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Naja klar steht da "örtlich zumutbar" weils einfach einen unterschied macht ob dieselbe lwp an der abfahrt der tangente steht, oder irgendwo in absoluter ruhelage |
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hallo karl,
ich glaub wir liegen da gar nicht auseinander. du siehst es aus seite legislative, kannst nur grenzen vorgeben die so im gesetz stehen. andererseits werden ja jede menge dinge entschieden die nicht direkt im gesetz geregelt werden, sondern per rechtssprechung, auslegung, etc... und da greifen dann die richtlinien, auf die sich natürlich sachverständige berufen. bin da nicht sonderlich belesen, aber lärm betrifft ja nicht nur lwp. da wird es ganz viele gutachten/messungen bereits geben. und ein wesentlicher punkt wird wie hier bereits erwähnt - die ortsüblichkeit sein. woraus sich eben ortsunübliche belastungen ableiten lassen. der gerichtlich beeidete sachverständige u schallschutzexperte mit dem ich da gelegentlich arbeite hat ganz viel mit betriebsgenehmigungen zu tun, oft an wohngebiete angrenzend. da gibts dann individuelle lärmpakete, wird definiert wie oft zu welchen stunden was erlaubt ist... genau so ist es... darum mag auch die eine maschine in lauter lage unauffällig sein, in ruhiger lage stören... letztlich wird der gesetzgeber einmal definieren müssen, darf eine lwp lauter sein als der umgebungsgeräuschpegel oder nicht? und wann darf sie das. diese entscheidung auf einen grenzwert ist ja nix anderes als bei abgaswerten uä immisionen/emmisionen ich find das thema gar nicht so weich, kann man ja leicht in abstände umrechnen. punkte wie ortsunübliches ortsbild finde ich da viel weniger greifbar ... |
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Hier wird auch mit ein paar Vorurteilen herumgeworfen. Beurteilungsrelevant ist der La(95). Der Basispegel, der in 95% der Zeit überschritten ist (am Tag von 6-19Uhr und am Abend von 19-22 Uhr - Nacht ist spezieller). Das ist das Umgebungsgeräusch das fast nie unterschritten wird (Bachrauschen, Bundesstraßen, Autobahn, Verkehr, Dauergeräusche von Fabriken, Natur, ...). Wenn nun die neue Anlage nicht über diesem La(95) liegt, dann ist mit keiner zusätzlichen Belästigung zu rechnen (zum Glück sind unsere Sinne logarithmisch). Typischerweise liegt der Basispegel am Land/Vororten um 30dB und in stadtnahen / stadtähnlichen Gebieten um 35dB. Das weiß man aus vielen Berechnungen (lärminfo.at - man beachte: der Pegel hier ist NICHT der Basispegel, der liegt 10-15dB drunter) und Messungen. Wenn jeder Betroffene eine Messung machen würde (die um 1500€ kostet), dann WÜSSTE man den Basispegel. Dann kann man GANZ GENAU sagen, ob nun 30 oder 28dB erlaubt sind. Nur will das in den seltensten Fällen jemand zahlen, weswegen man dann auf Erfahrungen zurückgreifen muss, die natürlich generalisierter und nicht ganz präzise sind. Damit man auf der "sicheren Seite" ist, gibts Zuschläge. Dazu kommt die Natur des Ohres / Gehirns: Amplitudenänderungen warden bei hohem Schalldruck empfindlicher wahrgenommen, als bei Niedrigem. Also so ganz aus den Fingern gesaugt sind die Werte dann auch nicht. Und so ganz nebenbei (nur meine Meinung): es ist völlig egal ob die WP WP [Wärmepumpe] 28, 30 oder 32 dB hat - den Unterschied hören Kinder, junge Menschen die noch nie in der Disco waren und jemand, der genau hinhört und sich konzentriert. Beim direkten Vergleich würde man nur zwischen 28 und 32 ein bissl was anderes hören. |
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danke thohem für die einblicke.
die expertenbreite in diesem forum ist beeindruckend... |
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D&W hat grade marktgetrieben seine erste luft-wp präsentiert, monoblock in innenaufstellung, technisch sehr interessant, kompaktgerät mit integrierter kwl, heißgasenthitzung und AUL-vorwärmung... |
war grade auf einer drexel&weiss entwicklerveranstaltung und in vorarlberg gibt es diese vorschriften. da muß der hersteller diese schallwerte an der grenze u 4m drüber individuell nachweisen.