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Ist ja nicht nur rechtlich. Erstens muss es auch sauber abgesichert sein das die Einspeisung der Installation auch sofort abstellt. Zweitens darfst du nichts einspeisen wenn du keinen Zwei-Richtungszähler hast d.h. du darfst nicht mehr als deinen Eigenverbrauch produzieren. Soweit mein Halbwissen :). |
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Das mit der "sauberen Absicherung" ist eine Sache des Wechselrichters. Der muss natürlich ohne Netzstrom sofort jede Aktivität einstellen. Da spielt es aber keine Rolle ob er 600 oder 6000 Watt einspeist. Zwei-Richtungszähler ist auch klar ... würde ja sonst retour laufen :) |
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Was fällt für dann bei 3kW noch in die Kategorie Mikrowechselrichter? |
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Naja, wie gesagt - in DE angeblich schon nur in AT AT [Außentemperatur] nicht mehr einen technischen Grund dafür kann es ja nicht geben ... klingt für mich nach willkürlichen Regularien |
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Hi, eigentlich ist DE das Land, wo die Sache mit den Mikro-WR am meisten erschwert wird. "Einfach anschließen" bis 600W oder so ist nicht... man braucht trotzdem Genehmigung vom Versorgungsnetzbetreiber, eine spezielle Einspeisedose usw., also fast den gleichen Aufwand wie bei einer großen Anlage. In den Niederlanden kann man kleine Systeme einfach via Schuko-Dose anschliessen, bislang dachte ich, dass das in AT AT [Außentemperatur] auch so ist, also bis 600W einfach in die Steckdose und gut ist. Viele Grüße, Jan |
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Ja, ist auch so in AT AT [Außentemperatur]. Bis 600 Watt reicht eine Meldung und du musst halt einen nicht-rücklauf-zähler haben. As easy as that :) Aber 600 sind halt ned besonders viel, das ist das Problem :D |