Jahre vermieten und erst danach wäre die Steuer fällig bei einem Verkauf

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
21.1.2018  (#26)
@utes
danke, die Seite kenne ich schon und wurde aus der Formulierung nicht schlau.

@ChristianIV
ok danke, das sind die feinen Unterschiede. 
"durchgehend" bedingt dann nicht nur durchgehend 2 Jahre Hauptwohnsitz, sondern auch durchgehend vom Kauf bis zum Verkauf.





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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
21.1.2018  (#27)
achtung - es zählt nicht das datum vom kauf, sondern das datum von der hauptwohnsitzmeldung

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
21.1.2018  (#28)

zitat..
heislplaner schrieb: hauptwohnsitzmeldung


Hauptwohnsitz sagt wiederum nichts über die Eigentumsverhältnisse aus. Das ist erst mit der grundbücherlichen Eintragung fixiert. Im Zweifel wird man wohl das spätere Datum anvisieren um auf der sicheren Seite zu sein. emoji

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
21.1.2018  (#29)
für die ermittlung der immoertragssteuer zählt aber der tag der hauptwohnsitzmeldung. der kauf ansich wird ja schon vorher abgewickelt, grundbücherliche eintragung hat keine relevanz, da sich diese aus verschiedenen gründen über ein jahr verzögern kann

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  •  Baumau
  •   Silber-Award
22.1.2018  (#30)

zitat..
heislplaner schrieb: achtung - es zählt nicht das datum vom kauf, sondern das datum von der hauptwohnsitzmeldung


zitat..
heislplaner schrieb: für die ermittlung der immoertragssteuer zählt aber der tag der hauptwohnsitzmeldung. der kauf ansich wird ja schon vorher abgewickelt, grundbücherliche eintragung hat keine relevanz, da sich diese aus verschiedenen gründen über ein jahr verzögern kann


Das stimmt so nicht.

Die Aufgabe des Hauptwohnsitzes muss mit der Veräußerung einhergehen, allerdings wird eine gewisse Toleranzfrist anerkannt.

Für die ImmoESt ist beides relevant.

Es gab hierzu kürzlich ein VwGH Erkenntnis:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2015150006_20170601J00

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