Wenn ich im Einreichplan bei der Garage (unterkellert) einen 25er + 12er VWS einzeichne, kann ich dann bei Baubeginn einfach 25er + 20er VWS machen? An der Außengröße der Garage würde sich nichts ändern. Diese würde innen um die 8cm kleiner werden... Oder Bedarf dies neuerlicher Unterschriften der Nachbarn + Genehmigung von Gemeinde und Land?
Dadurch würde sich dann die Größe der unterkellerten Garage ändern (8cm innen weniger). Ändert das was für die Wohnnutzfläche / Nutzfläche? Wird die anhand der m² im Einreichplan berechnet od. anhand der tatsächlichen Größe?
rein theoretisch wirst du´s der Baubehörde melden müssen und die Pläne entsprechend anpassen müssen.
Die Wohnnutzfläche wird entsprechend kleiner und logischerweise aufgrund es Einreichplans berechnet.
Die div. Abgaben und Gebühren werden auch öfters anhand der Nutzfläche gerechnet...
Ich würds einfach so lassen, die 2 oder 3 m² weniger Fläche werden eher wurscht sein.
.In NÖ geht´s bei den Gebühren für Kanal und Wasser immer um die "bebaute Fläche" und nicht um die "Nutzfläche". Die Verringerung der Innenfläche hat damit also nichts zu tun.
Daher noch mal die Frage: Wen interessiert aus welchen Gründen die genaue innere Nutzfläche der Garage???
wenn...du weiterhin damit die grunstückgrenzabstände zu nachbarn und straße laut bauordnung und auflagen einhältst, würde ich mir da nicht zu viel gedanken machen und das so abändern.
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