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Wieso soll das "Kind" schon so früh eine eigene Wohnung beziehen? |
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Warum nicht? |
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warum früh? wenn 18 ist, dann ändert sich ja auch nichts am Sachverhalt. |
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Variante 2 kann schwierig werden wenn die in Frage kommende Wohnung mit Wohnbauförderung errichtet wurde -> Mietwohnung = Hauptwohnsitz |
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Vll ist ja die Lehrstelle an einem anderen Ort. Bin selber mit 19 raus, hilft einem sehr das echte Leben kennen zu lernen. Aus Vermietersicht ist halt auch die Frage was der dir Anbietet für eine Lösung. je nach familiärem Verhältnis würde ich zu Variante 1 tendieren mit einer kurzen Befristung von 3 Jahren sofern da die Lehre vorbei ist kann man sich ja dann eine neue Wohnung sicher oder verlängern. Vll kommt dann auch eine Freundin oder Ähnliches dazu dann lässt es sich leichter stemmen einen Wohnung. |
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das hab ich mir auch gedacht, aber erstens müsste der Vermieter darauf einsteigen (gut, das ist kein großer Nachteil für ihn, evtl. sogar Vorteil), aber vor allem sehe ich den Nachteil, dass dann die Miete nach 3 Jahren stark angehoben werden könnte, während ansonsten nur anhand der vereinbarten Inflationsklausel erhöht werden kann. |
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Korrekt, aktuell aber generell schwer eine unbefristete Wohnung bzw. etwas mit mehr als 5 Jahren zu finden. Generell kann man sich ja je nachdem wo du dich befindest nach Richtwertmieten umsehen (Altbau, usw) da kann nicht nach belieben erhöht werden. |
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inwiefern wird es schwierig bei WBF? weil dann der mietende Elternteil dort den Hauptwohnsitz haben müsste um die Wohnung überhaupt mieten zu dürfen? Wenn wir mal grundsätzlich von Variante 2 ausgehen, also Elternteil mietet die Wohnung für das gerade noch minderjährige Kind (welches aber bald volljährig wird) ohne selbst dort zu wohnen (weder Haupt-, noch Nebenwohnsitz). Ist dies dann ein Problem hinsichtlich Untermiete? Wie wäre da eine optimale Versicherung abzuschließen? Haushaltsversicherung mit inkludierter groben Fahrlässigkeit auf den Namen des Kindes oder auf den Elternteil? Der Elternteil hat ja schon eine zb Privathaftpflicht aufgrund seines Wohnsitzes woanders, brauchen würde sie das Kind. |
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Darf ich nochmals diese Frage aufwerfen bzgl. einer Mietwohnung, wo ein Elternteil Mieter ist, aber nur das Kind drinnen wohnen soll: Wie wäre da eine optimale Versicherung abzuschließen? Haushaltsversicherung mit inkludierter groben Fahrlässigkeit auf den Namen des Kindes oder auf den Elternteil oder auf beide? Der Elternteil hat ja schon eine zb Privathaftpflicht aufgrund seines Wohnsitzes woanders, brauchen würde sie das Kind. ../ressources/1x1.png Wie wäre dann der Ablauf, wenn das Kind zb die Badewanne überlaufen lassen würde? Vermieter wendet sich an den Mieter=Elternteil wegen Schaden, die Privathaftpflicht des Elternteils wendet sich an die Privathaftpflicht des Kindes und diese zahlt letztlich? Wenn Kind keine Versicherung hätte, müsste letztlich das Kind bezahlen? Oder wendet sich der Vermieter direkt an das dort wohnende Kind? |
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