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Habt ihr den Vertrag vor dem Unterzeichnen nicht durchgesehen/durchbesprochen? "Inkasso vor/bei Warenerhalt" bietet ja sehr viel Spielraum. Am besten du fragst einfach mal nach...
Auch wenn es dir jetzt vielleicht nichts mehr nützt, grundsätzlich würde ich den Restbetrag erst NACH der Montage bezahlen. Einfach um noch ein "Druckmittel" zu haben, sollte etwas nicht passen. Achja, auch Anzahlungen lassen sich aus eigener Erfahrung gut wegdiskutieren, bzw. stark minimieren, zumindest vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags . |
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Hallo hiddenmaxx, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Küchenmontage - Frage |
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bei meiner Küche war´s damals ähnlich. Zuerst eine Anzahlung bei Vertragsabschluss von € 100. Dann 50% beim Naturmaßnehmen und den Rest bei Montage. Da haben dann wirklich die Monteure nach getaner Arbeit den Restbetrag kassiert. Reklamationen im Nachhinein waren keinerlei Problem, wurden anstandslos behoben. Wir mussten zuätzlich bei Abnahme noch unterschreiben, dass der Boden durch die Monteure nicht beschädigt wurde. War bei uns das Magnet Küchencenter.
lg tom |
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natürlich nach warenerhalt - wenn alles passt. - ich hab' schon zig mal auf §6 abs 3 kschg verwiesen: unklar formulierte agb gelten nicht, agb gegenüber konsumenten sind unternehmensfeindlichst auszulegen => ständige judikatur. - also würde ich mich auf den standpunkt stellen, dass die agb unklar ist, nicht gilt und daher die normale "geld folgt leistung"- regel des §1170 abgb für werkverträge (küche + montage!) gilt... nur zur erinnerung: http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=574 http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=632200&dstid=1426&opennavid=52740 |
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