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Ob du den WR WR [Wechselrichter]-Wechsel inkl. Speicher NetzOÖ melden musst steht in deinem Vertrag zur Einspeisung. Ist dort derzeit der Speicher mit 0 kWh eingetragen muss das übers Portal gemeldet werden. Es handelt sich dann um eine wesentliche Änderung der Erzeugungsanlage und es ist vermutlich auch nur fair wenn die Netzkapazitäten durch den etwas kleineren WR WR [Wechselrichter] freigegeben werden. Der Anbieter bei dem du kaufen möchtest verweist auf die FAQ des BMF. Dort steht unter Punkt 14: "Die Lieferung von Photovoltaikmodulen zur Erweiterung einer bestehenden Anlage ist bis zu einer gesamten Engpassleistung von 35 kW (peak) begünstigt. Wird im Zuge dessen auch Zubehör oder ein Speicher erworben, liegt eine einheitliche begünstigte Lieferung vor. Die bloße Nachrüstung einer bestehenden Anlage mit einem Speicher unterliegt hingegen dem Normalsteuersatz." Und weiter unter Punkt 27: "Das leistende Unternehmen hat nachzuweisen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind." In den AGBs deines Anbieters steht sinngemäß, dass während des Bestellvorgangs von dir bestätigt werden muss dass du die Bedingungen erfüllst. Das heisst dass du im Zuge des Erwerbs des Speichers auch eine PV-Erweiterung durchführen musst. Woher die Module für die Erweiterung kommen ist nicht festgelegt, das kann auch ein "Balkonkraftwerk" sein. Dein Problem wird es erst wenn der Anbieter feststellt dass du falsche Angaben bez. des Nullsteuersatzes gemacht hast, dann muss er theoretisch die Mwst. nachfordern. |
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Hallo Manuel1991, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: MwSt Senkung Speicher / Wechselrichter |
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Hallo wiwi, alles klar vielen Dank. Ginge es theoretisch auch, dass ich auf der Seite ein zusätzliches PV Modul (das günstigste welches ich finde) dazu bestelle? Oder muss dies auch zwingend verbaut werden? |
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Das Modul muss zwingend an oder neben einem (Wohn)Gebäude betrieben werden um die Bedingungen zu erfüllen. In der Praxis, naja, weiss hier eh jeder was du vorhaben könntest, das musst du selber entscheiden, ich will hier nichts unterstellen. 😉 |
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Ok wie sieht es eigentlich mit dem Prüfprotokoll aus? Verlangt der Netzbetreiber soetwas oder kann man sich den Speicher auch selber anschließen und anschließend dem EVU Bescheid geben? |
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Meinem Netzbetreiber ist's egal. Ich hab in Phase 1 eine 19kwp Netzparallel am Dach. In Phase 2 kommt dann der Inselbetrieb und Schwarzstart hinzu mit Speicher und zusätzlich 3,5kwp. Für den Umbau der WR WR [Wechselrichter] braucht der Netzbetreiber eine Prüfung, da ja andere WR WR [Wechselrichter] angeschlossen werden. Aber die Batterie und die 3,5kwp (hängen rein an der Batterie) interessiert ihn nicht, da ich von der Batterie eh nicht einspeisen darf |
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