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Mindestmaße (schmales) Grundstück OÖ

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  •  Haskala
18.6. - 20.6.2021
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Liebe Community,

vielleicht könnt ihr mir ja bei folgender Frage weiterhelfen:

Wir überlegen, ein Grundstück in Linz (ca 2000m2) zu teilen, um den abgespaltenen Teil verkaufen zu können. Auf Grund der zentralen Lage des Hauses kann nur ein sehr schmales Grundstück abgetrennt werden (ca 12x32m, wobei auf der Schmalseite eine öffentliche Straße als Wegdienstbarkeit ist, also effektiv ca 10x32m).

Woraus ergibt sich, ob das zulässig ist? Ich würde gerne vor einer Anfrage an das Magistrat vorab eine ungefähre Vorstellung haben. Vielleicht habt ihr ja auch bereits eine Meinung dazu.

Danke und lG

  •  grofi
  •   Bronze-Award
18.6.2021  (#1)
Ich denke 10m sind für sinnvolles Hausbauen zu wenig... es gibt Mindestabstände zu Grundstücksgrenzen welche nur unter gewissen Voraussetzungen unterschritten werden dürfen.

Hier eine Zusammenfassung des oö Baurecht  https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/ikd_modernes_baurecht.pdf

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  •  CytochromP450
  •   Bronze-Award
20.6.2021  (#2)
Klassisch 3 m abstand zu grundstücksgrenze und anderen Gebäuden würde zu keiner sinnvollen Bebauungsmöglichkeit führen. Hast du einen plan des Grundstücks? Man muss ja nicht klassisch ein rechteck abspalten, vielleicht lässt sich eine art Fahnengrundstück realisieren...

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  •  kernoel
  •   Gold-Award
20.6.2021  (#3)
Zuerst würde ich mich erkundigen, welche Bebauung möglich ist/wäre. Offen, geschlossen, gekuppelt ...

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