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·gelöst· m2 Berechnung Putz bei Fenstern? (Fassade/Innenputz)

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  •  massiv50er
27.9. - 30.9.2019
16 Antworten | 10 Autoren 16
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Eine generell Frage, wie werden Fensterflächen bei Fassade bzw. auch bei Innenputz gerechnet? Werden diese einfach starr ignoriert und mit der Fläche "drübergerechnet", oder werden dies abgezogen, bzw. zu einem Teil weggerechnet (wegen Fläche in Fensterlaibung). Ich will keinesfalls auf den einzelnen m2 rumreiten, aber wir haben knapp 46m2 Fensterfläche, welche z.b bei der Fassade schon einen ganz schönen Brocken ausmachen, sollten sie einfach ignoriert werden

  •  grofi
27.9.2019  (#1)
So steht’s bei unserem Fassader im Angebot: „Bei Abrechnung nach tatsächlichen QM., werden Öffungen die kleiner als 4 m² sind durchgerechnet.“

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  •  uzi10
27.9.2019  (#2)
Hohl für Voll, also drübergerechnet,.... Müssen ja Laibungen auch ausbildn

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  •  massiv50er
27.9.2019  (#3)

zitat..
uzi10 schrieb: Hohl für Voll, also drübergerechnet,.... Müssen ja Laibungen auch ausbildn

Ja würds ja verstehen, wenn ein drittel des Fensters mitgerechnet wird, (oder bei kleinen Fenster eben alles)... 

zitat..
grofi schrieb: So steht’s bei unserem Fassader im Angebot: „Bei Abrechnung nach tatsächlichen QM., werden Öffungen die kleiner als 4 m² sind durchgerechnet.“

Also jegliches Fenster miteingerechnet, weil mehr als 4m2 schaffst ja nur, wenn es eine Große Terassentür ist... Danke für die Rückmeldung.

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  •  helyx
  •   Silber-Award
27.9.2019  (#4)
Gibt ja eine Önorm dafür. Die 4m2 sind ja nicht vom Verputzer erfunden.
Vlt. kann jemand denn Ausschnitt posten / zitieren.

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  •  massiv50er
27.9.2019  (#5)

zitat..
helyx schrieb: Gibt ja eine Önorm dafür. Die 4m2 sind ja nicht vom Verputzer erfunden.
Vlt. kann jemand denn Ausschnitt posten / zitieren.

das wäre toll :)

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  •  MarkoW
  •   Bronze-Award
27.9.2019  (#6)
bei uns warens auch +4m2 -> als rechteckige Fläche .... Spezialausbildungen mit gekoppelten Oberlichten werden durchgerechnet.

Bei den abgezogenen +4m2 kommen jedoch dann lfm. Laibung dazu, glaube pauschal mit 25cm Tiefe gerechnet.

Am besten den Putzer fragen wie ers macht, aber ich glaube das Vorgehen ist üblich.

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  •  peterT1
  •   Silber-Award
27.9.2019  (#7)

zitat..
massiv50er schrieb:

Also jegliches Fenster miteingerechnet, weil mehr als 4m2 schaffst ja nur, wenn es eine Große Terassentür ist... Danke für die Rückmeldung.

Wenn man nur Schießscharten hat, dann ja.
In unserer Küche und EZ haben die beiden Fenster jeweils 8,6 m² Glasfläche. Im WZ haben wir nur 6,4 m² in einem.
Gesamtfensterfläche ist jetzt aber nicht soviel höher wie bei dir. Haben, glaube ich, ca. 55 m².

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  •  massiv50er
27.9.2019  (#8)
großteils haben unsere Fenster 2,2mx1,3m... Würd sie jetzt nicht als Schießscharten bezeichnen.

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
27.9.2019  (#9)
Find die rechenweise OK. Ist ein guter Kompromiss und einfach zu messen/rechnen.
Die Laibungen sind ja weit mehr Arbeit als die normale Fläche. 

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  •  Poidl92
27.9.2019  (#10)
ÖN B2210 5. Flächenmaß stehts drinnen.

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  •  massiv50er
27.9.2019  (#11)

zitat..
Poidl92 schrieb: ÖN B2210 5. Flächenmaß stehts drinnen.

danke! bis 4m2?

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  •  peterT1
  •   Silber-Award
27.9.2019  (#12)

zitat..
massiv50er schrieb: großteils haben unsere Fenster 2,2mx1,3m... Würd sie jetzt nicht als Schießscharten bezeichnen.

War von mir nur etwas überspitzt formuliert. Das mit den 4 m2 passt schon und darüber kommen dann die lfm Laibung hinzu.

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  •  Poidl92
27.9.2019  (#13)

zitat..
massiv50er schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Poidl92: ÖN B2210 5. Flächenmaß stehts drinnen.

danke! bis 4m2?

Ja bis 4m2 hab dir eine pn geschickt

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  •  berhan
  •   Gold-Award
27.9.2019  (#14)
Gilt aber nur (von 0,5 -4 m²) wenn die Laibung nicht mit einer eigenen Position verrechnet wird.

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  •  HGOTT
28.9.2019  (#15)

zitat..
Poidl92 schrieb:

massiv50er schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Poidl92: ÖN B2210 5. Flächenmaß stehts drinnen.

danke! bis 4m2?

Ja bis 4m2 hab dir eine pn geschickt

Warum PN?diese Antwort gehört in das Forum.
Grundsätzlich ist es eine Sache der Vereinbarung,jeder kann jedes vereinbaren ,wenn es den guten Sitten entspricht.Vereinbare ich die Norm gilt:

Bis 4m² werden Öffnungen d.h.Fenster und Türen durchgemessen,sobald zumindest eine Leibung verputzt wird.0,5m² Öffnungen werden immer durchgemessen.Über 4m² Öffnungen werden nicht durchgemessen es werden die Leibungen per Laufmeter mit einem Mindestmaß von 25,0cm Breite angesetzt.
Gilt auch bei den Innentüren.
Gruß
Ott

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  •  massiv50er
30.9.2019  (#16)
Danke für eure Beiträge!

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