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ja ist soweit richtig.
sag vielleicht dem vorbesitzer, dass er das auch so dem vorvorbesitzer sagen soll... |
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danke für die antwort.
da bin ich ja beruhigt. hab das unserem vorbesitzer schon gesagt aber seit ich ihm gesagt hab dass er von uns nix holen kann ist die gesprächsbasis ein bisserl schlecht geworden. sagen wir mal er ist "not amused" |
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lass ihn halt not amuesed sein. Kann dir ja wurscht sein.
Wie lang war eigentlich der Vorbesitzer Besitzer des Grundstücks, bzw. warum kommt der Vorvorbesitzer erst nach dem Verkauf an dich mit einer Forderung gegenüber dem Vorbesitzer daher? Das hätte der doch schon früher machen können. Finde das etwas seltsam. lg tom |
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unser vorbesitzer...hat das grundstück 2009 gekauft. die vor-vorbesitzerin hat sich bei den aufschließungskosten verrechnet und kommt vier jahre später drauf das sie noch € 900,- bekommt.
wie du richtig gesagt hast kann mir das ja wurscht sein, da ich keinen vertrag mit der vor-vorbesitzerin gemacht hab. das die vor-vorbesitzerin das erst jetzt herausfindet soll nun nicht mein problem sein. ich habe lastenfrei und frei von allen forderungen gekauft und dies durch den kaufvertrag notariell besiegelt. |
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Hallo tororosso, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Nachforderung nach Grundkauf... |
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Verjährung - Ich würde an deiner Stelle einmal Erkundigungen einziehen, ob diese Forderung nach 4 Jahren überhaupt noch berechtigt wäre, immerhin gibt es Verjährungsfristen. Falls verjährt ist, kannst du dich entspannt zurücklehnen, denn der Vorbesitzer hat von dir dann schon gar nichts zu fordern. Dazu kommt ja noch, dass im Kaufvertrag die Lastenfreiheit ausdrücklich bestätigt wurde. |