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Nachforderungen der Gemeinde NÖ ohne Bebauungsplan [NÖ]

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
20.11. - 21.11.2024
8 Antworten | 5 Autoren 8
8
Servus, ich habe gerade von der Gemeinde ein paar Punkte zur Nachbesserung erhalten

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Mich würde interessieren was ihr dazu sagt, 

1. Die maximale Gebäudehöhe wird überschritten (max. 8 Meter). 

Es gibt keinen Bebauungsplan und sich wegen 12 cm aufhängen wo der Bauwich eingehalten wird und lediglich meine Eltern beeinträchtigt wären bzw mein eigener Grund finde ich idiotisch, habt ihr Vorschläge wie man das entkräftet? Ich würde dann noch ein paar Häuser in der Umgebung mit der Drohne vermessen, weil ich 1-2 Häuser sehe die augenscheinlich sehr hoch sind


2. Bitte die Anschüttungshöhen bemaßen (Maximum).  

Ja gut, hat der Planer verabsäumt.
 
3. Die Geschossflächenzahl (GFZ) fehlt.

Auch Versäumnis des Planers
 
4. Der Schallschutznachweis OIB-RL 5 fehlt.
 
Ich hätte aus dem RIS rausgelesen, dass ich das bei einem EFH nicht benötige und den Verzicht formlos beantragen kann

  •  thohem
20.11.2024  (#1)

zitat..
Lu1994 schrieb: Es gibt keinen Bebauungsplan und sich wegen 12 cm aufhängen wo der Bauwich eingehalten wird und lediglich meine Eltern beeinträchtigt wären bzw mein eigener Grund finde ich idiotisch,

Kein Plan wie das Rechtlich ist, aber:

12cm sind 12cm. Wenn man's nicht darf, dann ist das auch zuviel. Egal wie du das findest und egal ob es dich oder deine Eltern stört oder nicht. 
Stell dir vor, deine Eltern verkaufen (oder du später als Erbe) und die neuen Besitzer kommen da drauf. Viel Spaß mit dem Schwarzbau dann. Weil die Neuen könnte es stören. 
Und abgesehen davon, Gesetze gelten für alle gleich. Egal ob es 1cm oder 1m ist. 


zitat..
Lu1994 schrieb: 4. Der Schallschutznachweis OIB-RL 5 fehlt.
 
Ich hätte aus dem RIS rausgelesen, dass ich das bei einem EFH nicht benötige und den Verzicht formlos beantragen kann

In NÖ gibt's keine zentrale Vorgabe bzgl. Lärmimmissionen. Ob sie dir was vorschreiben dürfen - keine Ahnung
Ob sies können: jop, erleb ich immer wieder. Wenn's ein Neubau ist, dann ist die OIB5 ja eh kein Thema und ein reiner Papiertiger




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Hallo Lu1994,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Nachforderungen der Gemeinde NÖ ohne Bebauungsplan

  •  Lu1994
  •   Silber-Award
20.11.2024  (#2)
Thema kann geschlossen werden hab mim Baumeister gesprochen die Gebäudehöhe wird anders berechnet, damit sind die 8m vom Tisch

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  •  thohem
20.11.2024  (#3)

zitat..
Lu1994 schrieb: Baumeister gesprochen die Gebäudehöhe wird anders berechnet,

Wie wird's denn berechnet jetzt? Da gibt's nur eine - definierte und klar beschriebene - Methode 


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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
20.11.2024  (#4)

zitat..
Lu1994 schrieb: 1. Die maximale Gebäudehöhe wird überschritten (max. 8 Meter)

zitat..
Lu1994 schrieb: Mich würde interessieren was ihr dazu sagt, 

Wenn du uns die betreffende Front (mit Grundriss und inklusive Bemaßung) vorenhältst, können wir kaum etwas nützliches dazu sagen.

Ausser: Wird wohl die firstseitige Front betreffen!? 




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  •  neulingg
20.11.2024  (#5)

zitat..
Lu1994 schrieb:

Thema kann geschlossen werden hab mim Baumeister gesprochen die Gebäudehöhe wird anders berechnet, damit sind die 8m vom Tisch

Was sagt der Baumeister? Würde mich interessieren. 


1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
20.11.2024  (#6)

zitat..
neulingg schrieb:

──────..
Lu1994 schrieb:

Thema kann geschlossen werden hab mim Baumeister gesprochen die Gebäudehöhe wird anders berechnet, damit sind die 8m vom Tisch
───────────────

Was sagt der Baumeister? Würde mich interessieren.

Dachvorsprung <1m zählt nicht sondern die Mauerhöhe


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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
20.11.2024  (#7)

zitat..
Lu1994 schrieb: Dachvorsprung <1m zählt nicht sondern die Mauerhöhe

Aber genau da liegt mMn das Problem. Weil der Dachvorsprung zumindest in Teilbereichen mehr als 1,00 m beträgt.

(Jedoch kennen wir das Bezugsnivau an dieser Front nicht)

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  •  rocko567
21.11.2024  (#8)
betreffend 1)

müsste ich die andere Ansicht sowie den Grundriss des Hauses sehen.

betreffend 4) schreibst du folgenden satz auf die einreichung drauf:

"Gemäß §5 Absatz 1) der NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 2014) verzichtet der Bauwerber auf den Schallschutznachweis"

ist damit erledigt.

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