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wir haben ein bisschen länger als 2 jahre in unserer eigentumswohnung gewohnt. haben auch zerst spekuliert zu vermieten. haben aber letztendlich mit über 60000,- reingewinn verkauft und keinen stress mit der kreditrate, mit finanzamt mieter oder so |
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Ist in der Grundanteilverordnung 2016 geregelt: 20% bei < 100T Einwohnern und durchschn. < EUR 400/m2 Baulandpreis 30% bei über 100T Einwohnern und mehr als 10 Wohn-/Geschäftseinheiten 40% bei über 100T Einwohnern und bis zu 10 Wohn-/Geschäftseinheiten |
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Weil es thematisch ganz gut dazu passt, stelle ich die Frage hier: Bezüglich Immo-ESt, wie wird die Hauptwohnsitz gemeldete Zeit genau gerechnet? Dem Gesetz entnehme ich die beiden Befreiungen beim Verkauf einer Wohnung a) 2 Jahre durchgehend darin gewohnt b) 5 Jahre die letzten 10 Jahre darin gewohnt (5 aus 10 Regel) Konkreter Fall: Wohnung 09/2013 gekauft und bis jetzt mit Hauptwohnsitz bewohnt. Nach dem Umzug ins Haus würde ich die Wohnung gerne vermieten. Wenn ich jetzt nach bspw. 2 Jahren draufkomme, dass Vermieten auch nicht das Wahre ist, und ich den Verkauf anstrebe, kann ich dann noch Ausnahme a) in Anspruch nehmen? |
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Hallo Delano, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Kredit nur mit Vermietung zurückzahlen!?! |
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https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/242/Seite.2420007.html da findest die Antwort |
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zu a nein, in dem Moment wo du deinen Hauptwohnsitz verlegst ist diese Option tot zu b wenn du 5 Jahre Hauptwohnsitz voll machst dann kannst es für biszu 5 Jahre vermieten und erst danach wäre die Steuer fällig bei einem Verkauf |
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@utes danke, die Seite kenne ich schon und wurde aus der Formulierung nicht schlau. @ChristianIV ok danke, das sind die feinen Unterschiede. "durchgehend" bedingt dann nicht nur durchgehend 2 Jahre Hauptwohnsitz, sondern auch durchgehend vom Kauf bis zum Verkauf. |
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achtung - es zählt nicht das datum vom kauf, sondern das datum von der hauptwohnsitzmeldung |
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Hauptwohnsitz sagt wiederum nichts über die Eigentumsverhältnisse aus. Das ist erst mit der grundbücherlichen Eintragung fixiert. Im Zweifel wird man wohl das spätere Datum anvisieren um auf der sicheren Seite zu sein. |
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für die ermittlung der immoertragssteuer zählt aber der tag der hauptwohnsitzmeldung. der kauf ansich wird ja schon vorher abgewickelt, grundbücherliche eintragung hat keine relevanz, da sich diese aus verschiedenen gründen über ein jahr verzögern kann |
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Das stimmt so nicht. Die Aufgabe des Hauptwohnsitzes muss mit der Veräußerung einhergehen, allerdings wird eine gewisse Toleranzfrist anerkannt. Für die ImmoESt ist beides relevant. Es gab hierzu kürzlich ein VwGH Erkenntnis: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2015150006_20170601J00 1 |