|
|
||
WAS???? issn scherz, oder? |
||
|
||
@rk515 - siehst du mich lachen? Im Ernst: Mache ich seit ca. 5 Jahren so - wo bekommst Du sonst für 5 Jahre gebundenes Kapital (die Höhe kannst Dir halt nicht aussuchen) 4% NACH/ohne Steuern? Eben. |
||
|
||
Ich bin mir ziemlich sicher dass dem NICHT so ist, wenn man einfach die ANV 4,5 Jahre lang bloß aufschiebt. Die Zinsformeln gelten, soweit ich weiß, nur bei Zahlungsverzug o.ä. Also wenn z.B. das Finanzamt zuerst, z.B. wegen anderer Rechtsansicht, falsch berechnet, und man später (z.B. aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung) Geld zurückbekommt. DANN gibt es Zinsen. Natürlich in beide Richtungen (je nachdem ob das Finanzamt oder der Steuerpflichtige Schuldner ist). |
||
|
||
@ildefonso - Ich bin mir ziemlich sicher dass du das noch nie versucht hast. Ich schon - und ich habe bereits 2 Bescheide auf welchen die Zinsen ausgewiesen sind... |
||
|
||
Ich habe auch keine ANV die ich 5 Jahre lang aufschieben kann, sondern eine ESt, für die nur rund ein halbes Jahr Zeit bleibt. Eines ist jedenfalls Fix: Die Zinsen vom Finanzamt unterliegen NICHT der Steuerpflicht |
||
|
||
@ildefonso - Na klar werden die (verzinsten) Rückzahlungen vom BMF nicht versteuert - ich erwähnte das nur da bei jeder "normalen" Kapitalanlage mit 4%-Verzinsung davon noch 25% KeSt abzuführen wären. Um echte 4% zu lukrieren müsste das Kapital in so einem Fall mit 5 1/3 % verzinst sein. |
||
|
||
bei anleihen auch kein problem, nur so nebenbei. muss ich mich mal schlau machen ob das wirklich so ist beim FA. hab davon noch nie was gehört. nun denn, interessante these auf jeden fall. dann würd i des a so machen. ob i des geld jetzt hab oder ned, is ja egal. stirbt die kua, bleibt das heu so nach dem motto |
||
|
||
Anleihen? MEL und so? Na im Ernst: Über (garantierte!) 5% auf so kurze Laufzeiten wirst nicht viel finden. |
||
|
||
Stimmt, aber auch das Finanzamt is nicht auf der Nudlsuppe dahergeschwommen und ändert natürlich laufend den Zinssatz für die Anspruchszinsen (aktuell sinds 1,88 %). http://www.bdo.at/publikationen/tax-news/tax-news-2013/tax-news-3---2013/neue-steuerlich-relevante-zinssaetze/ Ausserdem gibts eine Minimumgrenze...Zinsen unter 50 € werden nicht ausbezahlt, das wären bei 5 Jahren und 1,88 % knapp unter 600 €, die man aus dem Steuerausgleich an Gutschrift bekommen müßte. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das dann laufend so weitergeht, da angehäufte Guthaben von der Verzinsung ausgenommen sind. |
||
|
||
Ich muss mal nachlesen im letzten Bescheid wie diese Zinsen betitelt wurden. |
Na geh - jetzt habe ich seit 4 Jahren keinen mehr gemacht und gedacht ich bekomm noch immer die 4% wie damals... ||
|
||
@sir_rws - bei angenommenen 4 % müsstest 1250 € Gutschrift für deinen Lohnsteuerausgleich haben, bei den aktuellen 1,88 % sind 2660 €.
d.h. für Ottonormalbürger mit Normalbeschäftigung wird das eher schwer. Die Zinssätze werden laufend angepasst, d.h. man bekommt dann eher nicht die 4 % über die 5 Jahre. M.E. wird das mit dieser 50 € Schwelle vor allem in Tiefzinsphasen sehr schwierig und am Ende bekommst dann gar keine Zinsen und wärst mitn easybank Gehaltskonto noch besser gefahren. Aber die Zinssätze sind m.E. schwer ok, selbst die momentanen 1,88 %. |