Ohne Gewähr, ich bin mir aber relativ sicher, dass ein Makler nicht zwangsläufig einen Auftrag von einem Verkäufer haben muss, um einem Käufer eine Provision verrechnen zu können. Es genügt, wenn er schlüssig nachweisen kann, dass er dem Käufer das Objekt kenntlich gemacht hat. Irgendwas mit „Verdienstlichkeit des Maklers“, wenn ich mich nicht irre. Da reicht im Prinzip schon die Email an den Makler mit der Bitte um weitere Informationen, dass er seine Provisionsansprüche begründen kann.
"dass er dem Käufer das Objekt kenntlich gemacht hat" - Ja, aber welches Objekt, das Grundstück wird ja eh gekauft, das Objekt "Haus" kann er aber doch wohl nicht kenntlich machen, wenn es nicht existiert und das vom Käufer selbst geplant und selbst an eine Baufirma vergeben wird.
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Hallo neuer, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Maklerprovision
Ich wollte eigentlich darauf raus, dass der Makler nicht unbedingt von einem Verkäufer beauftragt sein muss, um etwas zu vermitteln und dafür dann Provision verlangen zu können. Keine Anhnung, ob das auch für Bauaufträge gilt.
Weil hier wird viel argumentiert, dass ein Makler ohne Auftrag vom Verkäufer keine Provision verlangen kann, das ist nur leider nicht richtig.
Die Frage ist halt immer noch, was hat der TE wirklich unterschrieben. Wenn es so ist, wie er vorhin schreibt, dann wird wohl einfach die Provision für das Grundstück fällig werden, also die 3.6% vom Kaufpreis.
Wenn das allerdings zusätzlich eine Art Vermittlungsauftrag war, kanns natürlich auch teurer werden.
Ich kenne das Ganze nur so dass ein Bauträger auf mehreren Grundstücken (werden meist erst parzeliert) Häuser errichtet und entweder selbst Grundeigentümer ist und die Grundstücke nur gemeinsam mit einem Hauserrichtungsvertrag verkauft oder mit dem Grundeigentümer ein Agreement getroffen hat dass dieser die einzelnen Parzellen nur verkauft wenn gleichzeitig ein Hauserrichtungsvertrag mit ihm abgeschlossen wurde. In diesen Fällen ist natürlich klarerweise die Maklerprovision vom Gesamten zu berechnen.
Das was hier Neuer schildert ist für mich so gar nicht schlüssig...
.. Makra schrieb: Ich befürchte ehrlich gsagt, er weiß selber nicht so ganz 100%ig, was er jetzt alles unterschrieben & somit gekauft hat ...
bin da ganz bei dir. Deswegen wohl ist Neuer hier im Forum gelandet und wird uns auch nicht verloren gehen, wenn er so weiter macht. @Neuer: du bist bald dem Wahn der Baubranche ausgesetzt, tu dir selbst den gefallen und versuch vorher möglichst vieles abzufangen. Bei Verträgen ist vieles wichtig, es fängt damit an, dass man die Klauseln einigermassen versteht (vorallem die wo es um Kohle geht) und den Vertrag bei sich (auch als Kopie) behält.
Ich habe diese Diskussion verfolgt und muss ebenfalls zugeben, dass ich da nicht recht durchblicke.
Wenn der Maklerauftrag der Verkauf eines Baugrundstücks war, stehen ihm für die erfolgreiche Vermittlung vom Käufer 3,6% Provision zu. Soweit klar. Sein Auftrag ist damit aber auch erfüllt.
Wie ich das verstehe, wurde aber ein weiterer Vertrag unterschrieben, der den Makler berechtigt, auch für die Vermittlung eines Hausbaus Provision zu verlangen. Das kann doch wohl nicht so allgemein formuliert sein, dass der Makler in jedem Fall mitschneidet.
Neuer schreibt, dass seine Baufirma diesen Makler nicht beauftragt hat.
Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich dieser Makler dann?
Der User sollte sich an den Konsumentenschutz, einen Rechtsanwalt oder den Notar wenden, denn hier scheint wirklich einiges aufklärungsbedürftig.