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Hallo malli!
1.) für die Wohnbauförderung ist ein Inbetriebnahmeprotokoll (siehe z.B. komfortlüftung.at) von einer Fachfirma auszufüllen und firmenmäßig zu fertigen. Die Inbetriebnahme sollte natürlich fachgerecht gemacht werden. Von einer Selbstplanung würde ich eher abraten. Die Installation ist allerdings mit Plan sicherlich auch selbst zu schaffen. 2.) Werden die Rohre über der Brandschutzebene verlegt, sind bei Kunststoffrohren bei jeder Durchführung nach unten Brandschutzmanschetten und bei Stahlrohren Feuerschutzabschlüsse zu setzen. Ich würde dies jedenfalls vermeiden und unterhalb der Branschutzebene bleiben. |
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Vielen Dank für deine Antwort.
1) Planung macht uns ein lüftungstechniker, wir würden eben selber verlegen laut seinen Plan. Also braucht ja nur die Inbetriebnahme von einer Firma sein, wenn ich's richtig verstehe? Da geht's ja nur ums Gerät selber. Gibt es Firmen dafür? 2) wird die letzte Decke als brandschutzebene gesehen? Wie gesagt die letzte Decke ist betoniert, dann wird noch die Decke im Dachboden gedämmt, und darauf kommt ein Walmdach. |
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1) würde ich auch machen, wenns nicht zu weit weg ist. Ich würde dann aber zumindest den Plan kontrollieren. Sonst spezialisierten Installateur oder Planer fragen.
2) Die Betondecke ist die Brandschutzebene. |
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Es ist ja die letzte Decke eine elementdecke, die ist 5 cm stark und dann kommt noch 15 cm aufbeton darauf. Die Rohre sind ja weg, versteh nicht ganz warum die brandebene gestört sein soll.
Wenn die Rohre frei liegen würden, dann wäre es klar für mich. Jedenfalls vielen Dank für deine Hilfe. |
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Preisfrage: Wie kommen denn die Rohre vom Wohnraum (also vom OG) auf die letzte Geschoßdecke (also ins DG, is das Geschoss überm OG )? Und wenn die Rohre die Decke (also das brandhemmende Bauteil) wirklich auf ihrem Weg vom OG ins DG durchdringen sollten, kanns dann im Brandfall durch diese Durchdringungen vom OG in andere Geschosse einen Brandüberschlag geben ? Ne, Spaß beiseite - die Durchdringungen der Betondecke sind hier das Problem - die Lösung hat Leitwolf eh schon oben beschrieben... ng bautech |
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Es kann maximal in der Decke brenen, über den Rohren liegt ja dann noch Beton. Ich glaub ich steh da komplett auf der Leitung. |
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Es kann sich der Brand theoretisch durch die Rohre - verteilen - auch in die anderen Geschosse! |
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Jetzt versteh ich, aber wenns in der Wand ist, dann verbreitert es dich ja auch im EG und OG. Bei einer betonierten Decke wo die Röhre drinnen liegen, kanns nicht ins DG. |
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Die Röhre sind also mit Beton ummantelt? Bzw.: Über den Rohren ist noch Beton? Dann passts.
Es dürfen nur keine ungeschützten Verbindungen von einem Brandabschnitt in einen anderen sein. EG und OG ist ein einziger Brandabschnitt wenn es sich um eine einzige Wohneinheit handelt. Die "Außenwelt" über dem Dach ist jedoch ein anderer "Brandabschnitt" - deswegen muss hier eine störungsfreie Brandabschottung gegeben sein. |
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Das war mir klar. Deshalb war ja die Frage, wie das ist wenn die Rohre direkt in der Betondecke sind. Ist wie gesagt eine 5 cm starke elementarere, da kommen die Rohre drauf, und über die elementarere kommt noch 15cm Beton. Die Rohre sind ja keine 15 cm hoch, die sind also komplett vom Beton bedeckt. |
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Dann passts. |
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Leitwolf hat den §32 NÖ BO eh schon mal erläuterthttp://www.energiesparhaus.at/forum/35962_1#273445
ng bautech |
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Es kann kein rauch ins DG, da ja kein Durchbruch besteht.
Die Rohre liegen nur im EG und OG, in der Decke, wo dir Rohre voll ummantelt sind. |
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Ums DG gehts hier gar nicht, es kann ein Brandüberschlag bzw eine Rauchübertagung über andere Geschosse passieren (also vom OG ins EG) - eben durch diese Rohre, wenn ich den §32 nicht ganz falsch versteh... ng bautech |
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Das geht ja aber auch, wenn sie in der Wand sind.
EG und OG ist ja durch die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] trotzdem verbunden. |
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@malli: - bautech hat schon recht. In der NÖ BTV ist dieses JAhr noch der §32 gültig welcher besagt dass Brandrauch durch mechanische Lüftungsanlagen nicht von einem Geschoß in ein anderes transportiert werden darf. Also: Wäscheschacht vom OG in den Keller ist erlaubt. Rohrpost, Zentralstaubsauger und Lüftungsrohre nicht (da hier eine Maschine Luft/Rauch zwangsweise durchbläst. Dieser § ist aber für Bauverhandlungen ab 1.1.2015 (oder so ähnlich - kenne den Stichtag nicht genau) nicht mehr gültig - dafür muss dann in jedem Raum ein Rauchmelder montiert werden.
Jedenfalls: Sollte in deinem Baubescheid nichts davon drinnen stehen dass sich die mechanische Lüftungsanlage selbsttätig abschalten muss sobald Rauchgase detected werden -> Danke und 1000 Rosen. Afaik wird dieser §32 eh nur von einer einzigen Baubehörde in ganz NÖ in die Baubescheide reingeschrieben... |
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Steht bei uns nichts drinnen, ich hab nämlich extea schon geschaut ob irgendwas bzgl KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] steht. |