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Mangelhafte Kellerwände?

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  •  Mi/Li
11.9.2011 - 14.5.2012
15 Antworten 15
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Mangelhafte Kellerwände?
Liebe Häuslbauer,
wollte euere Meinung zu den Wänden auf meinen Fotos wissen. Kann man diese als Mängel reklamieren? Alle Fotos wurden von der Innenseite des Kellers gemacht, der Boden ist auch nicht recht grad geworden - sieht man bei der ersten Ziegelreihe - diese Fotos sind von einer Wand.
Oder sind diese Abweichungen im Normalbereich? Der Grund für die schiefen Wände ist großteils die alte und beschädigte Schalung der Baufirma gewesen...

Danke :)

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  •  Mi/Li
11.9.2011  (#1)
Mangelhafte Kellerwände? -
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  •  creator
  •   Gold-Award
11.9.2011  (#2)
na klar k"kann" - und soll - man alles, was einem - nicht normgerecht vorkommt, mit formrichtiger mängelrüge ahnden - was denn sonst? binnen den berühmten 6 monaten ab übergabe (wer soll sowas schon abnehmen?) muss der unternehmer beweisen, dass alles supi ist. den sermon mit gewährleistung + mängelrüge spar' ich mir jetzt...

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  •  Mi/Li
11.9.2011  (#3)
Vielen Dank für die Antwort - Laut Polier sind das alles Abweichungen die eben im normalen Bereich liegen. Da es aber teilweise um cm geht, werde ich die Mängel schriftlich an die Baufirma weitergeben und schauen ob wir da zumindest mit dem Preis was machen können. Schließlich haben wir einen Preis für eine 100%-ige Leistung vereinbart... Der Polier sagt es ist ja alles egal, weil es wird je eh noch innen verputzt oder so, nur um die Wände wieder schön zu bekommen heißt wieder für uns mehr Material, mehr Aufwand und mehr Kosten...

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  •  mikee
  •   Gold-Award
12.9.2011  (#4)
.Also zumindest die schiefen Wände sind sicher nicht in der Norm und die würde ich so sicher nicht akzeptieren. Dass die Bodenplatte nicht ganz grade abgezogen ist, finde ich dagegen nicht so tragisch. Und was die Oberfläche der geschalten Wände betrifft: Was wurde vertraglich vereinbart? Bei uns stand zB "eben und spachtelfertig" im Bauvertrag.

Gruss
mikee

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  •  noesro
  •   Bronze-Award
12.9.2011  (#5)
Wird der Keller nicht mehr verputzt? Das können die Innenputzer ausgleichen... Kommt im keller kein Estrich mehr rein? Legt ihr gleich die Fliesen auf Betonboden??

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  •  Sumo
  •   Silber-Award
12.9.2011  (#6)
Arme Baufirma....
Maurer rechnen in cm und nicht in mm !
2-3 cm schief und krumm was solls, wird mit Putz oder E-Strich ausgeglichen.
Nach dem Verputzen kannst lästig sein. Spätestens beim Innen-Türen setzen werden die Sünden sichtbar.

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  •  mikee
  •   Gold-Award
12.9.2011  (#7)
?Also eine ca. 2,5 Meter hohe geschalte Wand um 3cm schief aufzustellen, das ist schon eine Leistung. Sogar meine als Laie selbst gemaurten Wände sind auf die ganze Höhe um weniger als 1 cm schief, und das waren die ersten Wände meines Lebens. Ausserdem wird eine geschalte Wand wohl kaum verputzt werden, insofern gleicht der Putz hier gar nix aus....

Gruss
mikee

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  •  Mi/Li
12.9.2011  (#8)
Zusätliche Kosten! - Natürlich wird alles verputzt, usw. nur dies bedeutet für uns auch mehr Aufwand, mehr Material = mehr Kosten, wenn die Wände jetzt nicht passen...

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  •  dandjo
  •   Gold-Award
12.9.2011  (#9)
Das Problem an der Sache ist jetzt, dass nur das Einbehalten - von Zahlungen Sinn macht. Den ganzen Keller plus den bereits begonnenen Aufbau abzureissen würde ich mir nicht erstreiten wollen und durchziehen. Also: wenn die Zahlung noch offen ist, einfach einbehalten! Wenn es bereits bezahlt ist, wird es ohnehin haarig.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
12.5.2012  (#10)
@MiLi - Für mich bewegt sich das ehrlich eher im Bereich der Haarspalterei :)
Auf den Boden kommt Estrich und Dämmung, auf die Wand kommen ein paar cm Innenputz ... also was solls.

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  •  goaspeda
  •   Silber-Award
12.5.2012  (#11)
@mi/li - Wie gross sind die Abweichungen in cm?

Die Innenputzer rechnen in qm. Und nicht in Schichtdicke des Putzes.
Also wo ist der Aufwand und die Mehrkosten?

Die Baufirma macht noch mehr arbeiten bei dir oder war das der einzige Auftrag an diese Firma?
Dann gehört natürlich im vorhinein geklärt, dass solche Abweichungen inakzeptabel sind.

@mikee: wo liest oder siehst Du die 3cm Abweichung?

Ja, man kann reklamieren! Man kann aber auch ein Vernünftiges Gespräch suchen.

Ohne die Abweichungen der schiefen Mauer zu kennen, möchte ich kein Urteil abgeben.
Das Mörtelbett auf dem die Ziegel stehen, ist aber sicher kein Problem!
Da kommt ja noch der Fussbodenaufbau drauf!

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
14.5.2012  (#12)
der beitrag ist aus 2011 und die antworten haben wahrscheinlich keine relevanz mehr ;)

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  •  Mi/Li
14.5.2012  (#13)
Trotzdem interessant die Meinungen zu lesen. Die Mängel sind bereits behoben worden (nach 7 Monaten), die Abweichungen haben auf jeden Fall den Normtoleranzen nicht entsprochen (z.B. auf 1m mehr als 3cm, da eine kaputte Schalung benutzt wurde und die Wand danach einen Bauch hatte).
Was ich aber wieder mal gelernt hab - ein Bauherr der mit Baugewerbe nichts zum tun hat kann nicht messen, kennt sich nicht aus und hat nichts zum sagen... Es ist mühsam wenn nach 7 Monaten das selbe rauskommt was man in der Mängelrüge dokumentiert hat. Ist zwar keine angemessene Frist mehr gewesen, aber wir wollten zeigen, dass wir Recht haben und dass das gerichtet werden muss. War in dem Fall zum Schluss ein Minusgeschäft für die Firma (sind noch andere Mängel vorhanden gewesen).
Danke trotzdem für eure Meinungen!

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  •  Mi/Li
14.5.2012  (#14)
@Sumo - Wenn ich Unebenheiten im cm Bereich haben wollte, hätte ich mir keinen Maurer geholt...
Warum soll man pfuschen nur weil das später verputzt wird? Der der das dann verputzen muss hat auch keine Freude damit!
Wenn ich wem den Preis bezahle den er verlangt, dann will ich das schon zumindest in der Norm haben, die eh schon solche "handwerkerfreundlche" Toleranen definiert...

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  •  DM Massivbau
  •   Gold-Award
14.5.2012  (#15)

zitat..
Die Innenputzer rechnen in qm. Und nicht in Schichtdicke des Putzes. Also wo ist der Aufwand und die Mehrkosten?


Der Innenputzer rechnet in qm nur bis zu einer Schichtdicke von max. 15 mm ab. Desto schiefer die Wände desto mehr Material wird benötigt und desto schwerer wird es die Arbeit in einem Zug fertig zu stellen.


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