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@streicher: Auch wenn der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag bereits während des Jahres von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber berücksichtigt wurde, sind im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung beim zuständigen Finanzamt trotzdem die entsprechenden Angaben zu den Absetzbeträgen zu machen.
Alleinverdiener wirkt sich jährlich mit 494 Euro für 1 Kind steuerschonend aus. ( also wieder die jeweilige Lohnsteuerstufe die man % mäßig retour bekommt ) |
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Jetzt habts mich auf die Idee gebracht, dass ich auch einen Steuerausgleich machen könnt...und was is...fette Nachzahlung laut Vorberechnung! Muss ich den schas jetzt abschicken? >:( Oder kommens sowieso drauf |
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Och die Schreiben dir... Keine Sorge 😇 |
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Sehr gut, nicht dass ich es vergesse |
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Alleinverdienerabsetzbetrag kannst für das Geburtsjahr zumeist vergessen! Kinderbetreuungsgeld, egal ob die alten Pauschalvarianten, das Neue Konto, oder das gehaltabhänging = steuerfrei wie Pete schon geschrieben hat! Nicht aber das Wochengeld (8Wochen vor und nach der Geburt), das zählt zum Einkommen. da wird dann schon eng! |
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Nicht aber das Wochengeld (8Wochen vor und nach der Geburt), das zählt zum Einkommen. da wird dann schon eng!
Yep, hoth. Da hams mi vor 2 Jahren zu einer herrlichen Nachzahlung gebeten..... |
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Und wenn ich es im Jahr 2016 beim Arbeitgeber nicht berücksichtigt habe sondern nur jetzt bei der Arbeitnehmerveranlagung? |
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Manchmal merkt man hier im Forum echt deutlich wie rückständig Österreich in Sachen partnerschaftlicher Aufgabenverteilung immer noch ist... |
Deine Frau verdient gut und das veranlasst dich zu einem "leider"?! ||
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Hast doppelte Bezüge bzw. 2 oder mehrere Lohnzettel gleichzeitig? Wird eine Pflichtveranlagung und du bekommst noch ein Erinnerungsschreiben deinen Steuerausgleich zu machen, keine Sorge Achtung: Falls du es dann nicht abgeben solltest, wirst du geschätzt und das ist meistens um einiges schlimmer als deine freiwillige Abgabe. |
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Jop... Das heißt ich bekomm eine Erinnerung und dann sollt ichs "freiwillig" machen mit meinen Angaben damit das ganze weniger wird... |
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Dann passts ja eh und ist so OK. Man muss es eben "immer" bei der Arbeitnehmerveranlagung nochmals erwähnen, auch wenn es schon beim Arbeitgeber berücksichtigt wurde. (im Gegensatz zur Pendlerpauschale, die dann bei der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr notwendig ist). |
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Also weniger wird es nicht,... du kannst ganz grob vom 2ten Bezug ca. 25-30% rechnen die du dem lieben Staat zurückzahlen musst. Bei einer Schätzung werden es meistens um 10-20% mehr... Ich würde normal so bald wie möglich einen Steuerausgleich machen, vielleicht bis März abwarten wegen der Lohnzettelübermittlung und dann wirst eh sehen. Du kannst auch eine Zahlungserleichterung beantragen bzw. wenn du die doppelten Bezüge auch die nächsten Jahre haben wirst dann bekommst auch eine Einkommensteuervorauszahlung schon für dieses Jahr damit du eben im 2017er Jahr keine hohe Nachzahlung hast. |
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kann das kurz wer durchlesen, verstehs nicht ganz ob das was fürs FinanzOnline ist oder nicht....
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Hallo,
als Häuslbauer 2016 kannst du im Bezug aufs Haus so wie ich das verstehe garnichts mehr abschreiben. Keine Bau/ noch Finanzierungskosten. |
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Hallo Backup, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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@ backup wenn der kredit aber vorher aufgenommen wurde also vor dem 01.01.2016 dann kannst du das noch immer abschreiben aber ich glaube das haben sie dann befristet wenn mich nicht alles täuscht irgendwas um 2020 rum |
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Neue Lebensversicherungen können scheinbar auch nicht mehr abgesetzt werden. Nur Altverträge noch ein paar Jahre, wenn ich mich nicht täusche! |
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Hallo altehuette, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Stimmt, und zwar bis 2020! |
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jep, 2020 ist finito egal wann wer was abgeschlossen hat...so viel zur steuerreform. auf der einen seite bekommst 20 euro netto mehr im monat (durchschnitt) und auf der anderen seite nehmens dir mind. den gleichen betrag weg... |
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Durch die Steuerreform kommt es zu einer monatlichen Entlastung von mindestens EUR 31,83 bzw. höchstens EUR 133,- monatlich. Die Sonderausgaben bringen im allerbesten Fall, wenn man nicht zu viel verdient denn dann gibt es die Einschleifregelung, ca. EUR 25,- im Monat. Wenn man schon solche Aussagen tätigt, dann sollten Sie zumindest größtenteils der Wahrheit entsprechen. Leider lässt sich wirklich alles schlechtreden. |
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darfst halt die theorie nicht mit der praxis vergleichen und da wird nichts schlecht geredet sondern ist fakt.
die sondernausgaben sind auch weniger geworden durch die steuerreform, ich merke es ja alleine bei meinem steuerausgleich. für die selben abschreibungen bekomme ich durch die steuerentlastung 100 euro weniger im jahr zurück...verdiene aber pro jahr netto um 300 euro mehr durch die steuerentlastung. jetzt kannst +/- rechnen und siehst was am ende "mehr" übrig bleibt,... das geht noch aber ab 2020 bin ich dann quasi im minus im vergleich zu der zeit vor der steuerentlastung. man braucht da kein mathe-professor sein um sich seine rechnung selber auszurechnen... die wahrheit ist die praxis! |
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Dann sollte man aber auch das anführen: http://diepresse.com/home/innenpolitik/4684849/Besserverdiener-muessen-mehr-Sozialversicherung-zahlen Da passt die Nichtabschreibbarkeit natürlich gut dazu ;). Unterm Strich wird de facto wieder der Mittelstand geschröpft. Die mini- "Pensionserhöhung" wie im Artikel angegeben wird kaum zum Tragen kommen, des Weiteren werden noch x-Pensionsreformen anstehen und der Wert, der heute als Vorausschau am Pensionskonto steht, der bestmöglichste Wert sein, den der Versicherte je zu sehen bekommt. SO wird die Pension ganz sicher nicht in x-Jahren aussehen. Wert hochrechnen, ausdrucken und archivieren. Und sich in x-Jahren wundern .... |