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Lohnsteuerausgleich & Co

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  •  Andi1979
  •   Bronze-Award
9.2. - 29.5.2017
55 Antworten | 22 Autoren 55
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56
Thema ist nicht ganz richtig hier ;) sonst halt einfach ins Bauforum verschieben.

Zur eigentlichen Frage:

Ratgeber wie diese hier hab ich schon studiert:

https://media.arbeiterkammer.at/ooe/publikationen/einkommenundsteuern/B_2017_Cash_back.pdf

Gibts ansonsten noch etwas was ich als Häuslbauer (2016), Kreditnehmer (2017) und werdender Papa (auch 2017) *g* berücksichtigen kann?

Ich füll seit Jahren immer nur die gleichen Spalten bei Finanz-Online aus:

- Kirchensteuer
- Wohnraumschaffung (ich schreib einfach den höchsten Betrag mit 2.920 rein)
- 1 Lebensversicherung

- (Pendler ist dann später direkt über Gehaltszettel)

und das wars...

Handwerkerbonus mit gesamt max 3000€ auf Rechnungen war noch ein guter Tipp.

Naja, und halt noch die Förderungen für die Wärmepumpe, die aber elends lang auf sich warten lassen und ein paar Hürden haben.

LG

  •  atma
  •   Gold-Award
9.2.2017  (#1)
betriebsratsumlage
schulungen/weiterbildungen/fachliteratur
private unfall- und krankenversicherung
falls du vertreter und viel im aussendienst bist --> vertreterpauschale
zahnersatz (wenns was selbst bezahlt hast)


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  •  Microft
9.2.2017  (#2)
und sobald dein nachwuchs dann kindergrippe oder kindergarten geht, kannst die kinderbetreuungskosten bis 2300€ auch 1:1 absetzen.

mbg

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  •  Andi1979
  •   Bronze-Award
9.2.2017  (#3)
danke!

BRU hatte ich tatsächlich nicht drin. Sind zwar nur 35 € im Jahr, aber egal... :)

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  •  Twenty
  •   Silber-Award
9.2.2017  (#4)
Handwerkerbonus gilt aber nur bei Sanierung oder?


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  •  atma
  •   Gold-Award
9.2.2017  (#5)

zitat..
Twenty schrieb: Handwerkerbonus gilt aber nur bei Sanierung oder?


ja

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  •  Pete
9.2.2017  (#6)
BRU --> wenn's nur 35 Euro im Jahr sind und du keine weiteren Werbungskosten hast, kannst du dir sparen einzutragen. Weil sowieso 132 Euro "Initial" eingerechnet werden. Steht auch so in der Beschreibung (nur wenn 132 Euro übersteigend).

Kinderbetreuungskosten bis max. 2300 / Kind. Hier bekommt man am meisten zurück. Da 1:1 berücksichtigt. (also die Steuerstufe, z.B. 40% davon bekommt man dann retour).

Wenn du schon bei Wohnraumschaffung die max. 2.920 Sonderausgaben drinnen hast, dann sind die weiteren Versicherungen (Lebens-, unfall- und Krankenversicherung) auch nicht mehr relevant, da das Maximum schon erreicht ist (wird aber nur zu 1/4 berücksichtigt und bei hohem Einkommen nach oben sogar eingeschliffen bis 0 Euro).

+ Kirchensteuer bringt dann noch was extra.

Mit Kind kannst dann auch noch - jetzt 300 Euro pro Elternteil bei Aufteilung auf beide Elternteile! - Kinderabsetzbetrag reinrechnen, wenn die Gattin wieder arbeitet.

Wenn deine Frau in Karenz ist und nach der Karenz im Jahr < 6000 Euro Einkommen hat, dann unbedingt, den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen (bei der Gehaltsabrechnung in der Firma und dann auch in der Arbeitnehmerveranlagung).
Tipp: als Alleinverdiener erhöhen sich die Sonderausgaben von oben auf 2x 2.920 Euro. Also dann 5840 eintragen emoji.

2
  •  Andi1979
  •   Bronze-Award
9.2.2017  (#7)

zitat..
Twenty schrieb: Handwerkerbonus gilt aber nur bei Sanierung oder?


ach mist :)

zitat..
Modernisierung ihres Hauses


zählt das nicht? --> ich modernisiere meinen Estrich und lass Fussboden verlegen...

ok... vermutlich nicht :(

Ich frage mich nur warum mir das ein großer Tischler empfohlen hat. Der wusste ja dass es ein Neubau ist. Ohne seine Empfehlung den Handwerkerbonus zu nutzen wär ich eh nie drauf gekommen....

Vielleicht gibts tatsächlich Leute die es beantragen, dann wirds nicht geprüft, und geht durch...?

zitat..
Pete schrieb: Wenn deine Frau in Karenz ist und nach der Karenz im Jahr < 6000 Euro Einkommen hat,


leider nein

sie wird wohl das einkommensabhängige auf 2 Jahre nehmen. Im ersten Jahr sind ~1900€ mtl. errechnet, im 2ten Jahr nix.

Im 3ten Jahr wird sie wohl mit wenigen Stunden schnell 6000 pro Jahr überschreiten
Wann und wie Kinderbetreuung wissen wir noch nicht :) Aber gut zu wissen.

Und angeblich sollte man sich recht bald für Kindergärten&Co anmelden...

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  •  Microft
9.2.2017  (#8)

zitat..
Andi1979 schrieb: Und angeblich sollte man sich recht bald für Kindergärten&Co anmelden...


nicht nur angeblich sondern mit Sicherheit!!!

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  •  Andi1979
  •   Bronze-Award
9.2.2017  (#9)

zitat..
Microft schrieb: nicht nur angeblich sondern mit Sicherheit!!!


:)

kurz nach der Geburt sollte hoffentlich genügen? :)
ein Freund hat schon zum Beginn der Schwangerschaft die Kinderkrippe kontaktiert - die meinten dann aber üblich ists nicht, wenn das Kind noch nichtmal geboren ist

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  •  Richard3007
9.2.2017  (#10)
Es gibt Gebiete da ist vor der Geburt schon wieder notwendig. Bei uns im Ort reicht es aber 9 Monate vor der nächsten Saison.

O Ton Bürgermeister, wenn zweng Plotz is, bau ma hoid an drittn KiGa.

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  •  Twenty
  •   Silber-Award
9.2.2017  (#11)
Witzig mir wollte auch der Tischler den Handwerkerbonus nahe legen

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  •  Richard3007
9.2.2017  (#12)

zitat..
Twenty schrieb: Witzig mir wollte auch der Tischler den Handwerkerbonus nahe legen


Naja geht schon, wenn bereits gemeldet, und der Tischler nach Wohnraumschaffung zu einer Reparatur kommt.

1
  •  Pete
9.2.2017  (#13)
sie wird wohl das einkommensabhängige auf 2 Jahre nehmen. Im ersten Jahr sind ~1900€ mtl. errechnet, im 2ten Jahr nix.
Im 3ten Jahr wird sie wohl mit wenigen Stunden schnell 6000 pro Jahr überschreiten
@Andi1979:
Kindergeld, egal ob einkommensabhängig oder nicht = steuerfreie Einkünfte, d.h. du kannst 2 Jahre "Alleinverdiener" beantragen, beim Dienstgeber mit Formular E30. Und auch dann bei der Arbeitnehmerveranlagung angeben.
Wobei der Alleinverdiener immer nur "jährlich" zählt, also die 6000 Euro Verdienst im Jahr gerechnet werden. D.h. wenn die Frau z.B. Jänner bis Oktober noch in Karenz ist, Nov. und Dez. wieder voll arbeitet, 6000 aber ned übersteigt, kannst in diesem Jahr den Alleinverdiener beantragen.
Dasselbe bei Beginn der Karenz, wenn die Frau z.B. Jan. bis März noch steuerpflichtige Einkünfte hatte die über 6000 sind und dann in Karenz, dann kannst z.B. für 2017 keinen Alleinverdiener geltend machen.
Achtung: Wochengeld = wird als Einkommen gewertet!



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  •  dynamite
  •   Gold-Award
9.2.2017  (#14)
Beim Betreuungsgeld für den Kindergarten kann man auch die Mehrstundenpauschale und das Essensgeld reingeben (steht ja alles einzeln auf der Kindergartenabrechnung)?

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  •  Microft
9.2.2017  (#15)

zitat..
Andi1979 schrieb: kurz nach der Geburt sollte hoffentlich genügen? :)
ein Freund hat schon zum Beginn der Schwangerschaft die Kinderkrippe kontaktiert - die meinten dann aber üblich ists nicht, wenn das Kind noch nichtmal geboren ist


Naja ..wie Richard auch geschrieben hat, kommt es darauf an wo ihr zuhause seits.
Wir haben unseren Sohn schon Monate bevor er auf der Welt war angemeldet.
Da hat es dann geheißen..oh..hmm...ob ma da was frei haben können wir ihnen nicht sagen, schaut schlecht ausemoji
Ich hab dann nur gemeint, o.k kein Problem ich würd dann gerne meine zukünftige Tochter "Hannah" anmelden die 2024 auf die Welt kommen wird.
Der Blick war dann unbezahlbar emoji emoji emoji

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  •  Andi1979
  •   Bronze-Award
9.2.2017  (#16)
:)

zitat..
Microft schrieb: Wir haben unseren Sohn schon Monate bevor er auf der Welt war angemeldet.


naja, bei uns wärs so dass meine Freundin auf jeden Fall 24 Monate zu Hause bleibt und erst dann wäre eine Betreuung wichtig.
Das heißt im August 2019.

Wie lange war bei euch die Zeitspanne zwischen "wir möchten uns anmelden" und "erster Tag"?

zitat..
D.h. wenn die Frau z.B. Jänner bis Oktober noch in Karenz ist, Nov. und Dez. wieder voll arbeitet, 6000 aber ned übersteigt, kannst in diesem Jahr den Alleinverdiener beantragen.


verstehe, danke!

Das heißt ein Jahr dabei zu haben in dem die Lebensgefährtin nicht über 6000 kommt wäre gar nicht mal so schlecht.

Kann man das ungefähr in Zahlen fassen wie der Alleinverdiener abgegolten wird? Bei einem Standardgehalt von 1900 pM


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  •  Microft
9.2.2017  (#17)

zitat..
Andi1979 schrieb: Wie lange war bei euch die Zeitspanne zwischen "wir möchten uns anmelden" und "erster Tag"?


also angemeldet wurde er 4 Monate bevor er auf die Welt gekommen ist, und mit der Kindergrippe angefangen hat er mit dem 2 Geburtstag.

mbg

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  •  streicher
  •   Gold-Award
9.2.2017  (#18)

zitat..

Witzig mir wollte auch der Tischler den Handwerkerbonus nahe legen


Da gibt ea was, das hat aber nichrs mit der Arbeitnehmerveranlagung zu tun.

zitat..
Kindergeld, egal ob einkommensabhängig oder nicht = steuerfreie Einkünfte, d.h. du kannst 2 Jahre "Alleinverdiener" beantragen, beim Dienstgeber mit Formular E30. Und auch dann bei der Arbeitnehmerveranlagung angeben.


Wieso beim Arbeitgeber und dann nochmal bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung?

Genügt es nicht bei der Arbeitnehmerveranlagung?
Pendlerpauschale macht man auch nur entweder oder.


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  •  stecri
  •   Gold-Award
9.2.2017  (#19)
Beim Betreuungsgeld für den Kindergarten kann man auch die Mehrstundenpauschale und das Essensgeld reingeben (steht ja alles einzeln auf der Kindergartenabrechnung)?

Ja das hab ich auch schon gehört - wieviel max bzw wo?
Bzw der auf den die Rechnung der gemeinde ausgestellt ist nehm ich an (oder kann man es auch nur bei der Frau reinnehmen? )

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  •  Pete
9.2.2017  (#20)
@stecri: max. 2300 pro Kind und am Besten bei dem Elternteil der am meisten vedient, weil man dann ja einen höhere Lohnsteuerstufe erstattet bekommt.

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  •  Pete
9.2.2017  (#21)
@streicher: Auch wenn der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag bereits während des Jahres von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber berücksichtigt wurde, sind im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung beim zuständigen Finanzamt trotzdem die entsprechenden Angaben zu den Absetzbeträgen zu machen.

Alleinverdiener wirkt sich jährlich mit 494 Euro für 1 Kind steuerschonend aus. ( also wieder die jeweilige Lohnsteuerstufe die man % mäßig retour bekommt )

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