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Luftabzug

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  •  bernhardf
23.9. - 24.9.2008 1
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Hallo, ich bin mir zwar nicht ganz sicher ob ich im richtigen Subforum post, aber ich tus mal :)

kann mir jemand auskunft geben bezüglich eines Abluftschachts?

Ich habe eine Genossenschaftswohnung in Wien und wohne dort schon seit 2 Jahren. Der Lüftungschacht im Badezimmer hat seit ich dort drinnen Wohne keinen Abzug. Es blässt Luft in das Bad statt abzuziehen. Mit dem habe ich mich abgefunden. Nach dem Duschen muss ich immer gut durchlüften damit sich kein Schimmel bildet. Finde ich auch ok.

Jetzt kommen gestern die von der Hausverwaltung und meinen da der GANZE Schacht keinen Zug hat und ich die unterste Wohnung habe müssen sie entweder :
1. bei mir den Gas-Lüftungsschlitz vergrößern damit es stark durchzieht. bei allen Fenstern. Es zieht jetzt scho gscheit. Dann no mehr. Also kann ich ca. ein viertel mehr heizen, + im Bad kommt ein riesen Lüftungsschlitz.

2. alternative

Sie Bohren von meinem Lüftungsschacht ein 10x10 cm Loch in das Stiegenhaus. Erstens ist im Stiegenhaus kein Luftzug. Zweitens kann ich dann in der Nacht immer die Nachbarn im Stiegenhaus hören (was jetzt scho der Falls ist OHNE Schacht). Die Privatsphäre is dann Ade wenn das mitten im Stiegenhaus is.

Jetzt isses so das die Hausverwaltung gmeint hat das ist mein Problem. Ich kann mich entscheiden zwischen mehr Heizen + Lärm, oder mehr Heizen und starker Luftzug in allen Zimmern.

Das kanns doch nicht sein!?!?

Ein Bekannter ist Rechtsanwalt und meinte auch das geht so net.

Als ich die angesprochen habe warums net einfach so ein Abluft Teil am Dach montieren kann retour das sei zu teuer. Warum muss ich für alle Mieter jetzt den Sündenbock spielen?

bitte um Hilfe
Bernhard

  •  charly
24.9.2008  (#1)
Luftabzug - also ich würd die bessere variante wählen, und zwar die des rechtsanwaltes. hab mal ein ähnliches problem mir einer genossenschaft gehabt, nur das ich in der wohnung eine luftfeuchte von 73% gehabt habe. die genossenschaft meinte das ich daran schuld sei weil ich zuviele pflanzen und ein haustier hatte. schlussendlich hat sich herausgestellt das grobe baumängel die verursacher waren. ich zog dann aus und hab die genossenschaft darauf aufmerksam gemacht das der nachmieter über all die fehler der bauweise darauf aufmerksam gemacht wurde und ich keinerlei haftung über schäden die durch die feuchte entstanden sind übernehme. rechtsanwalt war mir damals zu mühsam da ich sowiso eine grössere wohnung brauchte. aber in deinen fall währe dies jedoch die sinnvollere variante. schon mal einen sahcverständigen zu rate gezogen???


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