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·gelöst· Löschungserklärung WBF -> was tun damit?

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  •  3cpo
17.11.2020
7 Antworten | 3 Autoren 7
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Hi, ich hoffe das ist das richtige Unterforum :)

Ich habe eine ewig alte, und sonst noch ewig laufende Wohnbauförderung komplett zurückgezahlt. Nun hat mir das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung eine unterschriebene "Löschungserklärung" zugesendet.

Was tu ich jetzt im besten Fall damit? Ich schätze ich muss das bei Gericht einreichen (oder muss es über Notar einreichen lassen?), damit der Kredit wirklich gelöscht wird, oder? 

Macht man das und nimmt die Kosten (Höhe?) in Kauf oder einfach aufbehalten und falls zukünftig was am Grundbuch zu machen ist dann erst miteinreichen aus Effizienzgründen?

Das Darlehen war ursprünglich ATS 240.000. 

Danke!

edit: Ah, kann ich anscheinend selbst mittlerweile. Jetzt muss ich nur noch den "elektronischen Rechtsverkehr" finden zum Grundbuch und schauen ob das geht :)

https://info-channel.raiffeisen-ooe.at/vorsorge/wenn-der-kredit-abbezahlt-ist_451

  •  pedaa
  •   Bronze-Award
17.11.2020  (#1)
Ich hab das letztes Jahr "selber" beim Gericht gemacht.
In irgendein Büro rein, sämtliche Papiere mitgenommen, ein paar €, ein paar Unterschriften und fertig.
Wenn du die Bude aber nicht verkaufst ist das imho nicht notwendig.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
17.11.2020  (#2)

zitat..
3cpo schrieb: Was tu ich jetzt im besten Fall damit? Ich schätze ich muss das bei Gericht einreichen (oder muss es über Notar einreichen lassen?)

So ist es. Einfach mit der Löschungserklärung zum Grundbuchsgericht (= Bezirksgericht) gehen und die Löschung der Last beantragen.

zitat..
3cpo schrieb: Macht man das und nimmt die Kosten (Höhe?) in Kauf oder einfach aufbehalten und falls zukünftig was am Grundbuch zu machen ist dann erst miteinreichen aus Effizienzgründen?

Jedes Grundbuchsgesuch im elektronischen Rechtsverkehr (über Anwalt oder Notar) kostet EUR 44 - im Nicht-elektronischen Rechtsverkehr kostet dies EUR 62.

Vielleicht kannst du dir im Zuge der Anmerkung der Rangordnung diese Gebühren ersparen. Das weiß ich leider nicht, ob die Gesuche "gleichartig" sein müssen, um gebührenseitig als ein Gesuch gewertet zu werden.

Hat dir das Land etwas für die Ausstellung der Löschungerklärung verrechnet?

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  •  3cpo
17.11.2020  (#3)
Nein, für die Ausstellung habe ich nix bezahlt. Hab sie gerade einfach so mit der Post bekommen (und jede Menge Original Schuldscheine und sonstige Anlagen dazu :) ). Wobei es sein kann, dass dies schon bei der Endabrechnung mit drauf war... irgendwelche 20 oder 30 Euro wurden da verrechnet - habs leider gerade nicht bei der Hand.

Die €44 tun nicht weh und dann wäre es erledigt. Es steht aber, dass unterschriften "notariell oder gerichtlich" beglaubigt sein müssen. 

Ich hab eine Unterschrift und einen Stempel auf der Löschungserklärung, reicht das und das Gericht beglaubigt das im Zuge der Löschung?

edit: ah, nein, bei "Privaturkunden" muss es gerichtlich oder notariell beglaubigt sein.. das hab ich überlesen :)

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  •  pedaa
  •   Bronze-Award
17.11.2020  (#4)
ruf beim gericht an

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
17.11.2020  (#5)

zitat..
3cpo schrieb: Ich hab eine Unterschrift und einen Stempel auf der Löschungserklärung, reicht das und das Gericht beglaubigt das im Zuge der Löschung?

Gebietskörperschaften (auch das Land) benötigen ex lege keine notarielle Beglaubigung.

Löschungserklärungen von Banken erhält man i.d.R. beglaubigt unterfertigt.


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  •  3cpo
17.11.2020  (#6)
... und nochmal danke für die Info!

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
17.11.2020  (#7)
gerne

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