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Nein - Wenn ihr keinen Vertrag mit dem Makler habt, braucht ihr auch nix zahlen, da er ja auch nicht den Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer hergestellt hat. |
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nein - ihr habt angefragt, der Makler war tätig und somit bekommt er die volle Provision. ist leider so, auch AK und Anwalt hilft dir da nicht weiter, vielleicht kannst du die provsion runter handeln. lg johannes |
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Himuss johro zustimmen!
Ihr habt das "Objekt" über die Aktivität des Maklers sprich www gefunden. "Ohne dem Makler hättet ihr das Grundstück nicht zu dem Zeitpunkt gefunden". Somit fällt Provision an. Die Provision wird "mit der Willensübereinkumpft" fällig. [Die Einzige möglichkeit der Provision zu "entkommen" wäre wenn ihr nachweißsen könnt dass ihr das Objek schon VOR dem Gespräch "Eigentümer / Makler" gekannt habt. Nur wenn das so wäre, und Ihr das nachweisen könnt, dann könnt ihr dem Provisionsanspruch entkommen] nur dann hättet Ihr ja nicht beim Makler angefragt..... Man kann über die Immobilien Branche viel Reden und es gibt sicherlich auch sehr viele schwarze Schafe die keine Immobilienmakler (mit Ausbildung und Prüfung) sondern nur Immobilienberater sich nenen dürfen. Aber letztendlich machen die auch nur ihren job. Wie würde es dir gefallen wenn man dich um deinen Lohn für die geleistete arbeit prellt.... Ich würd mim Makler reden ob es nicht möglich wäre, dass ihr weniger Provision zahlt. Er wird dem vielleicht zustimmen. ps selbst wenn der Eigentümer dem Makler das "objekt wegnimmt" und ihr erst 3 monate später kauft, selbst dann seit ihr dem makler gegenüber noch provisionspflichtig! lg! ps ich kenn mich in der Branche aus, und natürlich wäre es im Fall eines Falles eine Entscheidung des Gerichtes, aber so wie du die Situation hier schilderst bist du Provisionspflichtig, auch in der vollen höhe. Dem Makler reicht die "Namhaftmachung" - und dann die "Willensübereinkunft" @ lize - kennst du dich rechtlich so "gut aus" oder wie kommst du zu der "eindeutigen" aussage ... wenn ihr "keinen Vertrag mit dem Makler habt" wann bitte schließen Kunden einen Vertrag mim Makler ab ?!?!?!? maximal legen sie ein Kaufanbot oder unterschreiben einen Besichtigungsschein. ich zB habe 0 Ahnung von KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] und Wärmepumpen und Blowerdoortest usw :) und halte mich deshalb da raus, obwohl ich doch sehr viel schreibe, ich denke man sollte schon seine kommentare "wissen" bevor man etwas postet :P lg! |
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Danke schonmal ... für die kurzfristigen Antworten.
Wir kannten das Grundstück bereits - waren uns bei den Bildern und der dürftigen Beschreibung auf der Homepage des Maklers jedoch nicht sicher, ob es sich um exakt dieses handeln würde. Irgendwie erscheint es mir komisch, dass hier die Makler-Courtage fällig wäre: Was wäre, wenn man zu ein und dem selben Grundstück zwei oder drei Makler kontaktiert (z.B. aufgrund unterschiedlicher Bilder oder Beschreibungen) - müsste man dann beim Kauf eine Provision and alle irgendwie beteiligten Makler bezahlen? |
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@AndiBru: das sehe ich dezidiert anders - da geht es um ein beweisproblem und der makler ist in der beweispflicht.
ob und wenn ja welche voraussetzungen für einen vollen provisionsaspruch (§§6-8 maklergesetz http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003415 , ivm §30b kschg http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40045314&ResultFunctionToken=d54d8af3-25cd-4d21-95b6-c658438bc59b&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=KSchG&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=01.05.2010&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=Makler)) vorliegen, kann ich so nicht beurteilen, schaut aber ned danach aus. abgesehen davon, dass makler in ö. europaweit die höchsten provisionen zu kassieren versuchen, kann somit von einem "vollen provisionsanspruch" bei rein telefonischem kontakt keine rede sein, weil hier wohl aufklärungspflichten verletzt wurden - zumindest laut schilderung. http://www.arbeiterkammer.at/online/zu-hohe-maklerprovisionen-53679.html abgesehen davon, dass der makler dafür den (meinetwegen schlüssigen) vertragsabschluss beweisen müsste, darf er für die "volle maut" auch beweisen, dass er nach §30b kschg den kunden SCHRIFTLICH über ALLE relevanten fakten aufgeklärt hat - und das wird bei telefonischem kontakt schwer... noch ein paar info-links... http://wien.arbeiterkammer.at/bilder/d25/Rechte_gegenueber_Makler.pdf http://www.arbeiterkammer.com/online/immobilienmakler-53003.html#E322188 |
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Also ..meints du das so, dass ich ein "Grundstück" im www suchen kann, dann zB vom Makler die Adressse oder den Namen des Eigentümers bekomme und dann direkt zum Eigentümer gehen kann und danach keine Provision zahlen muss ???
und wenn mich der Makler dann klagt sage ich <<< Wir haben dieses ursprünglich auf der Homepage eines Immobilienmaklers entdeckt und per E-Mail angefragt. Weiters gab es zwei Telefonate mit dem Makler, in denen auch der Name des Grundstücksbesitzers genannt wurde. >>> ... und dann muss ich keine Provision zahlen ??!!?? org :) also wenn du da recht hast, dann hilf mir bitte meine Provision zurückzubekommen, weil bei mir tat der makler "noch viel weniger" und der Kollege mim Balon hat mich mit Rechtsanwalt und eben der Klausel "Namhaftmachung" zur Provision gezwungen. war im Nov 2007 also ich glaub ich habe ja 3 Jahre zeit oder ... also mal spass bei seite. ich habe großen Respeckt vor creator´s Postings und würde ihm nie wiedersprechen. wenn er das so sieht, dann probiere alles mögliche. nur ich kann es mir beim besten willen nicht vorstellen. Bin schon gespannt wie das ganze ausgeht :) Danke und lg! |
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ajo Nachtrag Frage -
es werden heutzutage einige Objekte von mehreren Maklern angeboten. Hier musst du die Provision nur dem Makler zahlen "der dir das Objekt als ersters Namhaft gemacht hat und der als ersters tätiggeworden ist". wenn du dann zB eine woche später bei einem anderen makler anrufst und dir alles schildern läßt, und du sagst dann: das objekt ist mir schon bekannt, danke für die auskunft - dann hat der kollege pech gehabt. manche büros verlangen allerdings einen nachweiß dass du die provision dann einem kollegen gezahlt hast. (also sie fragen bei dem kollegen dann an, da sie ja vom eigentümer her oder auch vom www wissen welcher kollege noch das objekt hat). und bezüglich beweispflicht: ich denk "dein makler" wird das email und die anrufzeit haben. lg |
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hallo - das mich ich auch andi zustimmen :) ich habe die erfahhrug zu genau diesem Thema gemacht, Gespräche mit AK, Konsumtenenschutzverein und 2 Anwälten und: da kommt man nicht heraus.
und der Makler bekommt aus dem Grundbuch heraus wenn du gekauft hast und er (dass kann sich übrigens jeder anschauen) bekommt sogar eine Kopie von dem Kaufvertrag, aufgrund dessen musst du zahlen. die machen sich auch Gesprächsnotizen von den Telefongesprächen und legen dir einen Ordner mit allen Unterlagen auf den Tisch. no chance. das kannst du drehen und wenden, versuche die Provision etwas runter zu kriegen und freu dich ein tolles Grundstück zu haben, lg johannes |
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Hallo Gast Fragender, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Maklergebühr fällig? |
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ned den sachverhalt verdrehen.... dafür genau lesen. - zur variante
"dass ich ein "Grundstück" im www suchen kann, dann zB vom Makler die Adressse oder den Namen des Eigentümers bekomme und dann direkt zum Eigentümer gehen kann und danach keine Provision zahlen muss ???": abgesehen davon, dass bei bekanntem grundstück das fragen beim makler ned so super schlau ist (da gibt's auch ein gemeindeamt): da wäre der makler zwar verdienstlich geworden und auch vom kunden angesprochen worden - aber trotzdem muss der makler für den VOLLEN provisionsanspruch auch ALLE pflichten erfüllen. tut er es nicht, mindert das die provision - und zwar erheblich. um wieviel, ist im einzelfall zu klären, aber "vermitteln allein ist zu wenig". der makler muss auch für einen guten preis sorgen - vgl.: http://www.weka.at/wohnrecht/wohnungseigentumsrecht/news/mmag-holzapfel-der-immobilienmakler-als-sachverstaendiger/675266/ oder lest euch mal http://www.oevi.at/de/verband/Recht/Makler.php durch, dann ist vieles klarer. "Verletzt der Makler wesentliche Pflichten und kommt es dadurch zu einer geringeren Verdienstlichkeit des Maklers, kann der Aufraggeber eine Minderung des Provisionsbetrages verlangen." das ist z.b. auch der fall, wenn ein inserat nicht als "makler-inserat" gekennzeichnet ist und der makler es als "privatinserat" gestaltet - das wäre dann je nach ausprägung nämlich irgendwas zwischen standeswidrigkeit und betrug. wer wirklich zweifel hat, ob alles mit rechten dingen zuging, hat evtl. auch länger als 3 jahre zeit: für einen schadenersatzanspruch (wegen erst nachher zutage gekommener mängel in der aufklärung) gilt die frist ab kenntnis von schaden und schädiger zu laufen... zu "da kommst nicht raus"-argumenten: na recht locker, wenn sich verkäufer und käufer einig sind und es nix schriftliches gibt, das der makler in händen hält. ist ja die hauptbeschäftigung von maklern, provisionen nachzulaufen... und bei weitem nicht immer erfolgreich. wie immer willens- und einstellungssache: da geben viele zu schnell auf... beweisen ist nämlich ziemlich schwer. ned umsonst ist die beweispflicht z.b. im strafrecht die "magna charta des verbrechens", aber auch im zivilrecht sind beweispflichten (wie die hübsche bei gewährleistung in den ersten 6 monaten) ein hammer, dessen tragweite den meisten ned bewusst ist. |
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hallo hi creator, es gab je emails und telefonanrufe zu dem besagten objekt, somit ist das schon mal klar.
und bezüglich informtaionspflicht und aufklärungspflicht ist es auch zu spät. denn dann sagt der makler man hätte sich selbsständig an den Verkäufer rangemacht um die provision zu sparen. wenn man interesse gezeigt hätte, dann hätte der makler natürlich alle informationen bereit gehabt und gerne unterstützt. lg johannes |
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Makler - Mal so nebenbei: wir haben das auch so gemacht.
Der Makler hat uns weder über rechtliche Gebühren aufgeklärt, noch haben wir unterschrieben, dass wir etwas besichtigt haben. Rein rechtlich wussten wir also nicht, dass wir Maklergebühren hätten zahlen müssen. Zusätzlich war der Maklervertrag mit dem Eigentümer ausgelaufen und der Makler hat niemanden als Käufer gefunden... Und wenn der Verkäufer privat und über einen Makler ein Haus/Wohnung anbietet, muss der Makler ja nachweisen, dass ER den Käufer "geworben" hat.... Wir und der Verkäufer waren uns dann einig, dass wir das Geschäft ohne den Makler abschließen und fertig. Offiziel haben wir dann die Immobilie abgelehnt und der Verkäufer hat privat jemanden gefunden |
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damit ist wohl alles gesagt... |