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Maximale Größe Carport [NÖ]

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  •  orlando
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
17.2. - 11.4.2014
24 Antworten 24
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Hallo,

ich habe meiner Gemeinde einmal angekündigt, dass ich ein Carport bauen will. Die haben mir natürlich einmal ein Bauanzeigeformular in die Hand gedrückt. Gleichzeitig hat der Mitarbeiter des Bauamts erwähnt, dass das Carport nicht breiter sein darf als die halbe Breite des Gebäudes ?!?

Auf meine Frage hin, ob mit oder ohne Nebengebäude wusste er keine Antwort. Auf meinen Einwand, dass ich so eine Einschränkung in der Bauordnung noch nicht gelesen hätte, sagte er wortwörtlich "die Bauordnung hat hier Lücken" emoji

Also ich werde natürlich ein Carport zur Bauanzeige bringen, dass breiter als die halbe Haushälfte ist, daher möchte ich gerne wissen, ob wirklich etwas in der Bauordnung dagegen spricht.

Bundesland ist NÖ

LG Roland

Lustiges Detail am Rande: in dem Bauanzeigeformular steht, dass auch eine "anderslautende Mitteilung oder eine bescheidmäßige Untersagung" das Vorhaben verhindern könnte. Aus meiner Sicht kann das aber nur eine bescheidmäßige Untersagung und keine "anderslautende Mitteilung"?

  •  sir_rws
18.2.2014  (#21)
Die sind aus dem Jahr 1936 - ich mutmaße dass ein Funktor darauf (4m2 Wandkarte) nicht erwähnt ist emoji

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.2.2014  (#22)

zitat..
sir_rws schrieb: Die sind aus dem Jahr 1936

und nie erneuert oder novelliert worden?? Das ist dann ein alter sogenannter "Regulierungsplan"??? Kann ich nur schwer glauben.
Du sprichst hier immer nur von "Stellplatz". Genau ein solcher ist in den alten bestimmungen ausdrücklich geregelt?

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  •  sir_rws
19.2.2014  (#23)
Ich war am Bauamt (oder das Stadtplanungsamt?) weil ich für den Planer die Bebauungsbestimmungen holen musst. Der Zuständige hat gesagt dass er es nicht kopieren könne und hat mich dann zur Wandkarte geführt...

Das mit dem "Funktor oder offen" hat mir jemand vom Bauamt am Telefon gesagt - das steht nirgends schriftlich. Ist mir eh egal da ich es sowieso offen lassen möchte.

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  •  orlando
  •   Bronze-Award
11.4.2014  (#24)
Hallo,

ich muss den Thread jetzt nochmal hochholen. Jetzt hat ein Carportbauer in NÖ behauptet, ein Carport dürfte nicht mehr als 42m2 haben?!? In der NÖ-Bauordnung finde ich nichts derartiges und die Verordnung unserer Gemeinde schreibt sowas nicht vor. Überseh ich etwas?

Der Carportbauer kommt aus Wr. Neustadt Nähe. Ich kann mir nur vorstellen, dass es dort eine solche lokale Verordnung gibt?

Ansonsten kann ich nur sagen, hinterfragt kritisch, was euch die Carportbauer so erzählen. Ich hatte bis jetzt noch keinen (!) der über die Bauordnung ausreichend Bescheid weiß. Das an sich ist ja kein Problem, wenn man das auch zugibt - aber es wird viel mit einer solchen Überzeugung behauptet, dass man echt oft versucht ist, das zu glauben emoji

LG

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