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Kreditkonditionen Kauf ETW

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  •  Nowo1978
4.5. - 5.5.2020
9 Antworten | 4 Autoren 9
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Liebe Forumsmitglieder,

ich lese schon seit Jahren immer wieder sporadisch hier mit, aber jetzt wird's bei uns Ernst und meine Frau und ich benötigen einen Kredit für unsere Eigentumswohnung mit TG-Platz.

Immobilienpreis: € 485.000 -
Eigenmittel: € 255.000 =
Zu finanzierender Betrag: € 230.000

Momentan holen wir gerade Kreditangebote ein, aber es würde mich trotzdem interessieren, welche Konditionen wir als DINKs knapp über 40 mit soliden Jobs, Monatsnetto > € 6.200 und Eigenmittelanteil > 50 % erwarten können.

Als Finanzierungsvarianten kommt für uns entweder ein variabler Zinssatz oder 15 J fix in Frage, wobei wir planen ca. in 15 Jahren alles abbezahlt zu haben.

Die Auszahlung müsste wohl in mehreren Tranchen erfolgen, da nach §10 BTVG Plan B abgerechnet wird. Akzeptieren Banken eigentlich noch einverleibungsfähige Pfandurkunden als Besicherung?

Schonmal vielen Dank für Eure Einschätzungen!

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.5.2020  (#1)
variabel: ab 3M EURIBOR + etwa 0,75%
15Y fix ab 1%

Wenn ihr ohnehin plant, in 15 Jahren alles abbezahlt zu haben, dann reicht vielleicht ein 10 jähriger Fixzinssatz (ab 0,75% p.a.) auch aus. Bei eurem Kreditbetrag sind dann nach 10 Jahren noch etwa EUR 80k offen, die dann einer variablen Verzinsung unterliegen. Da kann man das Zinsänderungsrisiko schon gut "greifen".

zitat..
Nowo1978 schrieb: Akzeptieren Banken eigentlich noch einverleibungsfähige Pfandurkunden als Besicherung?


Um volle Besicherung und die Chance auf Bestkonditionen zu erhalten, ist eine hypothekarische Sicherstellung via Pfandrecht unerlässlich. EPU (einverleibungsfähige Pfandurkunde) ist für die Bank keine vollwertige Sicherheit.

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  •  talzinho
  •   Bronze-Award
4.5.2020  (#2)
Kann die Bank die EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] einfach so eintragen lassen, wenn die Raten bezahlt werden?

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.5.2020  (#3)
"Einfach so" wird die Bank nichts eintragen. Voraussetzung für die nachträgliche Eintragung kann beispielsweise die Verschlechterung der Sicherheitensituation sein (z.B. wenn der Belehnwert unter das aushaftende Kaital "rutscht").

Wenn die Raten ordnungsgemäß bedient werden und das Besicherungsobjekt keine deutliche negative Wertänderung erfährt, dann wird es keinen Grund für die zusätzliche Pfandrechtseintragung geben.

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  •  talzinho
  •   Bronze-Award
4.5.2020  (#4)
Ok...das war mir klar, aber theoretisch könnte sie jederzeit eintragen...

Was passiert eigentlich mit der EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde], wenn der Kredit getilgt ist? Wird diese dann für ungültig erklärt und mir zugeschickt?

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.5.2020  (#5)
Die Sicherheiten werden nach vollständiger Rückführung des Kredites an die Kreditnehmer wieder ausgehändigt. Das betrifft einverleibungsfähige Pfandurkunden ebenso wie z.B. auch Wechsel und Bezugsverpfändungen.
Für intabulierte (im Grundbuch einverleibte) Sicherheiten wird eine Löschungserklärung ausgestellt mit deren Hilfe der (ehemalige) Kreditnehmer beim Grundbuchsgericht (Bezirksgericht) die Löschung des Pfandrechtes beantragen kann.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
4.5.2020  (#6)
Die Löschung muss aber meist der (Ex-)Kreditnehmer veranlassen, kostet ein paar weniger Hunderter.
EPU machen fallweise Vorarlberger und Tiroler Banken, wie ich dem Text entnehme (laut BTVG), befindet sich die ETW vermutlich in Tirol.
Klar sparst rund 3K für die Eintragung mittels hnterlegter EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde], aber ggü der Gesamtkostenrechnung mit einem Top-Aufschlag vermutlich nichts, selbst wenn du nach 15J fertig bist.
Wenn dir die Bank dann aber noch mit einer Mini-BAG entgegenkommt, du dort dazu noch eine jahrelange Beziehung hin hast, bringt dich eine Vermittleranfrage mit einer vermutlich geringen Ersparnis nicht in die Verlegenheit, die Bank zu wechseln ;).

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.5.2020  (#7)

zitat..
speeeedcat schrieb: BTVG

 Bauträgervertragsgesetz

BTV ... Bank für Tirol und Vorarlberg


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
4.5.2020  (#8)
Ebenemoji

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  •  Nowo1978
5.5.2020  (#9)
Herzlichen Dank für Eure Einschätzungen und die Kommentare bzgl. der EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde]!

zitat..
LiConsult schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von speeeedcat: BTVG
Bauträgervertragsgesetz

Genau das war gemeint emoji

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