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Länge einer gewendelten Stiege

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  •  FireChris
24.11. - 25.11.2012
14 Antworten 14
14
Hallo,
Ich habe mal eine komische Frage, und zwar würd ich gerne den Hintergrund der Stiegenberechnung herausfinden, und zwar ohne die Baufirma zu fragen, da ich das stiege schalen gerne vergeben würde. Ich weiß der jenige sollte es auch wissen aber bis dahin würd ich mich schon gerne aus kennen.

Meine frage also: wie kommt man auf die länge einer gewendelten stiege, die wird ja an der gehlinie gemessen und da sind die kurven ja rund, wie misst man da die länge, sodass ich die anzahl der stiegen ausrechnen kann. Is das komplitziert oder stell ich mich nur dämlich an.

Kann mir da jemand helfen von euch ?!

..wäre super, danke schonmal !

  •  DeletedUser002
24.11.2012  (#1)
KreisumfangHi !

2 mal r mal pi
Auf der halben Stiegenbreite gerechnet (=Gehlinie?)

So hatte ich es berechnet.

Der Stiegenbauer hat es dann etwas anders konstruiert, aber das Ergebnis paßt...

lg Martin

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  •  FireChris
24.11.2012  (#2)
Danke schonmal für die antwort.

Ich dachte mir mann muss die schnittpunkte der stiegen an der gehlinie messen, und diese linie ist im bereich der kurve ja etwas kürzer als der bogen der gehlinie, oder nicht ? Ich bin mittlerweile schon total verwirrt...

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  •  chris5020
24.11.2012  (#3)
da gibt es normen - steht z.b. im BauTG bei uns, gemessen wird in einem bestimmten Abstand gemessen:

Hauptstiegen müssen in der Gehlinie eine Stufenbreite von mindestens 27 cm haben. Bei gerundeten solchen Stiegen hat die Stufenbreite an der Innenseite der Stiege mindestens 24 cm, bei verzogenen oder gewendelten derartigen Stiegen (Spitzstufen) mindestens 13 cm oder, wenn die Stiege sich innerhalb einer Wohnung befindet, mindestens 7 cm zu betragen. Die Gehlinie ist 45 cm vom äußeren Stiegenrand anzunehmen. Das Steigungsverhältnis soll so festgelegt sein, daß die Summe aus der Stufenbreite und der doppelten Stufenhöhe 63 cm beträgt. Die Stufen dürfen höchstens 18 cm, bei Keller- und Dachbodenstiegen höchstens 20 cm hoch sein. Die Stufen müssen mindestens innerhalb eines Geschosses gleich hoch und in der Gehlinie gleich breit sein.

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  •  FireChris
24.11.2012  (#4)
Genau, das mit den 63cm und so weiß ich, ich dachte aber bei gewendelten stufen muss das maß innen minimum 10 cm betragen und nach 20 cm schon 15 oder so, aber egal, was ich mein ist wenn ich jetzt die gehlinen festlege und ausmesse anhand dem radius und ich teile es angenommen durch 17 hab ich ja schon das fertige maß, wenn ich der gehlinie im bereich der kurve aber den weg abschneide und nur den schnittpunkt errechne dann komm ich ja oben nicht mehr zusammen, versteht ihr was ich meine ? Ich kann ja das auftritts maß nicht "gebogen" messen..

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  •  ekndeg
  •   Silber-Award
24.11.2012  (#5)
vergiss die 63cm, die sind völlig wurscht. - http://www.oib.or.at/RL4_250407.pdf
2.2.7 Bei Haupttreppen mit gekrümmter Gehlinie ist im Abstand von 20 cm vom inneren Rand der lichten
Treppenlaufbreite ein Stufenauftritt von mindestens 15 cm, bei Wohnungstreppen von mindestens
12 cm einzuhalten.

3.2 Treppen
3.2.1 Die Stufenhöhe und der Stufenauftritt von Gebäudetreppen müssen den Werten der folgenden Tabelle
3 entsprechen. Die Stufen von Haupttreppen müssen in ihrem gesamten Verlauf gleich hoch
und in der Lauflinie gleich tief sein.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.11.2012  (#6)
@ekndeg - OIB gilt allerdings (noch) nicht in jedem Bundesland!!

Daher auch hier wieder: Bundesland???

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  •  FireChris
25.11.2012  (#7)
Bin im Land Niederösterreich.
Was ich mich frage, die stiege die im einreichplan eingezeichnet ist, is das ein symbolfoto wie z.b das bett im schlafzimmer oder sollte diese maßstabsgetreu sein, stufenmaße stehn ja dabei.. Ich muss hald mal nach messen wie weit naturmaß und planmaß ident sind.

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  •  ekndeg
  •   Silber-Award
25.11.2012  (#8)

zitat..
OIB gilt allerdings (noch) nicht in jedem Bundesland!!

emoji ja das stimmt...

@fc, könntest du den plan der stiege reinstellen....

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  •  FireChris
25.11.2012  (#9)
Hier ein Ausschnitt vom Einreichplan.
Ich werd auch nicht ganz schlau draus. Hab im keller 15cm Fab. Und im EG 25cm inklusive belag. Fertige raumhöhe im keller 237cm.
Wenn ich die stufenanzahl mit der stufenhöhe pultipliziere komm ich auf einen wert der mir nicht ganz klar ist..


2012/20121125497478.JPG

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  •  bautech
25.11.2012  (#10)
Hast den dazugehörigen Schnitt aus dem EP auch? - Mit der Stiegenteilung kommst nie auf 2,37 RH im Keller - außer deine Decke KG - EG hat 40cm...

edit: WEr zählen kann, ist klar im Vorteil - dein Planer hat sich verschrieben. Es sind nur 16 Auftritte vom KG ins EG, also bekommst eine 25er-Decke und 25 FB-Aufbau. Dann passts schon...

ng

bautech

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  •  FireChris
25.11.2012  (#11)
Das hab ich mir auch schon gedacht, nur wollt ichs nicht glauben dass der nicht zählen kann. Im keller bekommen wir laut plan 15cm aufbau und im eg 25, das sollt schon passen.
Hier der schnitt


2012/20121125166286.JPG



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  •  bautech
25.11.2012  (#12)
Doch, der kann nicht zählen ... oder die Computertastatur nicht bedienen emoji
Mit 16 Stiegen kommst auf 281,6cm KG zum EG, und im Plan sind auch nur 16 eingezeichnet...

ng

bautech

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.11.2012  (#13)
.also Niederösterreich!! Daher gilt nicht OIB, sondern die NÖ Bautechnikverordnung.
Für Stufen insbesondere § 23:
Abs. 2:
Stufenhöhe: höchstens 20 cm
Stufenauftritt: mindestens 25 cm
Die Stufen einer Stiege müssen innerhalb eines Geschosses gleich hoch sein und in der Gehlinie gemessen gleiche Auftritte haben.
Abs. 3:
Stufenauftritt für Stiegen mit gewendeltem Stiegenlauf:
mindestens 13 cm (20 cm vom inneren Stiegenrand
gemessen)
Abs 4:
Bei Stiegen ohne Setzstufen darf das lichte Maß der
Öffnung zwischen den Stufen höchstens 12 cm
betragen.

Alles klar??


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  •  FireChris
25.11.2012  (#14)
Ich denke mir is alles klar, mich hat nur die theorie mit der gehlinie verwirrt, wenn ich die stufe an der gehlinie messe dann mess ich ja nicht im bogen sondern als "sehne", somit passt das maß ja nicht 100%ig, das war eigentlich das was mich verwirrt hat.

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