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Ist Vereinbarungssache. Am sinnvollsten ist die Vereinbarung mittels Sideletter zum bestehenden Kreditvertrag, dass sich der Gesamtkreditbetrag um x EUR reduziert. Dadurch wird am Kreditkonto der Rahmen entsprechend reduziert. Einhergehend damit reduziert sich bei selber Gesamtkreditlaufzeit naturgemäß die monatliche Pauschalrate. Oder man lässt die Rate gleich und reduziert die Gesamtkreditlaufzeit. |
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Danke wiedereinmal für deine Hilfe :) Dass solch eine Summe als Sondertilgung vereinbart wird, ist eher nicht die Regel oder? |
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gerne, ja - Sondertilgung kann man natürlich auch machen, nur ist es eine Frage der Sinnhaftigkeit, sich einen nicht benötigten Betrag auszahlen zu lassen, nur um ihn nachher sonderzutilgen (inkl. allfälliger Pönalezahlung). Oder du hast doch Verwendung für das Kapital. Wenn man nachher draufkommt, dass bau- oder zubehörseitig das eine oder andere auch nett wäre, gleich zu erledigen, dann wären die Mittel gleich vorhanden. |
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Bei uns steht eine kleine Pönale für nicht abgerufenes Geld drin. Falls man es abrufen möchte und keine Rechnungen mehr hat (weil du schon alles bezahlt hast), dann gibt es auch im Vertrag einen bestimmten Restbetrag, für den am Ende kein Nachweis mehr erforderlich ist. Wir haben bei jedem Abruf gleich die maximale Höhe genommen, diese entspricht bei uns der Summe der vorgelegten Rechnungen plus 20%. |
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Wäre natürlich praktisch wenn man hier den Betrag einfach abrufen kann und diesen für Notfälle/zusätzliche Dinge auf die Seite legen kann zur freien Verwendung. Denn gerechnet wurde der Kreditbetrag ja mit dem vollen Betrag, somit scheint dieser ja problemlos Rückzahlbar zu sein. |
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Da wird das kreditgebende Institut nur mitspielen, wenn der ursprüngliche Kreditzweck gewahrt bleibt. |
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So wie ich den Beitrag von Supapeda verstanden hab gibt es bei ihm wohl die Möglichkeit am Ende einen Betrag ohne Rechnung abzurufen. Der kann doch dann schwer in der Realität per se zweckgebunden sein? Wie will man das kontrollieren ohne Rechnung? |
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Das wird natürlich vom Betrag abhängen und der Relation dessen zum Gesamtkreditbetrag. Wenn wir bei dem Beispiel des TE bleiben (200 Kreditbetrag, 50 nicht benötigt), dann wird die Bank 25% der zugesprochenen Summe nicht einfach zur "freien Verwendung" auszahlen. Wenn der Kreditbetrag 1 Mio. ausmacht und 50k werden jetzt akut nicht benötigt, sieht die Sache natürlich anders aus. |
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Somit am besten immer direkt die +20% abrufen um gar nie in die Diskussion mit der Bank zu gelangen? Natürlich immer vorrausgesetzt das steht tatsächlich so im Vertrag drin. |
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sobald du den Betrag abrufst, zahlst auch Zinsen dafür. Derzeit (der Betrag liegt bereits eine Weile), habe ich "nur" Bearbeitungsgebühr und Grundbuch dafür bezahlt. Ich würde ihn auch gerne so liegen lassen, kann aber wie gesagt sein, dass der Betrag mit den neuen AGB (um Zuge der Nachverhandlungen) nicht mehr "liegen bleiben" darf.... |
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Interessant. Bei unser Bank (BA) mussten nur für rund 75% des Kreditvolumens Rechnungen vorweisen. Da wir ~40-50% EK hatten, konnten wir die benötigten Rechnungen gleich mit der ersten Kreidttranche einreichen. Bei uns wäre es deshalb möglich, sich einen etwaigen Restbetrag am Ende als Buffer auszuzahlen ohne echter Zweckbindung. Was ich noch im Kopf habe müssen wir uns auch den gesamten Betrag auszahlen lassen. Im Zweifel dann halt direkt wieder sondertilgen (da wir teinen Teil variabel haben wäre das aber auch kein Thema). |
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bei mir musste/muss konkret die Auszahlung min. zur hälfte mit einer Rechnung gedeckt sein. Können solche Rechnungen zu alt sein? Sprich die Rechnung ist von 2018, aber ich verwende sie erst 2023 zur Auszahlung des Restbetrags? |
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kann ich nicht sagen - ist ja wirklich schon eine Weile her. Auf der anderen Seite: die Rechnungen betreffen ja die Immobilie |
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ja der Verwendungszweck ist definitiv erfüllt.... Ist nur die Frage ob es eine Verjährung gibt. Ich hab jetzt die aktuellen AGBs durchgelsen. Bzgl. dem Thema mit restlichen (=ausständigen) Darlehensapruch hab ich konkret nur diese zwei Absätze gefunden: Bildquelle: https://www.dropbox.com/s/3kekfsomlpzj5k8/%C2%A79%20%2811%29.PNG Absatz 2 des folgenden § würde eine Ermäßigung (Reduzierung) der Vertragssumme als Teilkündigung gewertet werden: Bildquelle: https://www.dropbox.com/s/s94i8sh34mk1s46/Saldo%20Teilk%C3%BCndigung.PNG heißt ich werde wohl eine Pönale zahlen müssen, für Geld welches ich nicht mal brauche und auch nicht abrufen will. :( (Dropbox-Link weil ich mir nicht sicher bin, ob ich Auszüge davon auf Dauer hier reinstellen darf) Falls die Links nicht im Forum angezeigt werden können, einfach rechte Maustast auf den Link und in einem neuen Tab anzeigen lassen: |
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Wir haben diese Frage bei Kreditabschluss auch gefragt. Der BA Berater meinte nur, für den unwahrscheinlichen Fall, dass uns 50k überbleiben sollten, können wir darum auch ein neues Auto kaufen. Fand die Aussage damals etwas seltsam. 50 sind uns dann zwar nicht übergeblieben, aber ein mittlerer 4-stelliger Betrag. Den haben wir uns dann einfach aufs Gehaltskonto (bei einer anderen Bank) überwiesen. |
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Hallo massiv50er, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Kreditvolumen nicht ausgeschöpft. Was passiert mit dem Rest? |
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Man kann ja, wenn sich zeigt dass etwas mehr Reserven da sind, ja auch einfach weniger Rechnungen mit Eigenmitteln zahlen als geplant. Das dürfte ja eigentlich die simpelste Variante sein... |
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Wenn einem Zinseszinsen egal sind ja... Aber da sind wir wohl etwas anders eingestellt. |
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Man kann ja das Geld bzw die Eigenmittel auch anlegen... Du musst es ja nicht herumliegen lassen. |
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Das ist dann exakt die selbe Fragestellung wie die Sondertilgung. Bei der aktuellen Zinssituation, ins besondere im flexiblen Bereich, kann man auch hier viele Möglichkeiten durchdenken (anlegen, Liquiditätspuffer, Investitionen in die Immobilie vorziehen, verkonsumieren,...), einen risikolosen und steuerfreien Zinsgewinn gibt es halt nur wenn man den Kredit reduziert. Nur der mögliche Gewinn ist derzeit historisch niedrig dabei. Bei 6% Zinsen würden wir und diese Diskussion sparen. Übrigens interessant, dass die Bank ein neues Auto vorschlägt und gar nicht versucht eine Kapitalanlage zu verkaufen. Zeigt für mich, dass das in der Praxis dann doch nicht so oft vorkommt, sonst würde man so ein Zusatzgeschäft nicht so einfach liegen lassen. |
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ja das stimmt. Aber dafür muss man auch der "Typ" dafür sein. Ich zähle mich da selber eher nicht dazu. stimmt auch alles. Besseres Gefühl gibt es mir trotzdem, wenn der Kreditrahmen klein ist und ich früh damit fertig bin. Obwohl ich dann in Summe mit Inflation manche Sachen teuerer einkaufe/fertig stelle. |
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Hatte ich gestern auch gefragt. Da hat er gemeint (Volksbank): machen wir halt pönalefreie Tilgung auch während Fixzinsphase. Ist zwar nicht angedacht (10k sind ja auch viel) aber was man hat, hat man. Immerhin eine Idee von vielen, die was bringen kann. |
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