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ins grundbuch eintragen kannst, was du möchtest... ob es sinn macht, ist halt eine andere frage... |
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scheint so als ob die Verkäuferin Geld braucht, dass die Bank mit einem höheren Betrag als verkauft werden soll im Grundbuch steht ist blöd wenn der Restbetrag noch höher ist.
wenn ihr wirklich kaufen wollt, dann prüft auf jeden Fall wieviel die Bank will damit sie aus dem Grundbuch geht. |
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Hallo JAB, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Merkwürdige GB Eintragung |
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Ich stell mir hier ein paar Fragen. - Hat hier nicht zuerst die Bank die Hand darauf? Kann die aktuelle Besitzerin den Grund überhaupt ohne Zustimmung der Bank verkaufen bzw. kann nicht die Bank beim Verkaufpreis mitreden?
Hilft dem TE jetzt nicht weiter, aber mich würde es schon interessieren wie sowas vonstatten geht. lg, |
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nein, ja bzw. nein - ja nein die bank möchte geld oder die sicherheit irgendwas zu geld machen zu können. bei uns war es ähnlich, nur war die belastung durch die bank weniger als der verkaufspreis, somit hat der notar die bank gefragt wieviel sie noch wollen damits aus dem grundbuch gehen und den rest hat der verkäufer bekommen. die bank hat nix zum mitreden beim verkauf. theoretisch wäre es sogar möglich das grundstück zu verkaufen und die bank weiterhin im grundbuch zu lassen, dann hat der nächste die forderung der bank gleich mitgekauft...eher uncool.. |
nein
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was ist denn das bitte???? - ganz so einfach mit den ja´s und den nein´s ist das aber auch wieder nicht......
aber erst mal meine frage: was heisst dass die Eintragung der Hypothek gerichtlich erwirkt wurde? Hypotheken werden immer beim Bezirksgericht ins Grundbuch eingetragen. dass ein gericht bei einem zivilprodzess (bank vs kunde) den kunden dazu verurteilen kann dass sich die bank eintragen kann ist hab ich noch nie gehört.... was ich mir vorstellen kann ist dass die kunden bei der bank überfinanziert waren und die bank mit der fälligstellung gedroht hat falls die kunden keine weiteren Sicherheiten nachbringen können... das hat aber nichts mit dem gericht zu tun.... wenn eine bank keine regionalen markpreiskenntnisse hat dann bezieht sie sich auf referenzwerte (zb Einholung know-how von sektorenpartnern - oder immobilienpreisspiegel...) die höhe der Eintragung muss nichts mit dem grundstückswert zu tun haben - zudem: wenn es zb eine simultanhypothek ist ist der eingetragene sicherstellungswert meistens höher als die werte der einzelnen Liegenschaften und ja: in gewisser weise hat die bank die Hand auf dem Grundstück und kann indirekt natürlich bei dem Verkaufspreis mitreden - denn: das Grundstück ist als Sicherheit der bank verpfändet - und wenn der verkaufserlös nicht zufriedenstellend ist bzw forderungen abdeckt die die bank über gesetzeswegen darstellen muss bzw eventuell auch keine Abschreibungen tätigen will dann muss sie die Sicherheit nicht freigeben weiters kann ich mir denken dass der Käufer einer solchen Liegenschaft keine Hypothek mitübernehmen will - da wird im Kaufvertrag auch vereinbart dass das kaufobjekt "lastenfrei" übergeben wird - und hier braucht der Notar um die lasten auszutragen auch die Zustimmung der bank in form einer löschungsquitierung - also die bank muss vorher schon zugestimmt haben und so kann die bank auch indirekt wieder beim Verkaufspreis mitreden: Hausnummer 40.000 für den grund ist ihnen zu wenig - sie können das Grundstück erst ab einer kreditrückführung von Hausnummer 50.000 freigeben - also kann es sein dass wenn die Schuldner entweder mehr verlangen müssen oder wo anders 10.000 in form von Bargeld oder anderen Sicherstellungen der bank zur verfügung stellen - damit das Grundstück auch um 40 K freigegeben werden kann und eine forderung einfach so mitkaufen ohne es zu realisieren... naja... wie blöd kann man sein wenn den Kaufvertrag vor sich liegen hat - die entsprechenden Vertragspunkte liest und sich nicht fragt was man da eigentlich tut.... naja.... lg |
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j.schneeweiss hat es nochmals genauer ausgeführt, indirekt kann die bank schon mitsprechen, aber für die bank als auch für den notar so ein geschäft abzuwickeln mit einer löschungserklärung fürs grundbuch gehört zum tagesgeschäft und wenn die bank ihr geld hat, dann wirds auch aus dem grundbuch rausgehen. in diesem fall aber bitte unbedingt vorher klären wieviel notwendig ist und wie es finanziert wird, weil der verkaufspreis ist ja niedriger als die forderung der bank. |
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vielen dank erstmal - nun, das grundstück ist laut aussagen von ortskundigen gutachtern und maklern samt bürgermeistern usw... ca die hälfte von dem wert, was die abgeberin will. die bank
ist jedoch nochmal mit ca. 50% mehr als der jetzige verkaufspreis drinnen, und ja, es ist ein gerichtsbeschluß, also war eine klage vorher. ich nehme an, die abgeberin hat nicht als privatkunde das geld aufgenommen, sondern für ihre firma. laut aussage der bank wäre ein verkauf kein problem, allerdings glaube ich wirklich, dass die keine ahnung haben was die immobilie wirklich wert ist. wo die verkäuferin dann den rest der sicherheit hernimmt, wenn sie so weit unter der hypothek verkauft, ist auch interessant. geht uns nix an, wir würden nur lastenfrei kaufen. wenn sie natürlich einen dummen findet, der ihr das grundstück vergoldet schauts anders aus. ist aber eher unwahrscheinlich. |
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warum auch jetzt immer die bank mit einem höheren - betrag drin ist ist ein anderes kapitel... da kann ich mir schon ein paar Vorstellungen dazu machen... aber egal...
was heisst die bank hat gesagt dass der verkauf kein Problem ist? einfach ein "ja" dass es geht? oder auch ein "ja" zu den Konditionen die ihr euch vorstellt? wie die Verkäuferin was macht kann euch dann echt egal sein... wenn die Verkäuferin und die bank eurer preisvorstellung zustimmen dann könnt ihr das Grundstück lastenfrei kaufen und der rest kann euch absolut egal sein... stellt einfach ein kaufanbot - dann werdet ihr ja sehen wie die Kundin und die bank reagieren... |