Hallo, auch wenn es vielleicht thematisch nicht ganz hier her passt - vielleicht kann/will trotzdem jemanden etwas dazu sagen:
Wir sind derzeit noch in einem Mietverhältnis und haben nun eine Nachverrechnung der Wertsicherungsanpassung unserer Wohnung bekommen. Weiß jemand ob diese Indexanpassung überhaupt rückwirkend erfolgen darf?
Gemäß §16, Abs.9 MRG meiner Meinung nach nicht. Kann aber nicht sagen, ob unser Mietvertrag im Vollanwendungsbereich des MRG liegt. Außerdem steht diese rückwirkende Verrechnung (3 Jahre) in unserem Mietvertrag - was ja nicht viel heißen muss, da das MRG sicher über dem Mietvertrag steht!?
Vielleicht weiß ja jemand Rat..
Werde mich jedenfalls mal an die Mietervereinigung wenden.
Danke,
LPrider
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