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Bundesland? Wobei rechtwinkelig komisch klingt. Sollte parallel zur Gebäudekante sein. Aber wie gesagt: Bundesland angeben, dann muss man nicht raten und kann genaue Beschreibung aus der Bauordnung checken. |
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Niederösterreich. Die Grundgrenze und die betreffende Gebäudefront bilden einen Winkel von 54°. Ist die Frage ob man da überhaupt noch von einer "der Grenze zugekehrten Gebäudefront" spricht? Und wie man hier den Bauwich festlegt. (Es betrifft den hinteren Bauwich) |
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Karl wird das genau sagen können, aber der Fall, dass Grenze und Gebäudeverlauf nicht parallel sind, ist in der Bauordnung explizit genannt (§50): "(3) Wenn die Grundstücksgrenze und die Gebäudefront nicht parallel zueinander verlaufen, muss jeweils der geringste Abstand das im Abs. 1 oder 2 bestimmte Ausmaß aufweisen." Oder anders gesagt: wenn man entlang des Gebäudeverlaufs das Gebäude um den Mindestabstand erweitert, darf kein Punkt über der Grenze sein. |
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Ja, korrekt. Nichts anderes lässt sich aus § 50 Abs. 3 ableiten: Nein, falsch. Du darfst die Betrachtungsweise nicht umdrehen. Da käme dann ja ein geringerer Abstand raus. Zeichne dir das mal auf.... Was kommt dir da komisch vor? Ist doch die einzig logische Vorgangsweise. |
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Das wollte ich wissen. War mir nicht ganz sicher. Besten Dank an Euch. |
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