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Nachträgliche Bewilligung/ Kaufvertrag DRINGEND [NÖ]

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  •  jerrygse
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
15.12. - 19.12.2019
21 Antworten | 9 Autoren 21
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Hallo!emoji

Ich habe vor eine Doppelhaushälfte in Niederösterreich zu kaufen. Das Haus ist 15 Jahre alt und gefällt mir eigentlich ganz gut.Mit dem Eigentümer wurde schon über den Preis verhandelt und er hat mir Fotos vom Plan übermittelt. Das Problem ist, das auf dem Plan die Garage nicht eingezeichnet ist. Ich habe ihn darauf angesprochen und plötzlich fiel ihm ein das die Garage ja noch nicht Bewilligt ist und er das noch nachholen müsste...ist das so einfach möglich nach 15 Jahren? und was würde das kosten bzw. was wäre dafür notwendig?

Die zweite Frage bezieht sich auf den Notar/Kaufvertrag:

Der Eigentümer dürfte gerade ziemlich dringend Geld benötigen (ist mit seiner Firma anscheinen kurz vorm Konkurs) und will eine Anzahlung von 20000 Euro haben. Die restlichen 355.000 Euro will er auch schon im Januar haben, aber erst im Juni ausziehen. Kann ich das irgendwie vertraglich so festhalten? Ab Januar gehört das Haus ja dann mir und ich würde im Grundbuch stehen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.emojiemoji

Lg

  •  hausplanung
15.12.2019  (#1)
Ob die Garage nachträglich bewilligungsfähig ist, sagt dir am besten das örtliche Bauamt. Denkbar ist es, aber es kommt drauf an zb wie ist das Grundstück gewidmet? Gekoppelt? dann wäre eigentlich der eine seitliche Bauwich meines Wissens frei zu halten (sofern die Garage auf der Seite zum Nachbarn steht).

Ist es wirklich ein Doppelhaus oder ist es ein Einfamilienhaus in gekoppelter Bauweise (also gehört dir dein künftiges Grundstück alleine oder gehört beiden Parteien das Gesamtgrundstück und jeder hat eine "Eigentumswohnung" auf seinem Teil.

Geld sollte man erst an den Verkäufer fließen lassen, wenn dieser dir das unbelastete Eigentumsrecht im Grundbuch verschafft hat, umso mehr, falls du befürchtest, dass der Verkäufer in Konkurs gehen könnte. Davor kann man das Geld beim Notar als Treuhänder hinterlegen, aber nicht auszahlen. Du riskierst sonst, dass das Geld weg ist.

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  •  jerrygse
15.12.2019  (#2)
Danke für die schnelle Antwort emojiEs ist definitiv ein Doppelhaus und beiden Parteien gehört das Grundstück. Er hat die Garage auch angeblich Bewilligen lassen, aber irgendeine Frist verstreichen lassen...keine Ahnung, ich bin heute eh nochmal dort und werde mir das mal genauer erklären lassen. Die Garage steht an der rechten Grundstücksgrenze und davor ist noch ein Autoabstellplatz mit ca. 5m Länge. Die Gemeinde sagt es sollte kein Problem sein sie brauchen halt einen Plan. Was kostet es so einen Plan zeichnen zu lassen?


Der Kauf wird auf jeden Fall mit einem Notar über ein Treuhandkonto abgewickelt. Nur weiß ich nicht ob das funktioniert das die dann noch ein halbes Jahr dort wohnen bzw. wie ich das am blödesten in den Kaufvertrag schreiben lasse oder ob das überhaupt geht.

Lg


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
15.12.2019  (#3)
Natürlich geht das. Im Prinzip gehört das Haus dann ab Jänner dir, mit allen Rechten und Pflichten.

Zu klären ist z.B. ob und wie viel der Verkäufer für das halbe Jahr zahlt. Und vor allem gehört da auch geregelt, was passiert, wenn der Verkäufer nicht fristgerecht auszieht. Also eine Pönale für Fristverzug und Klauseln, die eine spätere Räumung so einfach und schnell wie möglich machen. Am besten auch einen Teil des Kaufpreises einbehalten als Kaution. Einen entsprechenden Vertrag setzt der Notar auf.

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  •  hausplanung
15.12.2019  (#4)
Aufpassen jedoch, dass die Anzahlung auch erst fließt wenn du im Grundbuch stehst, somit also eigentlich gar keine Anzahlung mehr ist!!

Es handelt sich also um 1 Grundstück mit 2 Wohneinheiten drauf. Vermutlich offen gewidmet, sprich beiderseits ein seitlicher Bauwich. Hat der Nachbar schon eine Garage stehen? Soweit ich weiß ist bei offener bauweise nur in einem der 2 seitlichen Bauwiche ein Nebengebäude (Garage) zulässig. Vermutlich wirst vom Nachbarn als Grundmiteigentümer auch eine Zustimmung am Einreichplan brauchen?? Und ob er die hergibt ist dann die Frage.

Ich denke das Planzeichnen kann nicht viel kosten, weil es müsste ja schon alte Pläne geben, wenn es mal bewilligt quasi wurde. Allerdings wirst du die Grenze vermessen lassen müssen und das kostet schon mehr, denn du baust ja quasi an der Grundgrenze. Außer es handelt sich schon um ein Grenzkatastergrundstück (vs. Grundsteuerkataster).

Wenn es vor vielen Jahren bewilligt wurde, dann aber quasi offenbar Fristen nicht eingehalten wurden, kann es sein, dass die Bewilligung jetzt eben nicht mehr gilt und nach den aktuellen Regeln evtl. auch nicht mehr neu bewilligt werden kann. Das solltest auf der Gemeinde prüfen.

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  •  jerrygse
15.12.2019  (#5)
Das Grundstück war bis Mittwoch noch nicht parifiziert. Die Eigentümer/Nachbarn sind Geschwister. Links am Grundstück steht ein Carport. Die zwei Häuser sind auch noch im Keller verbunden. Ich finde immer Häuser mit  komplizierten Gegebenheiten 🤪

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  •  Blinky
  •   Bronze-Award
15.12.2019  (#6)
Hi,

ich hatte in der Stmk einen etwas krasseren Fall: das Haus war bau- aber nicht benutzungsbewilligt. Es hat 1 Jahr gedauert, bis diese Bewilligung sietens der Gemeinde ausgestellt wurde und die Beitzerin musste im Laufe des Jahres Gutachten und Änderungen vornehmen (lassen) die etwa 30k gekostet haben. Vermutlich sogar mehr.
Ich habe zu dieser Zeit immer ein Kaufanbot gehabt, aber den Kaufvertrag erst aufsetzen lassen, als die Gemeinde gesagt hat, dass sie nun alles haben und die Bewilligung bis Tag X ausgestellt sein wird. Im Kaufvertrag war dann eben eine Klausel drinnen, dass die Bewilligung bis Tag X anchgereicht werden muss. Anzahlung habe ich zu dieser Zeit schon geleistet, ebenfalls vertraglich festgehalten.

Also ich würde an deiner Stelle schon zuerst von der Gemeinde erfahren wollen, ob/unter welchen Auflagen die Garage bewilligt wird. Was das kostet etc. Weil das muss dann ja der jetzige Besitzer tragen. Ansonsten vom Kaufpreis abziehen.
Dass der Besitzer solange drinnen wohnen will würde mich stören. Da ich der Meinung bin, dass sobald das Haus mir gehört, ich auch für Dinge aufkommen muss, die in dieser Zeit als Mängel auftreten. Da kommt es sicher leicht zu Streitereien. Ich bin aber der Meinung, dass man diese evtl noch kommenden Mängel durch Weiterbenützung des Besitzers vertraglich irgendwie regeln kann. Da kann dich dein Anwalt sicher beraten.

Ich habe bei meinem Kauf lieber dieses Jahr gewartet, als etwas zu kaufen, wo ich irrsinnig hohe Folgekosten gehabt hätte, bzw es gar nicht hätte nutzen dürfen.

Liebe Grüße und viel Erfolg bei deinem Vorhaben

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Hallo jerrygse,
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  •  hausplanung
15.12.2019  (#7)
ein Carport (ein Dach und max. eine eigene Wand) wäre glaub ich kein Problem, da kein Gebäude. Somit müsste der andere seitliche Bauwich verfügbar sein, aber zustimmen muss der Nachbar=Miteigentümer mögicherweise trotzdem und damit vergibt er sich dann im Prinzip die Möglichkeit je selbst eine Garage machen zu können.

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  •  jerrygse
15.12.2019  (#8)
Also ich war jetzt nochmal dort und es ist so:

Die Garage wurde damals angeblich bewilligt aber erst 5 Jahre später gebaut. Morgen kommt der Baumeister der damals die Garage gebaut hat und angeblich auch einen Plan/Unterlagen hat ins Rathaus und reicht die Bewilligung ein. Keine Ahnung wie das funktioniert?!

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  •  Dirm
15.12.2019  (#9)
Hi,

wir haben auch einen Teil voraus bezahlt. (Nur 3 Monate). Hat sich so ergeben, dass wir das Geld damals grad da hatten.

Verkauf war eigentlich ganz harmonisch. Am Ende ist sie aber auch 3 Wochen zu spät ausgezogen. So Kleinigkeiten wie die übernommene Küche bliz blank putzen, hat sie dann leider vergessen. Hatten wir für unsere "Vorfinanzierung" ausgemacht.

Also die Pönale müssen vorab geklärt werden und weh tun. Wenn du merkst, dass er verzögert und dann erst mit dem Notar sprichst, dann vergehen mal paar Wochen extra.

Wir waren irgendwie überrascht wie sehr uns die 3 Wochen dann doch geärgert haben. Hatten das Glück, dass der 2. Teil nach Übergabe an ihren Ex ging...

Notar solltet ihr euch aussuchen. Nicht, dass er euch im "Stress" einen Anwalt vermittelt der das schon regelt. 

Sg Dirm

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  •  jerrygse
16.12.2019  (#10)
Drei Wochen? Das würde bei uns garnicht funktionieren. Wir wohnen derzeit in einer Genossenschaftswohnung und haben drei Wochen Kündigungsfrist. Wenn die zu spät ausziehen sitzen wir auf der Straße mit zwei kleinen Kindern.

Ich bin jetzt bald soweit das ich es lasse und weitersuche...wenn's nicht so schwer wäre bei uns in der Gegend noch ein Haus unter 400.000 Euro zu finden, die Grundstückspreise alleine liegen bei uns schon bei über 600€/m2 😥

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  •  jerrygse
16.12.2019  (#11)
Sorry meinte 3 Monate Kündigungsfrist 

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  •  furbo
16.12.2019  (#12)
Zur finanziellen Abwicklung: Der Käufer zahlt nach Eintragung im Grundbuch 100% der Kaufsumme auf das Treuhandkonto des Notars. Von diesem Konto gehen dann 90% des Kaufpreises gleich auf das Konto des Verkäufers. Nach erfolgter Übergabe des Objekts werden die restlichen 10% auf das Konto des Verkäufers überwiesen und das Treuhandkonto gelöscht. Meines Wissens kann die Dauer bis zu einem Jahr betragen - bei uns wars zumindest so. Im Kaufvertrag ist auch zu regeln wie mit den laufenden Betriebskosten umzugehen ist. Der Notar deines Vertrauens kann dich da sicher gut beraten. Falls du einen kompetenten und erfahrenen Notar brauchst, kann ich dir einen empfehlen.

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
17.12.2019  (#13)
... ziemlich dringend Geld benötigen ... Anzahlung ... restlichen... Euro will er auch schon ...haben, aber erst ..

**hust** unbedingt sich hier nicht stressen lassen und passend/abgesichert regeln. Selbst wenn es gerade eben das ultimative Objekt der Begierde ist. Sowas hat schon manchem beim Autokauf das Genick gebrochen und da gings um weniger. Wenn der Verkäufer aus "Zeitgründen" irgend etwas an dem angesprochenem Vorgehen ablehnt (GB, Treuhand.., Garage?)-> sein lassen.

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  •  jerrygse
17.12.2019  (#14)
Es wird immer komischer....wir haben jetzt ein Kaufanbot geschrieben und er hat es auch unterschrieben...und jetzt steht das Haus plötzlich im Internet inklusive Makler! Wir sind grad ziemlich perplex😳. Die Kreditanfragen sind schon eingereicht und wir warten eigentlich nurmehr auf die Zusage. Keine Ahnung was wir jetzt machen sollen.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
17.12.2019  (#15)
Ein unterschriebenes Kaufanbot ist bindend. Das gilt sowohl für Käufer- als auch für Verkäuferseite, sobald diese auch unterzeichnet. Ich hoffe, dass hier auch auch schon Bestimmungen bezüglich Baugehnehmigung der Garage bzw. Datum der Übergabe drin stehen.

Ich würde erstmal nicht nervös werden und mir einen Notar suchen und alles weitere mit ihm besprechen. Denn im Prinzip seid ihr euch schon einig geworden und müsst nur noch den Kaufvertrag aufsetzen. Bei uns (haben unsere ETW verkauft) war letzteres eigentlich nur noch eine Formsache, da wir schon davor alles im Kaufanbot geklärt haben (Preis, Datum der Übergabe, wer Notar bzw. Gebühren zahlt, Inventarliste).

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  •  Dirm
18.12.2019  (#16)
Überwiesen habt ihr ihm aber noch nichts ^^

Was sagt denn euer Notar dazu? Der kann auch einen sperrvermerk (oder so) ins Grundbuch eintragen, dass es nicht doppelt verkauft wird.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.12.2019  (#17)

zitat..
jerrygse schrieb: .wir haben jetzt ein Kaufanbot geschrieben

Kaufangebot wofür??
Für den halben Grundstücksanteil?? Also den ideellen Anteil, weil Grundstücksteilung hats ja nicht gegeben? Ihr seid dann gemeinsam Eigentümer mit seinem Geschwister??

Kaufanbot nur fürs Haus?? Bis jetzt wissen wir aus dem Thread noch nicht einmal, wer jetzt tatsächlich Eigentümer des Hauses ist!! Wenn Grundeigentümer die Geschwister gemeinsam sind, dann gibts fürs Haus mehrere Möglichkeiten:
entweder das Haus steht auch im gemeinsamen Eigentum (=Regelfall: Grundstück und Gebäude darauf haben gleichen Eigentümer),
oder es ist ein Superädifikat (Haus und Grundstück sind verschiedene Eigentümer
Andere Möglichkeit: das Haus, besser gesagt die Wohnung im Doppelhaus, parifizieren. Hängt aber auch teilweise davon ab, wer eigentlich derzeit wovon Eigentümer ist. Wurde weiter oben mal angedeutet, is aber noch nicht erfolgt?? Dazu brauchts aber auch den Geschwisterteil - mit dem is alles klar??? Und du weißt auch nicht, was genau bei der Parifizierung raus kommt - muss ja nicht zwingend 50:50 sein, wir kennen die Details des Gebäudes ja nicht....und wie ist das dann mit der Garage? Wer baut die? Auf der schon parifizierten Liegenschaft oder noch vorher? Wem gehört sie dann, wer ist Grundeigentümer unter der Garage? Fließt die Garage auch in die Parifizierung mit ein?

zitat..
jerrygse schrieb: Ab Januar gehört das Haus ja dann mir und ich würde im Grundbuch stehen.

Bist sicher?? Die Grundbücher sind heutzutage zwar schneller, aber ob sich das ausgeht??? Heute ist der 18. Dezember!!!! Und außerdem ist da noch so gut wie gar nichts konkret abgeklärt!
Höchste Vorsicht also mit irgendwelchen voreiligen Aktionen, bevor nicht alle Fragen und Probleme deines Einzelfalles auf seriöser (juristischer) Basis abgeklärt wurden!!!


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  •  jerrygse
18.12.2019  (#18)
Den Kaufvertrag macht mein Anwalt, unterschrieben und beglaubigt beim Notar. Das Grundstück ist parifiziert (genau in der Hälfte quasi geteilt). Es gibt einen Nutzungsvereinbarungsvertrag. Das Doppelhaus steht genau mittig auf dem Grundstück. Die rechte Hälfte wollen wir kaufen. Die Garage steht seit 10 Jahren auf der Rechten Grundstücksgrenze, vor der Garage ist noch ein Autoabstellplatz. Die Garage wird heute zur Bewilligung eingereicht. Im Kaufanbot ist festgehalten das nur gekauft wird wenn die Garage bewilligt wird, der Kellerdurchbruch zur linken Haushälfte von einem Professionisten fachgerecht zugemauert wird und bei positiver Finanzierungszusage. Im Kaufvertrag wird festgehalten das eine Anzahlung von 20000€ Geleistet wird nachdem der Vertrag unterschrieben ist, sobald wir im Grundbuch stehen und alles Lastenfrei ist (Sperrvermerk) wird der Rest bis auf ca. 10% ausbezahlt. Die restlichen 10% gibts dann Ende Juli bei Übergabe.


2019/20191218811093.jpg

Lg

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  •  Studebaker
18.12.2019  (#19)
Nur 10% als Sicherheit wär mir persönlich zuwenig.
Was ist, wenn er nicht auszieht? Schon mal informiert, was so eine Delogierung kostet und welch Aufwand das für dich ist?

Ich weiss es auch nicht, aber sowas würde ich berücksichtigen.

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  •  hausplanung
19.12.2019  (#20)
die Frage ist auch, wie gefährlich die Anzahlung ist. Da stehst ja noch nicht im Grundbuch.

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  •  jerrygse
19.12.2019  (#21)
Die Anzahlung wird notariell festgehalten und ein Vorrang im Grundbuch festgehalten oder so, und irgendwas mit einem Sperrvermerk. So genau hab ich das jetzt auch nicht durchschaut 😅 muss mir mein Anwalt erst genauer erklären. Jetzt wird mal die Garage bewilligt und die Fertigstellungsanzeige für das Haus(!) und die Garage gemacht, sonst Kauf ich's eh nicht.

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