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Ich hab das letztes Jahr "selber" beim Gericht gemacht. In irgendein Büro rein, sämtliche Papiere mitgenommen, ein paar €, ein paar Unterschriften und fertig. Wenn du die Bude aber nicht verkaufst ist das imho nicht notwendig. |
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So ist es. Einfach mit der Löschungserklärung zum Grundbuchsgericht (= Bezirksgericht) gehen und die Löschung der Last beantragen. Jedes Grundbuchsgesuch im elektronischen Rechtsverkehr (über Anwalt oder Notar) kostet EUR 44 - im Nicht-elektronischen Rechtsverkehr kostet dies EUR 62. Vielleicht kannst du dir im Zuge der Anmerkung der Rangordnung diese Gebühren ersparen. Das weiß ich leider nicht, ob die Gesuche "gleichartig" sein müssen, um gebührenseitig als ein Gesuch gewertet zu werden. Hat dir das Land etwas für die Ausstellung der Löschungerklärung verrechnet? 1 |
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Nein, für die Ausstellung habe ich nix bezahlt. Hab sie gerade einfach so mit der Post bekommen (und jede Menge Original Schuldscheine und sonstige Anlagen dazu :) ). Wobei es sein kann, dass dies schon bei der Endabrechnung mit drauf war... irgendwelche 20 oder 30 Euro wurden da verrechnet - habs leider gerade nicht bei der Hand. Die €44 tun nicht weh und dann wäre es erledigt. Es steht aber, dass unterschriften "notariell oder gerichtlich" beglaubigt sein müssen. Ich hab eine Unterschrift und einen Stempel auf der Löschungserklärung, reicht das und das Gericht beglaubigt das im Zuge der Löschung? edit: ah, nein, bei "Privaturkunden" muss es gerichtlich oder notariell beglaubigt sein.. das hab ich überlesen :) |
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ruf beim gericht an |
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Gebietskörperschaften (auch das Land) benötigen ex lege keine notarielle Beglaubigung. Löschungserklärungen von Banken erhält man i.d.R. beglaubigt unterfertigt. |
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... und nochmal danke für die Info! |
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gerne |