AM Wochenende Party bei den Nachbarn, sein Zaun zu mir ist längst verrostet. Das stört mich nicht. ABER seine Gäste gingen dann zu mir rüber, den ersten erwichte ich beim Versuche, er wollte nur mal was fragen und deshalb ist er rübergekommen. Da verwies ich ihn zurück, und fragen war nicht eher drinnen bei mir. Das Absperrband habe ich nicht gefunden, tw. sind für die Pflanzen Pfähle und Schnüre als Stütze an der Grundgrenze aufgestellt, und dann an der Grenze ein über 3 Meter langer Ast in Kniehöhe quergelegt. Also eindeutig erkennbar. Doch mind, noch ein GAst wollte lieber Wildpinkler als WC Benützer sein. Er besaß noch die Frechheit sich nur davonzustehlen, weder umdrehen noch entschuldigen.
Wie würdet ihr jetzt reagieren?
Ich möchte den Namen und die Telefonnummer, jene Gäste haben sich persönlich zu entschuldigen und ...
Ich hätte gerne gewußt was ihr vorschlägt?
Ich denke da wie im Strafrecht" Tatausgleich" genügend Unkraut ist vorhanden
oder eine Soziale Spende.
Rechtlich ich das eine Besitzstörung und Sachbeschädigung.
Eine Entschuldigung des nachbarn tut es bei mir nicht ab, denn Täter waren die Wildpinkler
.. Richard3007 schrieb: und kacken unseren Garten voll
gegen Katzen hilft Pfeffer. Öfter mal mit der Mühle durch den Garten gehen. ich hatte in meinem Garten der damaligen ETW keine Katze mehr. heute hab ich manchmal den Hund meiner Tochter. Nix mehr mit Katze im garten. eine hat sich mal verirrt. Terrassentüre auf und einmal "such" gesagt. dann war das katzentier verscheucht und nie wieder gesehen. der langen rede kurzer sinn. ein Leihhund hilft noch besser als Pfeffer
.. Cleudi schrieb: Zumindest der Rasen in Opa's Garten weiß nix davon
also meiner schon wenn ichs beim Hund übersehe und nicht gleich mitm Wasserschlauch renne. dann hat der Rasen Verbrennungen 3ten grades. da wächst nix mehr. Säure wäre nur gut für Moorbeetpflanzen, blue Hortensien (wegen der farbe) und Heidelbeerstauden (ohne Früchte) aber dort geht er genau gar nie hin :(
ich hab einen garagepiunkler in der tiefgarage meiner firma aufgescheucht und fotografiert. damit bin ich zu unseren juristen und zur polizei. die polizei hat das verfahren eingestellt. die begründung: es wurde ja kein schaden angerichtet. keine ahnung wie das der nutzer des parkplatzes oder der hausmeister sieht....
klar ist es unangenehm wenn sich andere im garten erleichtern. ich wäre auch mit dem schlauch auf die pinkler losgegangen. aber im nachhinein muss man da ein wenig locker lassen und nur alles tun damit das nicht mehr vorkommt: ordentliche absperrung und wenn das alles nicht hilft, stellt man halt für den abend die bewässerung an. auch ein scheinwerfer hilft.
Kein Fall für die Polizei sondern - Besitzstörungsklage beim Bezirksgericht, innerhalb eines Monates einzubringen,
Werde die Wildkamera installieren, muß nur die richtige Höhe wählen
Dann musst aber vorher einen Antrag bei der Datenschutzbehörde einbringen!
Und eine Genehmigung für Deinen Fall scheint eher unrealistisch.
Kameras zur Ausforschung von Personen
Jede "Wildkamera" kann jedoch grundsätzlich auch für andere Zwecke als die Beobachtung bzw. Dokumentation des Tierbestandes verwendet werden. Wird eine Kamera etwa zum Schutz des Lebens, der Gesundheit oder des Eigentums von Personen eingesetzt (etwa zum Schutz von Jagdeinrichtungen vor Vandalismus o.ä.), so ist prima facie von einer klassischen Videoüberwachung im Sinne des § 50a DSG 2000 auszugehen. Entscheidend ist daher der Zweck, für den der Auftraggeber die Kamera tatsächlich einsetzt und nicht die "Art" der verwendeten Kamera bzw. deren vom Hersteller vorgesehene Verwendung.
Das Datenverarbeitungsregister stellt im Rahmen der Internetanwendung DVR-Online das Ausfüllmuster "VIDEOÜBERWACHUNG (bitte Objekt/e ergänzen)" zur Verfügung.
mycastle, du gibst immer noch keine ruhe und willst den wirklich anklagen?
ich werde täglich immer glücklicher mit meine nachbarn.
schön, so einen wie dich nicht zu haben!
.. B. Die Standard- und Musterverordnung 2004 (StMV 2004) hat eine Reihe von Ausnahmen geschaffen. Die Standardanwendung SA032 nimmt folgende Videoüberwachungen von der Meldepflicht aus:
A. Bank B. Juwelier, Handel mit Antiquitäten und Kunstgegenständen, Gold- und Silberschmied C. Trafik D. Tankstelle E. Bebautes Privatgrundstück (samt Hauseingang und Garage) F. Ausländische Vertretungsbehörden und Internationale Organisationen G. Verwaltungsgebäude öffentlicher Rechtsträger H. Rechenzentren I. Parkgaragen und -plätze
Ich wuerde das gespraech suchen .. - Hey nachbar, mir ist was eingefallen um das problem mit deinen inkontinenten partyfreunden in den griff zu bekommen.
Kleines stueck kuhdraht mit 12vbatterie und eine full hd wildkamera. Das wird der youtube kracher, ich schwoere!
Wenn man sich nach 23 Tagen immer noch ärgern sollte und bisher kein Wort darüber mitm Nachbar geredet hat, dann ist einem nicht mehr zu helfen. Und dann noch Kameras aufstellen ist einfach nur arm.