Hallo,
wir haben ein Grundstück gekauft, Haus gebaut als das Nebengrundstück links von uns (Südseite) noch nicht verkauft war. Jetzt ist es verkauft worden und der Nachbar will schräg neben uns ein Fertigteilhaus hinstellen welches er als Wochenendhaus nutzen will - d.h. er will das Haus
schräg hinstellen dass wir mit unseren grossen Fensterflächen genau auf seine Hausseiten schauen, die Aussicht ist pfutsch. Da es keinen Bebauungsplan gibt, darf er das auch. Kann man da was ´noch was tun??
Vorschriften - Es gibt immer Bebauungsvorschriften, diese sind meist im Flächenwidmungsplan verzeichnet. Aber auch da wird nicht stehen, dass er dir kein Haus vor deine schöne Aussicht bauen darf. Höchstens 3m Abstand zur Grundgrenze, Traufenhöhe und solche Dinge. Also schauts für dich eher schlecht aus!
verständlich - ... dass Ihr natürlich sauer seid. Aber wenn nebenan eben Bauland war, dann hat man damit rechnen müssen. Würde Euch lieber empfehlen, das gute Einvernehmen mit dem Nachbarn zu suchen, um frühzeitig in die Planung miteinbezogen zu werden und ggf. ein Veto einlegen zu können. Aber stg hat schon recht, die Vorschriften reichen nicht aus, das Verbauen einer schönen Aussicht zu verhindern.
Nachbarn - Die Einspruchsmöglichkeit der Nachbarn ist sehr gering (Abstände, Lärm, Gestank...) Wenn die Nachbarn eine Möglichkeit hätten, einen Bau zu verhindern, dann würde kein einziges Haus mehr gebaut werden Jeder Nachbar ist überzeugt, dass es vorher viel schöner war.
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