|
|
||
Also der erste Schritt sollte zum Nachbarn und nicht zum RAW sein.
Vielleicht gibt es eine einigung, lässt du dir den Teil wo die Steinmauer steht abkaufen. Wie kann man sich das mit dem Dach vorstellen? steht der nicht 3m von der Grundgrenze weg? Hat da möglicherweise auch die Baubehörde geschlampt? |
||
|
||
Hallo Lenny77at, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Nachbarzaun & Dach auf meinem Grundstück |
||
|
||
wir haben das gleiche "problem"... der zaun vom nachbarn sitzt auf 55m länger rund 30cm auf unserer seite... wir haben das gespräch mit den nachbarn gesucht, denen ist absolut bewusst, dass das nicht ok ist, die baufirma hat hier mist gebaut... da der zaun nun aber nicht mit offizieller rechnung errichtet wurde, haben die selbst auch relativ wenig handhabe... wir haben uns geeinigt, dass das mal so bleibt und schriftlich bestätigen lassen, dass sollte der zaun jemals verändert werden, die punkte neu zu vermessen sind und der zaun an die richtige stelle muss.
ich geh davon aus, dass es sich um ein nebengebäude <3m handelt, dann darf das an der grenze stehen... müsst ihr halt entscheiden, wie sehr euch das stört, ob ihr den teil verkaufen könnt (inkl. teilung grundstück und eintragung ins grundbuch, notar, etc) und ob das die mühen wert sind... |
||
|
||
Welche Seite des Grundstücks ist betroffen? - Meines Wissens nach hat man immer die Verpflichtung, die Liegenschaft auf 3 Seiten (in Ermangelung am genauen Wortlaut nenn ich es mal) "einzufrieden" - evtl hat er die Seite, die Euch rechtlich obliegt, bereits für Euch gebaut?
ng bautech |
||
|
||
|
||
|
||
hiddenmaxx, du kannst ja dein wissen verbreiten.
im übrigen hat hier noch niemand die rechtliche situation klar gestellt, sondern tipps bzw. seine meinung abgegeben. |
||
|
||
eigene Erfahrung Bei uns war es so, dass ein Teil der Garage des Nachbarn bei uns steht und andererseits eine Gartenhütte einen kleinen Teil bei ihm. Haben es sauber mittels Tausch der m² gelöst. Kostet leider diverse Deppen-Gebühren beim Geometer (Grenzverhandlung, Teilungsplan ....) beim Notar und beim Grundbuch. Schnell geht da gar nix - läuft seit mitterweile 10 Montaten - aber egal, da Formsache. Imho hast zwei Lösungsmöglichkeiten: Entweder du verkaufst deinem Nachbarn die paar m² - Teilungsplan - ggf. kein Verkauf und er tritt dir genau so viele m² ab. Oder - Gang zu Gericht (seitens Nachbar schon ersessen?) ... jahrelange Streiterei, hohe Kosten, giftiges Klima ... Nix tun ist schlecht und irgendwann ist der Kelch vorprogrammiert. Also mit Geometer und Nachbar reden .... ist lösbar, aber kostet halt leider |
||
|
||
|
||
zuerst mal danke für die zahlreichen AW!
@deejay: es handelt sich um ein Nebengebäude das an der Grundgrenze steht und das Dach,also eine Ecke davon in die Luftlinie auf mein Grundstück schaut.... @atma: klar stört mich das,denn ich habe das ja bezahlt - denek auch was ist bei Eigentümerwechsel?Verkauf odgl.....? dann ist das einfach nicht korrekt - klaro kann man das sicherlich Verkaufen,nur da geht es mir nicht um die paar € sonder rein ums Prinzip - warum macht man so etwas? @bautech: ich bin sozusagen der letzte in der Siedlung der baut - Zaun steht auf 2 Seiten eben genau diese 2 eiten, die NICHT passen.... @ma2412: ersessen? ab wann gilt das? mein Nachbar steht ca 7 Jahre schon dort.... nix werde ich sicherlich nicht tun - kanns ja nicht sein @hiddenmax: das mach ich nächste Woche lg Lenny |
||
|
||
Mein Tipp - Red mit deinem Nachbarn bei einem Bier darüber und handelt euch eine freundschaftliche Lösung aus!
BG |
||
|
||
ok, ich merke schon, da nimmt man es in kauf das gestritten wird.
somit fang ich nochmal von vorne an. es gibt zwei möglichkeiten. 1. mit den nachbarn reden und eine vereinbarung schaffen. quasi an ihnen verkaufen und die kosten hat natürlich der käufer zu bezahlen. 2. möglichkeit und welche sicherlich ein super klima schafft. ohne mit dem nachbarn zu reden ab aufs bauamt, die schreiben dann einen netten brief das sie rückbauen müssen usw. danach ab zum RAW und gleich mal Klagen. Auf gute Nachbarschaft! |
||
|
||
@ deejay - bin klar für Lösung 1!!!!möchte NICHT streiten, da hast du einen falschen Eindruck gewonnen-nur auf mir sitzen lassen kann ich das nicht - Du würdest dir ja auch nicht einige m² "enteignen" lassen....?
so ganz nach österreichischer Mentalität - passt scho.....? oder? |
||
|
||
gut, dann würde ich aber bevor du zur gemeinde läuft mal wirklich zuerst mit dem nachbar reden.
sobald du bei der gemeinde was meldest, müssen die aktiv werden. danach mit dem nachbarn reden ist zuspät, da läuft schon alles. besprich das in ruhe mit ihnen, die gemeinde, raw und co. kannst später auch noch einschalten. |
||
|
||
@lenny - Es gibt 2 Möglichkeiten:
Entweder verkaufst du die entsprechende Fläche an den Nachbarn oder er muß das zurückbauen. Für die 1. Variante gibts lt. §13 LTG die Möglichkeit, für geringfügige Flächen ein vereinfachtes Verfahren zu machen. d.h. es kommt jemand vom Vermessungsamt, vermißt den Teil neu und veranlaßt die entsprechenden Eintragungen. Kostet ca. 200 €. Die verkaufte Fläche wird dann zu einem ortsüblichen m² Preis verkauft, d.h. du kannst dann keine Wucherpreise verlangen. Diese Variante ist genau für solche kleinen Sachen geschaffen worden, um das einfach und kostengünstig bereinigen zu lassen. Also ab aufs Vermessungsamt, die können dir den genauen Ablauf erklären. Alternativ kann das ganze auch ein Geometer für dich machen. |
||
|
||
wir haben uns das damals durchgerechnet... 30cm auf 55m länge = 16,5qm x 70 EUR kosten Baugrundstück = 1.155 EUR
--> darum haben wirs so belassen... unsre nachbarn sind heilfroh und sehr dankbar gewesen und wir hatten sofort eine recht positive nachbarschafts"beziehung"... das war uns damals wichtiger... ansonsten würd ich die eh schon beschriebene variante machen - geh zum nachbarn, trinkts ein bier (er wird das auch geregelt haben wollen) und verkauf ihm den teil vom grund... |
||
|
||
|
||
Nur so eine Frage:
Wenn man die Fläche auf der der Zaun steht and den Nachbarn verkauft, dann muss man ja automatisch auch mit dem eigenem Haus weiter ins Grundstück rücken, da sonst die Mindestabstandsflächen unterschritten werden, oder? . Ich würde den Zaun für einen relativ geringen Preis vom Nachbarn abkaufen. |
||
|
||
@hiddenmaxx: mit "Wunschvorstellung" auf Seiten des Geschädigten hat das wenig zu tun - der Schädiger sollte besser kompromissbereit sein da alles andere ihn wesentlich mehr schmerzen würde.
Meine Meinung. |
||
|
||
@Nase: Ich hoffe ja doch dass der eigene Bau nicht nach dem Zaun eingemessen wurde sondern gemäß den echten Grundgrenzen... |
||
|
||
Er muß ihn dir ja ned verkaufen. Und du müßtest dann im Gegenzug den Zaun versetzen, was deutlich mehr Aufwand und Kosten mit sich bringt. Drum auch der §13 LTG, dass man ortsübliche Preise verlangt. Und ja, theoretisch müsstest dann auch mitn Haus reinrücken...nachdems in der Regel aber nur ein paar cm sind, wird man da ned so kleinlich sein. Anders hingegen, wenn der Zaun/Garage oder was auch immer tlw. auf dem Nachbarsgrundstück steht...da gibts dann logischerweise auch keine Benützungsbewilligung... |
||
|
||
@Nase: das war genau der Grund warum ich neu ausmessen habe müssen - ich bin jetzt vom derzeitigen Punkt genau auf 3,03m verkaufe ich jetzt den Grund, hab ich ein Problem mit meinem Haus.........ich möchte ja alles RICHTIG machen und nicht wem etwas "enteignen" darum die Vermessungspunkte neu und darum sind wir auf diesen "Umstand" erst draufgekommen..... |