« Heizung, Lüftung, Klima  |

Lieferschwierigkeiten LWP

Teilen: facebook    whatsapp    email
 1  2 ... 3 
  •  Alex0642
27.10. - 8.11.2022
51 Antworten | 18 Autoren 51
3
54
Hi, 

nachdem uns der HB heute mitgeteilt hat das die Wärmepumpe erst im Q1/2023 kommt und wir nun ohne Wärmeerzeuger dastehen wollte ich euch fragen:

a) Wem geht es noch so? 

b) Welche Möglichkeiten haben wir bzw welche Gefahren lauern wenn das Haus komplett auskühlt? 

lg 

  •  Laengsdenker
  •   Bronze-Award
7.11.2022  (#41)

zitat..
rocco81 schrieb:

Ein Arbeitskollege hat im Sommer eine neue KNV LWP LWP [Luftwärmepumpe] bekommen weil die Alte (anderer Hersteller) nach nichtmal 10J den Geist aufgegeben hat.
Leider war nach kurzer Zeit die Steuerplatine defekt. Kann ja mal sein, aber er wartet jetzt schon 4 Monate auf das Ersatzteil!
Er macht ständig Druck beim Insti und kennt auch jemanden direkt bei KNV, aber es scheint die oder Nibe hat da gröbere Probleme. 
Er hat sich schon einen Schwedenofen gekauft und WW WW [Warmwasser] mit Heizstab.

NIBE ist von Haus aus so. Gute Anlagen, aber wenn da was kaputt geht, wirst erst monatelang hingehalten und dann für dumm erklärt, kann ja nicht sein usw.
Ich kann es aus erster Hand berichten - wer bei Nibe Service mit einer Reklamation/Reparatur landet, sollte sich auf laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanges Hin udn Her einstellen. Und selbst dann geht man manchmal leer aus, so wie ich. Tägliches Beten in einer Kirche bewirkt übrigens nix.

Seid da nicht so gebunden an diesen Hersteller, Leute. Es gibt genug andere Produkte und der Service kann nur besser sein, denn schlechter geht es nicht.
Ich habe leider den gleichen Fehler gemacht. Habe mich der Empfehlung des Heizungsbauers widersetzt und mir trotzdem eine NIBE einbauen lassen.
Wenn ich heute nochmal bauen würde, würde ich mir keine NIBE mehr ins Haus stellen. Never ever.
Sucht euch einen deutschen/österreichischen Hersteller mit entsprechendem Service.

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo Alex0642,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Lieferschwierigkeiten LWP

  •  LeonhardKSB
7.11.2022  (#42)

zitat..
Laengsdenker schrieb: NIBE ist von Haus aus so. Gute Anlagen, aber wenn da was kaputt geht, wirst erst monatelang hingehalten und dann für dumm erklärt, kann ja nicht sein usw.
Ich kann es aus erster Hand berichten - wer bei Nibe Service mit einer Reklamation/Reparatur landet, sollte sich auf langes Hin udn Her einstellen. Und selbst dann geht man manchmal leer aus, so wie ich. 

Ich habe leider den gleichen Fehler gemacht. Habe mich der Empfehlung des Heizungsbauers widersetzt und mir trotzdem eine NIBE einbauen lassen.


Hallo Viktor,
hast du schon die Gewährleistung ggü. deinem Heizungsbauer beansprucht in Form einer schriftlichen Aufforderung? Du weißt ja, er ist dein Ansprechpartner...

Wenn nicht, ist es - gelinde gesagt - nicht gerade fair, was du hier abziehst.

Schöne Grüße
Leonhard

1
  •  ap99
  •   Gold-Award
7.11.2022  (#43)

zitat..
Laengsdenker schrieb: aber wenn da was kaputt geht, wirst erst monatelang hingehalten und dann für dumm erklärt

Ich würde es fairer finden, wenn du dazu schreiben würdest, daß die Inbetriebnahme bei dir nicht der Nibe-Techniker bzw. zertifizierte Installateur (der inbetriebnehmen darf) gemacht hat, sondern du selber ... mit dem Pech, daß deine Maschine evt. wirklich was hat.

Anders kann ich mir das Verhalten von Nibe nicht erklären ... oder was sollte es sonst für Gründe geben, daß Nibe nicht tätig wird?

Ob das rechtens ist, daß eine Gewährleistung/Garantie an eine Werksinbetriebnahme gekoppelt ist, ist ein anderes Thema.


1
  •  Akani
7.11.2022  (#44)
Dann nimm vor allen mal nen anderen Hersteller. Da kommst vom Regen in die Traufe.
Gewährleistungsansprüche vom Hersteller kann nur dein Heizungsbauer erledigen denn du hast diese bei ihm gekauft. Selber in Betrieb genommen 
Oweia. Da is der Hersteller vom ersten Tag an raus. 
Selbst Wartungen die nicht gemacht werden also auch die erste eines Jahres erlischt dir die Gewährleistung.
Mach sodas bei deinem neuen Auto die Pfeifen dir was

1
  •  Laengsdenker
  •   Bronze-Award
7.11.2022  (#45)

zitat..
LeonhardKSB schrieb:

──────
Laengsdenker schrieb: NIBE ist von Haus aus so. Gute Anlagen, aber wenn da was kaputt geht, wirst erst monatelang hingehalten und dann für dumm erklärt, kann ja nicht sein usw.
Ich kann es aus erster Hand berichten - wer bei Nibe Service mit einer Reklamation/Reparatur landet, sollte sich auf langes Hin udn Her einstellen. Und selbst dann geht man manchmal leer aus, so wie ich. 

Ich habe leider den gleichen Fehler gemacht. Habe mich der Empfehlung des Heizungsbauers widersetzt und mir trotzdem eine NIBE einbauen lassen.
───────────────

Hallo Viktor,
hast du schon die Gewährleistung ggü. deinem Heizungsbauer beansprucht in Form einer schriftlichen Aufforderung? Du weißt ja, er ist dein Ansprechpartner...

Wenn nicht, ist es - gelinde gesagt - nicht gerade fair, was du hier abziehst.

Schöne Grüße
Leonhard

Hilft alles nix.
Die Woche wird die Sache an den Anwalt übergeben. Ich habe Schnauze voll, ein Jahr gewartet und es passiert immer noch nix.

Meine letzte Chance ist Rechtsweg.


1
  •  Laengsdenker
  •   Bronze-Award
7.11.2022  (#46)

zitat..
Akani schrieb:

Dann nimm vor allen mal nen anderen Hersteller. Da kommst vom Regen in die Traufe.
Gewährleistungsansprüche vom Hersteller kann nur dein Heizungsbauer erledigen denn du hast diese bei ihm gekauft. Selber in Betrieb genommen 
Oweia. Da is der Hersteller vom ersten Tag an raus. 
Selbst Wartungen die nicht gemacht werden also auch die erste eines Jahres erlischt dir die Gewährleistung.
Mach sodas bei deinem neuen Auto die Pfeifen dir was

NIBE schreibt kein Wartungen vor, nur wenn du eine verlängerte Garantie haben willst, dann sind diese verpflichtend.
Für deutsches Gewährleistungsrecht hat es keine Bedeutung. Die 24monatige Produkthaftung bleibt bestehen. Nach 12 Monaten gilt Beweislastumkehr. 

1
  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
7.11.2022  (#47)
Ich konnte es mir eh nicht aussuchen und kriege das was der GU hinstellt (Vaillant flexoCompact exclusive VWF 88/4). 
Schon älter glaube ich, aber solange es funzt will ich mich mit Details gar nicht "mühen" müssen. 
Natürlich kann man alles optimieren - gut so, aber am Ende muss der Support da sein / verfügbar sein, wenn etwas ist.


1
  •  Akani
7.11.2022  (#48)

zitat..
Laengsdenker schrieb:

──────
Akani schrieb:

Dann nimm vor allen mal nen anderen Hersteller. Da kommst vom Regen in die Traufe.
Gewährleistungsansprüche vom Hersteller kann nur dein Heizungsbauer erledigen denn du hast diese bei ihm gekauft. Selber in Betrieb genommen 
Oweia. Da is der Hersteller vom ersten Tag an raus. 
Selbst Wartungen die nicht gemacht werden also auch die erste eines Jahres erlischt dir die Gewährleistung.
Mach sodas bei deinem neuen Auto die Pfeifen dir was
───────────────

NIBE schreibt kein Wartungen vor, nur wenn du eine verlängerte Garantie haben willst, dann sind diese verpflichtend.
Für deutsches Gewährleistungsrecht hat es keine Bedeutung. Die 24monatige Produkthaftung bleibt bestehen. Nach 12 Monaten gilt Beweislastumkehr.

Na dann. Viel Erfolg. 

2
  •  Laengsdenker
  •   Bronze-Award
8.11.2022  (#49)

zitat..
Ich würde es fairer finden, wenn du dazu schreiben würdest, daß die Inbetriebnahme bei dir nicht der Nibe-Techniker bzw. zertifizierte Installateur (der inbetriebnehmen darf) gemacht hat, sondern du selber ... mit dem Pech, daß deine Maschine evt. wirklich was hat.

Anders kann ich mir das Verhalten von Nibe nicht erklären ... oder was sollte es sonst für Gründe geben, daß Nibe nicht tätig wird?

Ob das rechtens ist, daß eine Gewährleistung/Garantie an eine Werksinbetriebnahme gekoppelt ist, ist ein anderes Thema.

Gut, dann schreibe ich das gerne fairerweise dazu.

Eine Inbetriebnahme vom Werkskundendienst ist nur dann notwendig, wenn du die 5 Jahre Garantie von NIBE in Anspruch nehmen willst. Ansonsten kannst du die Anlage auch selbst hochfahren, solange sie dir nach Vorschrift vom Heizungsbauer übergeben wurde. Und das wurde sie bei mir, ich habe einen Zettel da, wo drauf steht "Die Anlage wurde dem Kunden im betriebsbereiten Zustand übergeben."

Warum sich NIBE hier quer stellt, interessiert dich?
Erkläre ich dir gerne - weil sie keinen Mangel an der Anlage erkennen. Oder besser gesagt: der Fehler wurde anerkannt und dann wieder aberkannt. Magst du raten, warum?
Sprich, hier würde dir auch die 5J Garantie nix bringen. Solange der Hersteller den Mangel nicht anerkennt, wird er auch nicht tätig. Meine Aufgabe ist nun, es dem Hersteller zu beweisen. Das habe ich bereits mehrfach getan, wird aber von dem Hersteller so nicht akzeptiert.
Es bleibt also nur der Rechtsweg übrig. Habe ich Glück, bekomme ich Recht. Hat Hersteller Recht, bleibe ich auf einer fehlerhaften Anlage sitzen und habe noch weitere Kosten - aber das nehme ich in Kauf. Habe mich schon beraten lassen und zumindest von Dritten unabhängigen (Gutachter) Recht bekommen.
Wir werden sehen, wie es weiter geht.

Deutsches Gewährleistungsrecht ist übrigens besser als jede Garantie. Das muss man wissen. Wenn man vom Gesetzgeber geschützt ist, ist es immer besser, weil die Garantie lediglich eine freiwillige Leistung ist und oft sehr schwammig formuliert ist. Das hat mir mein Anwalt so gesagt. Von daher werden wir uns auf das Gewährleistungsrecht berufen.

Mein Ziel ist natürlich eine Reparatur, weil die Wärmepumpe an sich ist ja gut, wenn sie richtig funktioniert. Zur Not würde ich allerdings auch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages anstreben, dann muss eben eine andere Wärmepumpe ins Haus, dann aber keine NIBE mehr natürlich. Wäre aber schade, da mir eigentlich ein Pilotprojekt angeboten wurde, welches für mich und eine Partnerfirma von NIBE/Alpha Innotec interessant wäre.

PS: meine Hoffnung ist nach wie vor, dass es auf eine liebe und nette Weise zu lösen ist, ist ja eigentlich nix Großes. Aber NIBE macht hier echt einen Elefanten aus einer Fliege.
Heizi steht zu 100% auf meiner Seite und versucht wirklich alles, wirkt aber leider alles nicht.

1
  •  ap99
  •   Gold-Award
8.11.2022  (#50)
Habs dir eh im HTD-Forum schon geschrieben (wie mehrere andere auch), dein Ansprechpartner für GEWÄHRLEISTUNG ist dein INSTALLATEUR und nicht Nibe.

zitat..
Laengsdenker schrieb: Eine Inbetriebnahme vom Werkskundendienst ist nur dann notwendig, wenn du die 5 Jahre Garantie von NIBE in Anspruch nehmen willst. Ansonsten kannst du die Anlage auch selbst hochfahren, solange sie dir nach Vorschrift vom Heizungsbauer übergeben wurde. Und das wurde sie bei mir, ich habe einen Zettel da, wo drauf steht "Die Anlage wurde dem Kunden im betriebsbereiten Zustand übergeben."

Das ist die Frage, ob das tatsächlich so ist, wie du schreibst.

Die Frage, die mich bei deiner Geschichte interessiert, ist, ob das INBETRIEBNAHMEPROTOKOLL (durch Werkstkundendienst, befugten Installateur) für die GEWÄHRLEISTUNG erforderlich ist ... denn dieses Protokoll gibt es bei dir ja nicht, wenn ich mich richtig erinnere (bei den Garantiebedingungen steht ja klar drinnen, daß die Inbetriebnahme samt Protokoll erforderlich ist).


zitat..
Laengsdenker schrieb: Warum sich NIBE hier quer stellt, interessiert dich?
Erkläre ich dir gerne - weil sie keinen Mangel an der Anlage erkennen. Oder besser gesagt: der Fehler wurde anerkannt und dann wieder aberkannt. Magst du raten, warum?

Ich gehe davon aus (weiß es also nicht), daß es mit dem fehlenden Inbetriebnahmeprotokoll zu tun hat ... und ich finde schon, daß du das mal erwähnen hättest können/sollen/müssen, daß du die WPWP [Wärmepumpe] selber in Betrieb genommen hast.


2
  •  Laengsdenker
  •   Bronze-Award
8.11.2022  (#51)

zitat..
ap99 schrieb:

Habs dir eh im HTD-Forum schon geschrieben (wie mehrere andere auch), dein Ansprechpartner für GEWÄHRLEISTUNG ist dein INSTALLATEUR und nicht Nibe.

Das ist die Frage, ob das tatsächlich so ist, wie du schreibst.

Die Frage, die mich bei deiner Geschichte interessiert, ist, ob das INBETRIEBNAHMEPROTOKOLL (durch Werkstkundendienst, befugten Installateur) für die GEWÄHRLEISTUNG erforderlich ist ... denn dieses Protokoll gibt es bei dir ja nicht, wenn ich mich richtig erinnere (bei den Garantiebedingungen steht ja klar drinnen, daß die Inbetriebnahme samt Protokoll erforderlich ist).

Ich gehe davon aus (weiß es also nicht), daß es mit dem fehlenden Inbetriebnahmeprotokoll zu tun hat ... und ich finde schon, daß du das mal erwähnen hättest können/sollen/müssen, daß du die WPWP [Wärmepumpe] selber in Betrieb genommen hast.

Es läuft von Anfang an alles über Heizungsbauer, das habe ich dir schon mehrmals geschrieben. Der HB ist von Anfang an in die Sache involviert.
Nur ist es so, dass NIBE mich immer direkt zur Terminabsprache kontaktiert hat, so ist ein gewisser schriftlicher Kontakt entstanden. Auch habe ich schon mit dem einen oder anderen Techniker direkt kommuniziert, auch wegen dieses Problems.

Die Reklamation selber läuft von Anfang an über den Heizungsbauer, natürlich. Nur ist er jetzt logischerweise angepisst, weil ja die Gewährleistungsansprüche in erster Linie gegen ihn gestellt werden und er muss dann diese vermutlich an NIBE weitergeben. Das kotzt ihn schon an, und mich auch, und ich würde ihn am besten aus der Sache ganz raushalten, wird aber vermutlich nicht gehen, weil ja er meine direkte Vertragspartei ist. Er hat mir immer sehr gut geholfen und war meist auf meiner Seite (bei der Sache natürlich zu 100%, weil er selbst mehrmals vor Ort war und die WPWP [Wärmepumpe] auch als zu laut empfunden hat), aber NIBE lässt ihn momentan voll hängen.

Und nein, das hängt nicht mit dem IBN Protokoll zusammen.
Ahhhh.......wieder alles von vorne. Aber gut, muss wohl sein.

Die Reklamation begann schon so, dass man mich darauf hingewiesen hat, dass ich die NIBE 5J Garantie nicht habe. Das war der Chef von KD Deutschland persönlich, Herr Bartel oder ähnlich. Das wusste ich aber selber, weil ich ja die IBN selbst weg gelassen hatte, wegen Zeitdruck seitens Fliesenleger, musste schnell Estrich ausheizen.
Gleichzeitig wurde ich darauf hingewiesen, dass ich natürlich trotzdem einen Anspruch auf Gewährleistung habe und somit wird die Anlage natürlich überprüft und ggf. repariert.

Warum sollte man die WPWP [Wärmepumpe] nicht selbst hochfahren können?
Wenn dir die Anlage im betriebsbereiten Zustand übergeben wurde - was ist daran so schwierig, die Knöpfchen zu drücken?
Wenn du einen neuen Kühlschrank kaufst, holst du dir auch einen Fachmann, der die Kühltemperaturen für dich eingibt?
Die Anlage läuft automatisch. Sie ist abgesichert und würde sich selber niemals zerstören. Solange der HB zu dir sagt, es wurde alles nach Herstellervorgaben angeschlossen, befüllt und eingestellt - was soll da passieren?

1
 1  2 ... 3 


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Energieausweis-HWB-Ermittlung fragwürdig ?