Aufgrund einer neuen Gesetzeslage ist es möglich, dass private Häuslbauer die GESMATE MWST (Umsatzsteuer) vom Finanzamt refundiert bekommen. Wir suchen daher private Häuslbauer, idealerweise Fertigteilhausbauer, welche sich für einen derartigen Präzedenzfall zur Verfügung stellen wollen. MWST-Rückvergütungen sind rückwirkend bis ins Jahr 2002 = Fertigstellung des Gebäudes - möglich. Bitte unverbindliche Kontaktaufnahme unter tirol6123@gmx.at
vielleicht doch kein Gerücht? - Vom Autor: Vielleicht doch kein Gerücht? Es gibt im Leben Dinge, die beim erstmaligen Kennenlernen befremdet wirken. Jedoch gilt das Motto: Fragen kostet nichts - nicht fragen kostet oft viel mehr!
Gruss: Der Autor
MWST-Rückvergütung - Hallo Christoph,
habe von diesem "Verfahren" von einem Finanzberater schon gehört. Wir bertrachten das zur Zeit noch als Bauernfängerei für Finanzberater.
Es besteht für uns die Gefahr, wenn wir uns auf solches Diels einlassen, dass wir irgendwann wegen Steuerhinterziehung bestraft werden und somit alles inkl. unser Haus verlieren werden.
RFD
stimmt doch - wenn man ein unternehmen hat, kann man sich unter bestimmten vorraussetzungen die mwst vom privaten hausbau sparen. Urteil des EUGH vom 8.5. 2003 in der Rechtssache C-269/00 (Seeling). erkundigt euch, es lohnt sich.
für unternehmen, - - im privaten Haus, nicht für private!
Nähere Information dazu unter google: "vorsteuer hausbau" im Beitag der Salzburger Nachrichten. Spannend wäre allerdings zu erfahren ob das unternehmen bereits das Grundstück gekauft haben muß und wie lang bzw. kurz die Zeit ist in der man den Eigenbedarf (z.b. 66 % Wohnraum, 34 % Büro)aktivieren muß: 10 Jahre, 20 Jahre oder ewig? Wäre dankbar für Info dazu: dekoserv@magnet.at
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Ganz sicher seriös - Das sieht man schon an der Formulierung MWSt! MWSt beschreibt eine Theorie, das Zeug heisst noch immer USt. Kein Steuerberater würde MWSt schreiben. Und eine gmx Adresse, geh bitte?!
stimmt nicht - die Vorsteuer lässt sich nur von Personen rückerstatten, welche Umsatzsteurpflichtig sind. Wenn Sie ein selbständiger wären, welcher die Umsatzsteuer in Rechnung stellt, dann dürfte dies wiederum nicht möglich sein, da es sich beim Bau eines Hauses um ein Vorhaben handelt, welches zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse fungiert, somit eine private Ausgabe darstellt und daher nicht absetzbar ist.
Man könnte höchstens ein Arbeitszimmer absetzen
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