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Lohnsteuer - Hallo,
zur ersten Frage: Wenn ich dem Arbeitgeber den Lohnsteuerfreibetrag (korrekt: Mitteilung an den Arbeitgeber) für 2012 mitteile, wird dieser ihn bereits während des Jahres 2012 bei der Berechnung in Abzug bringen. Beim "Lohnsteuerausgleich" 2012 wird vom Finanzamt natürlich das gleiche vorgenommen, allerdings eben auf Jahresbasis. In Summe sollte sich die verringerte Lohnsteuer auf den gleichen Betrag belaufen. Aber: Da ich ja die Ersparnis an Lohnsteuer im ersten Fall ja früher erhalte, habe ich somit in diesem Fall einen Zinsgewinn. Zur zweiten Frage: Beim Einkommenssteuerbescheid steht mit Sicherheit dabei, warum einige beantragte Positionen nicht oder nicht in voller Höhe gewährt wurde - genau lesen. fg |
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eigentlich sollte in der begründung des bescheides stehen, - was, wie, warum in welchem ausmaß berücksichtigt wurde. aber da gibt es unterschiede von fa zu fa, je nachdem, wie die erlässe interpretiert und die fa strukturiert werden... links für nicht-finanzmathematiker: http://www.arbeiterkammer.at/steuer/steuersparen.htm https://www.bmf.gv.at/publikationen/downloads/broschrenundratgeber/_start.htm http://www.help.gv.at/Content.Node/34/Seite.340000.html |
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Freibetrag - Wenn man einen Lohnsteuerfreibetragsbescheid abgibt, dann muss man für das Jahr verpflichtend eine Lohnsteuererklärung abgebeben. Dabei wird dann die Steuer nochmals nachgerechnet. Hat man weniger Werbungskosten als im Freibetragsbescheid berücksichtigt, kommt es zu einer Nachzahlung, hat man mehr, kommt es zu einer zusätzlichen Gutschrift. Wer Nachzahlungen vermeiden will sollte den Freibetrag nicht abgeben, dann kann man sich meistens über eine Gutschrift freuen. Der Zinsgewinn spricht natürlich für's Abgeben, aber da geht es um ein paar Euros. |
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