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maximale Steigung einer Privatstraße, OÖ

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  •  User1
24.11. - 25.11.2014 1
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Hallo,

ich werde mein Grundstück über eine sich noch in Planung befindlichen Privatstraße eines anderen Anrainers befahren müssen. Durch das ansteigende Geändeniveau wird die Straße vom Anrainer so steil wie möglich gebaut, um so wenig Erdbewegungen wie möglich machen zu müssen.
Meine Frage:
Wie hoch darf die Steigung bei einer solchen Privatstraße in OÖ sein? Irgendwo habe ich einmal 12% gelesen, auf einer anderen Seite 14%.
Könnte mich jemand aufklären?

Vielen Dank!

  •  Burgenlaender
25.11.2014  (#1)
maximale Steigung einer Privatstraße - Hi,

also meines Wissens gibt es keine gesetzlich festgelegten Bestimmungen für Privatstraßen. Es sei denn diese hat auch öffentlichen Verkehr. Wobei der Begriff öffentlicher Verkehr ziemlich weit gefasst ist. Eine Straße mit dem Verkehrszeichen "Privatstraße" gilt hier nicht unbedingt als alleiniges Entscheidungskriterium. Das zu thematisieren dauert aber mitunter länger.

Prinzipiell würde ich die Maximalwerte der RVS 03.03.23(Richtlinien und Vorschriften für den Straßenverkehr) heranziehen. Diese empfiehlt eine maximale Steigung von 10%, in Ausnahmefällen 12%.
Im Knotenbereich, bei der Anbindung zur Übergeordneten Straße, darf die Längsneigung 6% nicht überschreiten.

lg

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