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Minimale Änderung vom Einreichplan

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  •  benutzer123
14.8. - 21.8.2022
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo, 

es geht um folgendes Thema:

Wir starten demnächst mit dem Bau und beim Aufstellen vom Schnürrgerüst ist der Baufirma aufgefallen, dass der Abstand zur Grundgrenze um knapp 30cm größer als im Einreichplan ist. Weiteres hat die Höhe nicht gepasst - das Haus muss um 16cm höher gebaut werden.

Laut Bebauungsplan würde es keine Probleme geben, da wir ja sogar einen größeren Abstand zur Grundgrenze haben und wir auch nicht die angegebene Maximalhöhe überschreiten.

Die Baufirma meinte zuerst, dass wir evtl. einen Austauschplan machen sollen und diesen dann neu einreichen. Das dauert zu lange und wir könnten erst nächstes Jahr dann mit dem Bau starten.

Würdet ihr einfach so bauen, da ja eh alle Vorgaben eingehalten werden oder würdet ihr es der Gemeinde melden?

Könnte man es auch nachträglich der Gemeinde melden?

Nachbarn haben wir keine, falls das relevant sein sollte.

Danke schon mal für die Antworte!

  •  Ro78
20.8.2022  (#1)
Wenn es gewiß ist dass es deswegen keine Probleme mit der Gemeinde gibt sprich dass keine Gesetze verletzt werden (gibt es eine Anbaupflicht an eine Baufluchtlinie etc.?) würde ich, wenn die Gemeinde darauf besteht (wenn es ihnen auffällt), nach dem Bau einen richtiggestellten Plan abliefern.
Auf keinen Fall würde ich neu einreichen und eine Verzögerung riskieren (neue Einreichung wär sowieso garnicht notwendig denk ich).

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  •  benutzer123
20.8.2022  (#2)
Gesetze werden keine verletzt, haben ja sogar 30cm mehr Abstand zur Grundgrenze. 
Vielen Dank für die Antwort!


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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
21.8.2022  (#3)
Um welches Bundesland handelt es sich? 

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