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Kiri Bäume, 4m Zuwachs pro Jahr, maximal 15 m Endhöhe und aufgrund der Sterilität nicht invasiv |
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Mit einer Hecke musst du auch aufpassen. Da gibt es auch Regeln, die darfst du auch nicht einfach so in die Höhe wachsen lassen |
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Doch, das darfst du - unser Nachbar's Riesenahorn ist 12 Meter hoch und an die 8 Meter breit. Steht direkt an der Grundgrenze. Nimmt uns Licht, bringt Schatten und Laub in Massen. Und man hat keine Handhabe dagegen. |
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Ich waer hier auch instinktiv mal bei PV-Freiflaechenanlage und das waer mal der Ansatz bezueglich Umsetzbarkeit (Erlaubnis). Bei jedem Zaun mit 2m ist in der Regel Schluss , und da duerfte man ohne weiteres eine 10m Wand hinbauen ? Kein Jurist, aber ganz nachvollziehbar is das nicht aber ehrlich gesagt verstaendlich wann dir permanent einer aufn Grund schaut - is ja auch eine Art von Freiheitsberaubung. |
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Nein darfst du nicht. Evtl. nach Baurecht, aber lt. Nachbarschaftrecht nicht. Ist ein Ahorn nicht ein Baum? Ich verstehe unter Hecke sowas wie Thujen, Eiben oder ähnliches. https://hansagartenhaus.at/nachbarschaftsrecht-zaeune-wer-darf-was-wo-bauen/ |
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Nachbarschaftsrecht???? Dürfte eine sehr kreative Eigenkreation dieser HP sein. Wenn man den Link über das Nachbarschaftsrecht dann anklickt, wird über das Baurecht der 9 Bundesländer geschrieben und ein Baum fällt sicher nicht darunter. Das einzige was ich dazu finde (jedoch nicht unter oben angeführten Link) ist der § 364 Absatz 3 des ABGB. (3) Ebenso kann der Grundstückseigentümer einem Nachbarn die von dessen Bäumen oder anderen Pflanzen ausgehenden Einwirkungen durch den Entzug von Licht oder Luft insoweit untersagen, als diese das Maß des Abs. 2 überschreiten und zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks führen. Bundes- und landesgesetzliche Regelungen über den Schutz von oder vor Bäumen und anderen Pflanzen, insbesondere über den Wald-, Flur-, Feld-, Ortsbild-, Natur- und Baumschutz, bleiben unberührt. Nur muss dann die Einschränkung Ortsunüblich und die Nutzung des Grundstücks unzumutbar sein. |
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Nein, das Nachbarschaftsrecht ist eine Bundeslandregelung, keine Erfindung dieser HP. Baurecht ist das eine Nachbarschaftsrecht das andere. Die Gemeinde/Land wird die über das Baurecht nicht sagen wie hoch dein Zaun zum Nachbar sein darf, aber du kannst über das Nachbarschaftsrecht zivilrechtlich vorgehen. Wir hatten das auch, unsere Thuje war fast 3m hoch direkt an der Grenze. Das Haus vom Nachbar ist ca. 2-3m weg von der Grenze, jetzt hatte er halt weniger Licht in der Küche, aber er hat uns dann das mit den Nachbarschaftsrecht erklärt und jetzt ist die Thuje weg. Ich habe ja gesagt Hecke und nicht Bäume! |
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Ich denke hier wird allerhand vermischt. Rechtlich gibt es zwischen Nachbarn keine "Hecke" sondern nur Pflanzen, und die werden alle gleich behandelt. Das alles ist im ABGB angesiedelt und hier gut zusammengefasst: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/stoerungen_durch_nachbarn/Seite.3190040.html Wie berhan es schon zuvor geschrieben hat, muss es aber dann nicht ortsüblich, wesentlich beeinträchtigend und unzumutbar sein. Da reicht auch bloßes Jammern nicht aus, sondern muss glaubhaft gemacht werden können. Einen Unterschied macht es sehr wohl zum öffentlichen Gut, weil hier wegen Gehsteigen und Straßen in Bezug auf die Sicherheit und Sicht andere Maßstäbe gelten. Das ist aber hier nicht der Fall. |
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Man braucht nicht viel jammern. Etwas weniger Licht im Wohnbereich und er muss die Hecke stutzen. Wenn du natürlich nur eine Wiese hast, was e keinen juckt, dann ist es sicherlich anders. |
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Und genau das bezweifle ich stark. Etwas weniger Licht erfüllt keines der 3 Merkmale. ||
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Ich kann aus Erfahrung sprechen, bei uns war es so. Natürlich kann man es selbst auch probieren und zum Nachbarn sagen: "schauen wir mal wer vor Gericht recht bekommt" aber will man das? und ich glaub wir hätten auch nicht recht bekommen |
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Was war deine Erfahrung ? Der Nachbar hat's dir gesagt/gezeigt (wie du selbst oben geschrieben hast) ? War da ein Anwalt involviert? Die Gemeinde? Jemand, der das Gesetz kennt und nicht nur irgendwo irgendwas nachliest? |
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Ja, seine Schwester ist Anwältin und was man auch dazusagen muss wir haben ein gutes Verhältnis, da vertrau ich ihm das er das schon recherchiert hat und normalerweise haben die Sachen die er sich raussucht auch Hand und Fuß |
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Man vertraut auch auf den Installateur, dass er eine effiziente Heizung plant. Das Ergebnis ist hier jeden Tag nachzulesen. Nix für ungut, aber du "sprichst aus Erfahrung", hast aber (nicht wertend gemeint) keine Ahnung, wie das Gesetz hier wirklich ist bzw. auch wie ein Gericht entschieden hätte. Nur weil eine Anwältin dir irgendwas sagt muss das noch lange nicht der Wirklichkeit entsprechen. Etwas bedenklich finde ich dann, mit dieser empfundene Wahrheit andere beraten zu wollen (wobei, gut, das ist ja auch ein Forum). Wobei deine Geschichte durchaus interessant ist aus rechtlicher Sicht. 😉 |
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Ich war oft in den 2 betroffenen Räumen, vor und nach der Hecke und ich kann sagen, es ist wirklich ein großer Mehrwert, wenn ein Gericht sowas nicht anerkennen würde wäre das sehr fraglich. Weiters gibt es bei uns zumindest keinen Ort wo man eine 3m hecke als ortsüblich betrachten könnte. Zum Abschluss noch, ich komme vom Land, wir reden sowas gerne ohne Anwalt und Gericht aus, nicht so wie stadtmenschen die aufs Land ziehen, uns hat es der Nachbar so gesagt und auch seine Schwester und für uns war das so. Er wollte die hecke auf ca. 1,7m und ich hab hab sie dann einfach ganz weg, weil die mich sowieso störte. Die allgemeine frage welche man sich hier im Forum stellen muss, ist wieso wollt ihr alle mit den Nachbarn streiten? |
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Da gibt es ja auch wieder eine große Bandbreite, das hat mit streiten wollen nichts zu tun. Natürlich, normalerweise setzt man sich bei einem Bier zusammen und macht sich das freundschaftlich aus. Es gibt aber leider eine ekelhafte Spezies von Nachbarn, die manipulieren mit ihrem Verhalten die ganze Siedlung und schauen bei jeder Gelegenheit, wie weit sie bei wem gehen können. Das sind meist so semi-erfolgreiche Typen im Job, die glauben in der Nachbarschaft geht es auch so zu wie im Business. Ein paar Beispiele: Dem Nachbarn erklären, er soll bitte nicht so hoch bauen, weil der sieht ihm dann rein. Sicherheitsrelevante Auflagen im Baubescheid mit konstruierten Ausreden nicht erfüllen, am Sonntag unnötig und provokant lärmen, am Samstag aber in der Sonne liegen oder eben einem Nachbarn erklären, wie er seine Pflanzen zu schneiden hat, dass es ihm genehm ist. Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Diese Menschen gehen so weit, bis ihnen jemand sagt, "hier ist Schluss mein Freund". In Österreich hat man halt gelernt, alles zu tun, um Streit zu vermeiden. Der Blöde ist derjenige, der etwas sagt, nicht derjenige der dieses Verhalten auslöst. |
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Das ist dann aber auch schon der einzige Grund, warum du sie so bereitwillig gerodet hast - bestimmt nicht dem Nachbarn zuliebe. Unser Nachbar will auch nicht mit uns streiten und wir nicht mit ihm, ihm stört der 12m hohe und 6m breite Baum nicht (und schon und zwar gewaltigst, Schatte, Laub, Dreck, ... ) - deswegen fällt er ihn auch nicht. So einfach ist das. |
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@Destroent: Ist schön, dass du dich mit deinen Nachbarn verstehst. Meine sind auch super, aber es gibt halt auch andere Konstellationen. Und wir sind hier im "Baurecht" Forum, deswegen ist die Frage gerechtfertigt, was das Recht dazu sagt, und nicht Meinungen und Gefühle. Übrigens: Bevor wir losgebaut hatten waren die Tujen an der Straßenseite bei uns sicher 8m hoch (!!). Die Freileitung musste extra ausgeschnitten werden. Seitdem sie weg sind ist der Blick für uns und auch einem Nachbar wieder total frei. Trotzdem: Mein Nachbar hätte genau 0 Handhabe dagegen gehabt. Genau garnix. Wenn der Nachbar von @Miche 4m weg vom Grundstückrand 30m hohe Bäume hat, dann kann der TE rechtlich garnix dagegen machen. Seine einzige "Chance" ist das Hinterfragen der Bewilligung der PV, denn diese müsste bewilligungspflichtig sein. Sonst sehe ich da keine Chance. |
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Nein, eigentlich nicht. Ich bin zwar Freund von Leben im Garten, also Bienen und so, aber ich hab lieber einen Maschendrahtzaun und mach davor Blumen oder so hin, als eine Hecke. Bäume sind blöd, dass stimmt... Im schlimmsten Fall würde ich alle Äste die zu mir rüber stehen abschneiden. wie gesagt Baurecht ist nicht gleich Nachbarschaftsrecht usw... Das sollte ein Anruf auf der Gemeinde klären, nur zu hoffen das der Nachbar nicht Partei Mitglied/Freund/Verwandter des Bürgermeisters ist |
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das schau ich mir an, wie du das machst in 12 Metern Höhe :) Und die paar Äste weniger ändern nichts am Schattenwurf und Laubfall. Wie dem auch sei, ich schau mir das nochmal an mit Nachbarschaftsrecht. |
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Das hab ich jetzt auf die Schnelle gefunden: https://www.oerak.at/buergerservice/rechtsgebiete/nachbarschaftsrecht/ "Seither kann sich der Grundeigentümer in besonders massiven Fällen gegen den „Entzug von Licht und Luft“ zur Wehr setzen." Das ist halt Auslegungssache. Wenn vor allem noch ein Garten zwischen den Fenstern und der PV Anlage auf dem Nachbargrund ist, dann wird sich ein massiver Fall gegen Entzug von Licht und Luft meiner Meinung nach ziemlich sicher nicht ausgehen. Wir sind hier nicht im Wilden Westen. |
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