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maximale Steigung einer Privatstraße - Hi,
also meines Wissens gibt es keine gesetzlich festgelegten Bestimmungen für Privatstraßen. Es sei denn diese hat auch öffentlichen Verkehr. Wobei der Begriff öffentlicher Verkehr ziemlich weit gefasst ist. Eine Straße mit dem Verkehrszeichen "Privatstraße" gilt hier nicht unbedingt als alleiniges Entscheidungskriterium. Das zu thematisieren dauert aber mitunter länger. Prinzipiell würde ich die Maximalwerte der RVS 03.03.23(Richtlinien und Vorschriften für den Straßenverkehr) heranziehen. Diese empfiehlt eine maximale Steigung von 10%, in Ausnahmefällen 12%. Im Knotenbereich, bei der Anbindung zur Übergeordneten Straße, darf die Längsneigung 6% nicht überschreiten. lg |