Hallo habe eine rechtliche Frage!
Wir haben im Vorjahr einen Fließestrich bekommen. Estrichhöhe statt vereinbarten 6 cm pro Geschoss (3 Geschosse zu ca.70 m²) nur 3-4 cm. Grund dafür wahrscheinlich fehlerhafter Meterriß der Fließestrichfirma.
Die Risse im Estrich liesen nicht lange auf sich warten, wurden mittels Harz ausgebessert.
Leider hatten wir auch sehr große Probleme beim Bodenlegen, da der Estrich nicht gerade sondern sehr buckelig war. Dies habe wir der Fließestrichfirma zwar mittgeteilt, allerdings wurde uns gesagt, dass die Unebenheiten in der Norm liegen. Mittlerweile wissen wir es besser, nur die Böden sind jetzt schon verlegt.
Die Frage ist die, inwieweit haben wir rechtlich die Möglichkeit einen Teil der Rechnung einzubehalten?
Vielleicht hat irgendwer ein ähnliches Problem, oder kann uns hier weiterhelfen.
Vielen Dank einstweilen!!!
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