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gute frage stefan!
wie so oft am bau scheiterts an der ordentlichen umsetzung zwischen labor und baustelle. viele heizungsbauer machen sich gar keine gedanken darum und ignorieren abstands- u aufstellrichtlinien geflissentlich. der hersteller muß gewährleisten daß nicht mehr aus der kiste rauskommt als im datenblatt steht, der heizungsbauer als anlagenerrichter muß gewährleisten daß nicht mehr als zulässig an der grundgrenze ankommt. das wird (noch) meist ignoriert, da haben sich noch zuwenige heizungsbauer die finger verbrannt... darum ist das system gerade im umbruch, künftig wird es klare generelle schallpegelgrenzwerte an der grundgrenze geben, die jeder bauherr mit einer db-app 'vorprüfen' kann. die verantwortung rutscht damit klar nachprüfbar voll zum heizungsbauer, was deren begeisterung für lwp wohl ziemlich bremsen wird. schallgrenzwerte gibts jetzt schon, diese werden bloß per oib-richtlinie vereinheitlicht werden... vereinzelt war ja hier schon zu lesen daß baubehörden vorauseilend dazu einen schallpegelgrenzwert vorgeben, den der installateur nachweisen muß... hier ein offizieller deutscher schallrechner... http://www.waermepumpe.de/schallrechner/ wenn dann bsplw ein grenzabstand von 25m rauskommt wird die situation wie heute gehandhabt geschichte sein - außengerät auf eigener terasse sehe ich nicht so als kommenden megatrend ... |
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Da würde ich dir gerne widersprechen bzw. sehe ich das etwas anders bzw. differenziert. Grundsätzlich werden diese Geräte (Wärmepumpen) in Gebäuden eingebaut. In den Gesetzen welche für den Bau von Gebäuden zuständig sind, sind u.a. Mindestabstände von diesen Gebäuden zu den grundgrenzen vorgeschrieben. Ich sehe das so, dass sich die Hersteller grundsätzlich an Mindeststandards halten müss(t)en. Und genau diese werte müss(t)en sie dann auch einhalten. Der Mindestabstand beträgt 3m bzw. h/2 also beim EFH zwischen 3 und 4 Meter. und genau diese 3 Meter würde ich als Standard ansehen. Ich kanns ja auch anders spielen: Ich nehme nicht den Schallpegel zur Grundgrenze. sondern zum nächsten Wohngebäude wo ja die Belästigung tatsächlich stattfindet. Also zusätzlich 3 Meter. Dann sollten die Geräte die db Grenze standardmäßig in 6m Abstand einhalten. Und das schnalle ich dem Hersteller um. Denn dem Hersteller sollte was dran liegen weiterhin diese Geräte zu verkaufen. Ich finde die Idee des Grabenkollekors im Prinzip gut. Aber gibt's speziell im Städtischen bzw. Stadtnahem Bereich oft Reihenhaussiedlungen oder Siedlungen mit kleinstgrunstücken welche mit Luftis vollgestopft werden und dort machen sie auch einen guten dienst. |
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Hallo StefanP, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Lautstärke LWP & Verantwortung |
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lwp rein mit innenaufstellung ist sehr selten, da gibts auch nie probleme mit schallbelästigung der nachbarn. die große mehrheit hat jedoch außenaufstellung von verdampfer und ventilator, zunehmend sogar als monoblock der kompletten wp inkl kompressor und elektronik. da hat die lärmquelle nix mehr mit dem haus zu tun, sondern ist sehr individuell. diverse offiziele schallrechner im netz werfen je nach fabrikat einen richtwert für den abstand zur grundgrenze aus. da kann schon einmal 20m rauskommen, realisiert wird meist ganz was anderes. die hersteller können das nicht alleine lösen, weil der standort (wand, rückspringend einspringend, etc) sehr großen einfluß hat. grundsätzlich zu den außengeräten: es ist ein bissl wie beim pc-lüfter groß ist leise, klein ist laut wirklich leise sind die großen österreicher (weider, knv, etc) mit riesigen verdampfern, laut die kleinen billigen asiaten. ist auch klar: luft hat eine 1000-fach schlechtere wärmekapazität als wasser/sole, daher müssen durch so einen verdampfer nicht 1000 l/h durch, sondern 1000000 l/h bzw 1000 m³/h ich auch ... aber du hast schon recht. im städtischen bereich ist er keine universelle lösung sondern die ausnahme |
das ist die große ausnahme.
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Jep. Wir haben eine Weider, das Außenteil ist riesig und wuchtig, aber: selbst wenn ich direkt davor stehe muss es schon recht windstill und auch sonst keine Geräusche rundherum sein damit ich hören kann ob sie gerade läuft. Finde ich auch richtig so, und wäre sehr dafür, daß die lauten Billig-Geräte generell verboten werden, weil 1. laut und 2. ineffizient |
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Das hab ich etwas anders gemeint. Ich meinte eher, dass im Privatbereich jeweils ein Teil fix im Gebäude steht. Ich meinte das eher auf die Positionierung im Worst Case. Dh im 3 Meter Bauwich zur Grundgrenze. alleine kann man es Ihnen auch nicht aufbürden. Aber sie müssten sich den Worst Case mal anschaun (zB in einer gebäudeecke) und dort mal Echtmessungen machen. Denn das was die Hersteller hier angeben, hat oft nichts mit der Realität zu tun. Man muss aber davon weg, dass sie immer Geräte machen die am Papier passen, aber ich der Realität nicht anwendbar sind. ich bin grundsätzlich auch total zufrieden von unserer Vaillant geotherm. Miniwindrad mit LKW Wärmetauscher. Aber wie melly schon anmerkte, die umgemodelten Asien Klimageräte sind da sicher noch weit hinterher. |
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@dyarne
wenn ich mir das typische haus sowie die Positionierung der LWP LWP [Luftwärmepumpe] dort ansehe, bin ich beim Typ B deines 2.Bildes. und bei einem empfohlenen Abstand von 10 Metern für 50dB. Sehe ich mir das 1.Bild (darüber) an, ist das sogar für den tagbetrieb zu laut. Aber Realität im Winter! |
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Was fällt da drunter? |
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ZB Mitsubishi, LG, ... für mich klassische Klimageräte. Ich hatte mich am Anfang auch für solch ein gerät begeistern lassen. Wenn du auf einer Messe bist, siehst das gleiche Außengerät bei jedem 2. Stand am vom Austeller eigens entwickelten Innengerät hängen. Das hat mich dann irritiert. Ich hab mich dann erkundigt, welcher gute Installateur in meiner Umgebung diese Hersteller anbietet. Leider hatte ich keinen einzigen gefunden. Ich hätte daher auf diesen Direktanbieter des Gerätes mit eigens entwickeltem Innenteil zurückgreifen müssen wo ich nicht wusste wie der arbeitet. Ich hab mich dann für einen Heizungshersteller entschieden der im Bereich WPWP [Wärmepumpe] sicher sehr kompetent ist, ich auch in der nahen Umgebung einen Installateur dafür finde und der auch einen guten Kundendienst hat. |
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ist ein bissl wie der wirtschaftskrieg china gegen den rest bei den pv-modulen. mit irren stückzahlen und dumpingpreisen werden weltweit die produktionsstandorte kaputt gemacht bis es keine gegner mehr gibt. bei den großen herstellern gibt es darum alternativ die billig- u die premiumlösung, in ersterer steckt das was stefan beschreibt, in zweiterer eine eigenentwicklung die um häuser voluminöser (und daher leiser) ist. bei monoblockgeräten kommt noch das lebensdauerthema dazu, da ist von einem faktor >2 zugunsten einem innenaufgestellten gerät auszugehen. |
das ist die billigschiene die die hersteller alle bedienen wollen/müssen aufgrund des preisdrucks im markt.
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https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=6&ved=0ahUKEwjCg973lpPNAhXjB8AKHZExBCEQFghGMAU&url=http%3A%2F%2Fwww.franking.ooe.gv.at%2Fsystem%2Fweb%2FGetDocument.ashx%3Ffileid%3D1168246&usg=AFQjCNE_rTF-3GWsWg_y-KU9xlklKes35A&sig2=j4nA38QuhIZO9sOOPSus6w&bvm=bv.123664746,d.ZGg&cad=rja da kommen dann bei 60db schalleistungspegel (typischer wert) je nach aufstellungssituation grenzabstände von 13-24m für die lwp heraus. damit wird sich die bekannte aufstellungsweise direkt an der grenze zum nachbarn (komposthaufenaufstellung) aufhören... |
das land oö hat gerade ein informationsblatt für hausbesitzer rausgegeben mit der von mir verlinkten grafik u tabelle...
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Die Schallberechnung muss bei uns Teil der Baueinreichung sein. 30db an der Grundstücksgrenze in der Nacht. Sonst gibt es keine Baugenehmigung.
Alles andere ist ein Schwarzbau. |
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@ Energiepate: Auf welches Gesetz würde sich die Behörde für einen möglichen negativen Baubescheid berufen?
Welches Bundesland? |
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dann hast du sicher nur heizungsinstallateure kontaktiert und keine klima-techniker. die sind mit panasonic, daikin, toshiba oder mitsubishi sehr vertraut und liefern dir originalware ohne selbstgebastelten innenkompressoren. somit hast auch eine steuerung auf stand der technik. bei uns in OÖ gibt es zB einen panasonic-generalvertreter und damit hast eine ähnlich schnelle ersatzteilversorgung für aquarea-luftwärmepumpen wie bei gasthermen. ich persönlich bin mehr von den japanischen splitgeräte überzeugt, weil die klimahersteller jahrzehntelange erfahrung im kompressorbau haben. in europa fühlt sich jeder heizkesselhersteller verpflichtet innerhalb kurzer zeit so ein gerät zu entwickeln, weil die heizungsbauer einfach nur einen haus- und hoflieferant haben wollen und selbst nicht mit den ausgereifteren japanischen splitgeräten beschäftigen wollen. |
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ausnahmen wie vaillant bestätigen die regel. wie du sagst: klimageräte, nicht heizung in unserem klima... |
keine angst, die entwickeln eh nix, sondern labeln nur einen oem-hersteller um ... ||
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Haben sie sicherlich. Diese kompressoren werden ja auch in den Wärmepumpen eingebaut. ich kenne keinen großen Heizungsbauer der selber kompressoren baut. Ich rede hier nicht von selbstgebastelten innenkompressoren. ich reden von selbst entwickelten Hydraulikmodulen. Irgendwie muss ja die Energieübertragung auf die wasserseite vonstatten gehen. Vollkommen richtig. Warum sollte ich wenn ich eine Heizung will, einen Klimateur kontaktieren? Der wird mit sicher nicht den Rest der Heizung installieren. Das Thema Split Klima zum Kühlen und Heizen kommt mir vor wie der 50er Ziegel: Wärme speichern und dämmen gleichzeitig. Das geht halt nicht (gescheit) |
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@stefanP
http://www.energiebewusst.at/fileadmin/01-Beratung/000_Ratgeber/Luftwaermepumpen.pdf |
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"Vollkommen richtig. Warum sollte ich wenn ich eine Heizung will, einen Klimateur kontaktieren? Der wird mit sicher nicht den Rest der Heizung installieren. "
.....weil auch der Heizungstechniker sowieso einen Kältetechniker braucht, wenn er mit den Kältemittelleitungen das Außen- mit dem Innenteil verbindet....das darf der Heizi gewerberechtlich gar nicht .... Die Geräte asiatischen Ursprungs sind nicht schlecht, aufgrund der gewaltigen Stückzahlen und günstigen Produktionsstandorten eine ordentliche Konkurrenz zu den traditionell europäischen Herstellern. |
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@energiepate - doch darf er gewerberechtlich schon: Gewerbeordnung § 150 Abs. 8: Gewerbetreibende, die das verbundene Handwerk Heizungstechnik; Lüftungstechnik (§ 94 Z 31) ausüben, sind unbeschadet der Rechte anderer Gewerbetreibender auch berechtigt, ... Weiters sind sie auch zur Ausübung der Tätigkeiten des Gewerbes der Kälte- und Klimatechnik (§ 94 Z 37) berechtigt. http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40140957&ResultFunctionToken=23a7654e-fae6-4ac6-873e-0c7e35dd98c6&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=150&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=16.06.2016&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=gewerbeordnung |
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das meint peter hubacher, DER führende schweizer wp-experte dazu... http://www.sbz-online.de/SBZ-2010-5/Je-einfacher-die-Anlage-desto-hoeher-die-Arbeitszahl,QUlEPTI3MjU2OCZNSUQ9MTAxOTAy.html |