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Kein Plan wie das Rechtlich ist, aber: 12cm sind 12cm. Wenn man's nicht darf, dann ist das auch zuviel. Egal wie du das findest und egal ob es dich oder deine Eltern stört oder nicht. Stell dir vor, deine Eltern verkaufen (oder du später als Erbe) und die neuen Besitzer kommen da drauf. Viel Spaß mit dem Schwarzbau dann. Weil die Neuen könnte es stören. Und abgesehen davon, Gesetze gelten für alle gleich. Egal ob es 1cm oder 1m ist. In NÖ gibt's keine zentrale Vorgabe bzgl. Lärmimmissionen. Ob sie dir was vorschreiben dürfen - keine Ahnung Ob sies können: jop, erleb ich immer wieder. Wenn's ein Neubau ist, dann ist die OIB5 ja eh kein Thema und ein reiner Papiertiger |
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Hallo Lu1994, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Nachforderungen der Gemeinde NÖ ohne Bebauungsplan |
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Thema kann geschlossen werden hab mim Baumeister gesprochen die Gebäudehöhe wird anders berechnet, damit sind die 8m vom Tisch |
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Wie wird's denn berechnet jetzt? Da gibt's nur eine - definierte und klar beschriebene - Methode |
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Wenn du uns die betreffende Front (mit Grundriss und inklusive Bemaßung) vorenhältst, können wir kaum etwas nützliches dazu sagen. Ausser: Wird wohl die firstseitige Front betreffen!? |
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Was sagt der Baumeister? Würde mich interessieren. |
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Dachvorsprung <1m zählt nicht sondern die Mauerhöhe |
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Aber genau da liegt mMn das Problem. Weil der Dachvorsprung zumindest in Teilbereichen mehr als 1,00 m beträgt. (Jedoch kennen wir das Bezugsnivau an dieser Front nicht) |
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betreffend 1) müsste ich die andere Ansicht sowie den Grundriss des Hauses sehen. betreffend 4) schreibst du folgenden satz auf die einreichung drauf: "Gemäß §5 Absatz 1) der NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 2014) verzichtet der Bauwerber auf den Schallschutznachweis" ist damit erledigt. |
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