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KreisumfangHi !
2 mal r mal pi Auf der halben Stiegenbreite gerechnet (=Gehlinie?) So hatte ich es berechnet. Der Stiegenbauer hat es dann etwas anders konstruiert, aber das Ergebnis paßt... lg Martin |
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Danke schonmal für die antwort.
Ich dachte mir mann muss die schnittpunkte der stiegen an der gehlinie messen, und diese linie ist im bereich der kurve ja etwas kürzer als der bogen der gehlinie, oder nicht ? Ich bin mittlerweile schon total verwirrt... |
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da gibt es normen - steht z.b. im BauTG bei uns, gemessen wird in einem bestimmten Abstand gemessen:
Hauptstiegen müssen in der Gehlinie eine Stufenbreite von mindestens 27 cm haben. Bei gerundeten solchen Stiegen hat die Stufenbreite an der Innenseite der Stiege mindestens 24 cm, bei verzogenen oder gewendelten derartigen Stiegen (Spitzstufen) mindestens 13 cm oder, wenn die Stiege sich innerhalb einer Wohnung befindet, mindestens 7 cm zu betragen. Die Gehlinie ist 45 cm vom äußeren Stiegenrand anzunehmen. Das Steigungsverhältnis soll so festgelegt sein, daß die Summe aus der Stufenbreite und der doppelten Stufenhöhe 63 cm beträgt. Die Stufen dürfen höchstens 18 cm, bei Keller- und Dachbodenstiegen höchstens 20 cm hoch sein. Die Stufen müssen mindestens innerhalb eines Geschosses gleich hoch und in der Gehlinie gleich breit sein. |
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Genau, das mit den 63cm und so weiß ich, ich dachte aber bei gewendelten stufen muss das maß innen minimum 10 cm betragen und nach 20 cm schon 15 oder so, aber egal, was ich mein ist wenn ich jetzt die gehlinen festlege und ausmesse anhand dem radius und ich teile es angenommen durch 17 hab ich ja schon das fertige maß, wenn ich der gehlinie im bereich der kurve aber den weg abschneide und nur den schnittpunkt errechne dann komm ich ja oben nicht mehr zusammen, versteht ihr was ich meine ? Ich kann ja das auftritts maß nicht "gebogen" messen.. |
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vergiss die 63cm, die sind völlig wurscht. - http://www.oib.or.at/RL4_250407.pdf
2.2.7 Bei Haupttreppen mit gekrümmter Gehlinie ist im Abstand von 20 cm vom inneren Rand der lichten Treppenlaufbreite ein Stufenauftritt von mindestens 15 cm, bei Wohnungstreppen von mindestens 12 cm einzuhalten. 3.2 Treppen 3.2.1 Die Stufenhöhe und der Stufenauftritt von Gebäudetreppen müssen den Werten der folgenden Tabelle 3 entsprechen. Die Stufen von Haupttreppen müssen in ihrem gesamten Verlauf gleich hoch und in der Lauflinie gleich tief sein. |
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@ekndeg - OIB gilt allerdings (noch) nicht in jedem Bundesland!!
Daher auch hier wieder: Bundesland??? |
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Bin im Land Niederösterreich.
Was ich mich frage, die stiege die im einreichplan eingezeichnet ist, is das ein symbolfoto wie z.b das bett im schlafzimmer oder sollte diese maßstabsgetreu sein, stufenmaße stehn ja dabei.. Ich muss hald mal nach messen wie weit naturmaß und planmaß ident sind. |
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@fc, könntest du den plan der stiege reinstellen.... |
ja das stimmt... ||
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Hier ein Ausschnitt vom Einreichplan.
Ich werd auch nicht ganz schlau draus. Hab im keller 15cm Fab. Und im EG 25cm inklusive belag. Fertige raumhöhe im keller 237cm. Wenn ich die stufenanzahl mit der stufenhöhe pultipliziere komm ich auf einen wert der mir nicht ganz klar ist.. |
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Hast den dazugehörigen Schnitt aus dem EP auch? - Mit der Stiegenteilung kommst nie auf 2,37 RH im Keller - außer deine Decke KG - EG hat 40cm...
edit: WEr zählen kann, ist klar im Vorteil - dein Planer hat sich verschrieben. Es sind nur 16 Auftritte vom KG ins EG, also bekommst eine 25er-Decke und 25 FB-Aufbau. Dann passts schon... ng bautech |
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Das hab ich mir auch schon gedacht, nur wollt ichs nicht glauben dass der nicht zählen kann. Im keller bekommen wir laut plan 15cm aufbau und im eg 25, das sollt schon passen. Hier der schnitt |
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Doch, der kann nicht zählen ... oder die Computertastatur nicht bedienen Mit 16 Stiegen kommst auf 281,6cm KG zum EG, und im Plan sind auch nur 16 eingezeichnet... ng bautech |
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.also Niederösterreich!! Daher gilt nicht OIB, sondern die NÖ Bautechnikverordnung.
Für Stufen insbesondere § 23: Abs. 2: Stufenhöhe: höchstens 20 cm Stufenauftritt: mindestens 25 cm Die Stufen einer Stiege müssen innerhalb eines Geschosses gleich hoch sein und in der Gehlinie gemessen gleiche Auftritte haben. Abs. 3: Stufenauftritt für Stiegen mit gewendeltem Stiegenlauf: mindestens 13 cm (20 cm vom inneren Stiegenrand gemessen) Abs 4: Bei Stiegen ohne Setzstufen darf das lichte Maß der Öffnung zwischen den Stufen höchstens 12 cm betragen. Alles klar?? |
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Ich denke mir is alles klar, mich hat nur die theorie mit der gehlinie verwirrt, wenn ich die stufe an der gehlinie messe dann mess ich ja nicht im bogen sondern als "sehne", somit passt das maß ja nicht 100%ig, das war eigentlich das was mich verwirrt hat. |