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Netz OÖ - Netzzugangszusage enttäuschend und reduziert

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  •  americium
  •   Silber-Award
20.2. - 13.10.2023
107 Antworten | 20 Autoren 107
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Hey Leute,

hab nach 3 Monaten nun die Netzzugangszusage.

Meine Erweiterung auf 22 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] wurde genehmigt aber die Einspeiseistung darf 6.8kVA nicht überschreiten.

Ich hatte bis jetz 9.8 kVA genehmigt.
(6kVa Symo 3 kVa Victron 1p und 0.8 Balkonkraftwerk)

Wird wohl heißen ich erweitere sicher nicht damit die alte Zusage gültig bleibt.

In meiner Umgebung hat fast keiner PV außer die Bauern mit ihren Dächern... bei denen gehts scheinbar.

Bin dezent grantig.

  •  americium
  •   Silber-Award
3.3.2023  (#61)
Update:
Schlichtungsantrag an E-Control gestellt. Mal sehen, was rauskommt. Aber so bekommt man wohl die sinnvollste und fairste Beurteilung.

Wenn es nach dem fiktiven Beispiel der Netz OÖ geht, wo man für 625 € ein kVA nachkaufen kann wären das bei mir 6250 € - wo wir bei eindeutiger unrentabler Situation wären.

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Hallo americium,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Netz OÖ - Netzzugangszusage enttäuschend und reduziert

  •  npalko
  •   Bronze-Award
3.3.2023  (#62)
wo gibts da ein beispiel?

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  •  americium
  •   Silber-Award
3.3.2023  (#63)
https://www.netzooe.at/Photovoltaik/Fragen-und-Antworten

Unter "Was kann ich gegen eine Rücklieferbeschränkung („Einspeisebeschränkung“) machen?"

Da steht übrigens auch drin, dass eine Erhöhung des Netzrechts keine automatische Erhöhung des garantierten Einspeiserechts zur Folge hat.

Hab das Elwog nachgelesen, da steht das wirklich so drinnen - sprich die Kosten können auf die Kunden umgewälzt werden. Aber ist halt ein Rechtstext, da gibts immer Interpretationsspielraum emoji

Die große Frage wie FAIR ist das System... bis jetzt war first come first serve und ab jetzt zahlt der Kunde drauf. So geht keine Energiewende...

In DE ist das ganz anders, da müssen die Kostne die VNBs tragen.

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  •  ceisserer
3.3.2023  (#64)
| In DE ist das ganz anders, da müssen die Kostne die VNBs tragen.

Wobei man hier schon sagen muss, dass unser Marktpreis-System bezüglich Fairness dem deutschen System mit fixen Einspeisebeträgen klar überlegen ist. Während uns wir hier über Einspeisebeträge von ~25ct/kWh freuen durften, einfach weil der Strom hald gerade so teuer war, wurde man in D mit lächerlichen 1-stelligen Cent-Beträgen abgespeist.
 
Über kurz oder lange gehe ich sowieso davon aus, dass die Netzdiskussion einen großen Stellenwert im PV-Umfeld einnehmen wird. Aktuell gibt es noch "zu wenig" PV-Strom und er hilft den Netzen eher als sie zusätzlich zu belasten - aber warte noch 3-5 Jahre. Ich bin fast sicher,dass sich dann die Kostendiskussion stellen wird...

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  •  americium
  •   Silber-Award
3.3.2023  (#65)
Ich gebe dir recht. Unser System hat Vorteile, deren System auf anderer Weise. Es wird sich was ändern.


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  •  americium
  •   Silber-Award
3.3.2023  (#66)
Habe nun aus Interesse anhand der XLS Daten von 2022 berechnet, wieviel ich bei einer Erweiterung unter der Prämisse der Rückleistungsbeschränkung im Jahr 2022 verloren hätte.

Habe praktisch die Daten vom Solarweb runtergeladen und in Excel aufbereitet. Alle Überschreitungen von 6800W gezählt.

Hier das Ergebnis:
Bei einer Verdopplung meiner kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] (7,5 + 7,5 Erweiterung) würde ich 1609kWh im Jahr verlieren. Das entspricht 22.2% der "Erweiterungsleistung" und 241,39 € im Jahr bei 0,15cent/kWh.

Bei einer eigentlich geplanten Verdreifachung der kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] am Dach sind wir bei:

6201kWh Verlust - entspricht 42,8% - entspricht einem Entgang von 930,10 € pro Jahr

Alle Werte ohne Berücksichtigung von O/W und eventueller Speicherung über die Spitzenzeiten.

Man sieht hier schon grob wo die Sinnhaftigkeit aufhört. Ich werds noch im Detail ausarbeiten.


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  •  americium
  •   Silber-Award
11.5.2023  (#67)
Aktuelle News:
Eine "kulanterweise" weitere Berücksichtigung der 3kVA (z.B.: aufgteilt auf alle 3 Phasen) wird derzeit nicht angedacht.

Ein von mir zu zahlender Netzausbau würde mich ca. € 420 pro kVA kosten. Interssant ist die Aussage ich dürfe NICHT z.B.: nur 6kVA bestellen sondern ich bin gezwungen die 10kVA die ich in der Netzzugangszusage initial wollte bezahlen, sonst muss ich den Antrag neu einreichen. Was natürlich fatal wäre da die Förderungszusage auf die eigentliche Netzzugangszusage gilt ...

Zudem wird ohnehin mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit hinter unserem Haus (Wohnanlage entsteht) ein neues Tafohäuschen errichtet, natürlich mit entsprechenden Kapazitäten. Dennoch müsste ich den Ausbau anteilsmäßig bezahlen.

Leute, das ist alles Irrsinn...

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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
11.5.2023  (#68)

zitat..
americium schrieb:

Aktuelle News:
Eine "kulanterweise" weitere Berücksichtigung der 3kVA (z.B.: aufgteilt auf alle 3 Phasen) wird derzeit nicht angedacht.

Ein von mir zu zahlender Netzausbau würde mich ca. € 420 pro kVA kosten. Interssant ist die Aussage ich dürfe NICHT z.B.: nur 6kVA bestellen sondern ich bin gezwungen die 10kVA die ich in der Netzzugangszusage initial wollte bezahlen, sonst muss ich den Antrag neu einreichen. Was natürlich fatal wäre da die Förderungszusage auf die eigentliche Netzzugangszusage gilt ...

Zudem wird ohnehin mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit hinter unserem Haus (Wohnanlage entsteht) ein neues Tafohäuschen errichtet, natürlich mit entsprechenden Kapazitäten. Dennoch müsste ich den Ausbau anteilsmäßig bezahlen.

Leute, das ist alles Irrsinn...

Ich würde auf den Trafoausbau spekulieren! Ist bei mir auch so, wenn die neuen 16 Parzellen bebaut werden, dann wird auch ein neuer Trafo kommen und wir werden da dran gehängt lt Netztechniker. Für den Ausbau brauche ich aber dann nix bezahlen sondern werde halt dann gegen die 10€/kVA hochgeschalten.


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  •  americium
  •   Silber-Award
11.5.2023  (#69)
Meine Info ist anders, auch dann ist zu bezahlen - aber ja, ich werde sicherlich auch abwarten ...

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
11.5.2023  (#70)
Wir haben letztes Jahr im Mai eine Netzzusage von der Linz-Netz für 10kW Einspeisung benatrag und bewilligt bekommen. Wir haben einen 10kW Wechselrichter verbaut aber nur 6,15kWp auf Modulseite verbaut (ein String), weils finanziell etwas gezwickt hat und ich noch nicht wusste, wie ich mit den Kabeln ins Carport komme.
Somit haben wir die "halbe" Anlage fertiggebaut und im Jänner in Betrieb genommen.
In der Zwischenzeit haben wir alle Probleme gelöst und den 2. Teil verbaut.
Erweiterungsmeldung bei der LinzNetz gemacht.
Jetzt habe ich ein Netzzugangsangebot erhalten, dass ich den Wechselrichter auf 6,15kW Einspeisung beschränken muss und irgendwann (wenn der Netzseitige- jetzt plötzlich nötige Ausbau) abgeschlossen wieder freischalten darf (Dauer ca 1 Jahr).
Das heißt ich habe eigentlich bis 17. Mai 2023 gültige Zusage durch die Inbetriebnahme eines Teils der Anlage im Jänner verloren.
Also die allgemeingültige Meinung hol dir eine hohe Einspeisezusage - dann bist auf der sicheren Seite - kannst kübeln.
Danke für nix!!!

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  •  americium
  •   Silber-Award
11.5.2023  (#71)
Mmh, hattest du die fixe Zusage, dass du die 10kVA reserviert behalten darfst wenn du erstmal nur 6,15 fertigstellst ?
Weil das kenn ich schon so, dass das gilt was du zum Zeitpunkt der Abnahme verbaut hast.


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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
11.5.2023  (#72)

zitat..
americium schrieb:

Meine Info ist anders, auch dann ist zu bezahlen - aber ja, ich werde sicherlich auch abwarten ...

<=20kWp untersützt dich hier das Elwog.
Würde auch warten


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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
11.5.2023  (#73)

zitat..
heislplaner schrieb:
Das heißt ich habe eigentlich bis 17. Mai 2023 gültige Zusage durch die Inbetriebnahme eines Teils der Anlage im Jänner verloren.
Also die allgemeingültige Meinung hol dir eine hohe Einspeisezusage - dann bist auf der sicheren Seite - kannst kübeln.

naja du unterschreibst mit den kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] bei der Inbetriebnahme. Wenn dein Engpass nun durch Generatorseite/modulleistung begrenzt sind, dann ist es nun mal so. Wenn der Engpass durch WR WR [Wechselrichter] begrenzt wird, ist es nichts anderes. Schlussendlich hast du nur die Engpassleistung von 6,15kW in Anspruch genommen und fertig gemeldet, damit verfällt der restliche Teil.

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  •  americium
  •   Silber-Award
11.5.2023  (#74)
So sehe ich das auch, außer es gibt eine Spezialvereinbarung?

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  •  americium
  •   Silber-Award
11.5.2023  (#75)
@massiv50er:
Wo im Elwog steht, dass unter 20kWp der Netzbetreiber nichts verrechnen darf ?

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
11.5.2023  (#76)

zitat..
americium schrieb:

@massiv50er:
Wo im Elwog steht, dass unter 20kWp der Netzbetreiber nichts verrechnen darf ?

den Paragraphen darfst dir selber raussuchen... Aber die 10Euro Netto kommen nicht von irgendwo her... das ist der Betrag der für Anlagen kleiner 20kWp im Elwog definiert ist...
Ohne Elwog würden die Netzbetreiber da sicher tiefer in deine Tasche greifen :)


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  •  americium
  •   Silber-Award
11.5.2023  (#77)
OK, d.h. du kennst jetzt auch keinen expliziten Paragrafen sondern den mit dem pauschalen Netzzutrittsnetgelt welcher aber besagt:

"Sollten die tatsächlichen Kosten für den Anschluss der Erzeugungsanlage mehr als 175 Euro pro kW betragen, können die diesen Betrag überschreitenden Kosten dem Netzbenutzer gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Netzbetreiber hat in diesem Fall dem Netzbenutzer mit der Rechnung eine detaillierte Kostenaufstellung vorzulegen und darin auch zu begründen, warum ein Anschluss zu geringeren Kosten nicht möglich ist. Das pauschale Netzzutrittsentgelt nach diesem Absatz wird bis zum 31. Dezember 2025 und sodann alle fünf Jahre durch die Regulierungsbehörde evaluiert. Die Regulierungsbehörde hat das Ergebnis der Evaluierung dem Tätigkeitsbericht gemäß § 28 Abs. 1 ESollten die tatsächlichen Kosten für den Anschluss der Erzeugungsanlage mehr als 175 Euro pro kW betragen, können die diesen Betrag überschreitenden Kosten dem Netzbenutzer gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Netzbetreiber hat in diesem Fall dem Netzbenutzer mit der Rechnung eine detaillierte Kostenaufstellung vorzulegen und darin auch zu begründen, warum ein Anschluss zu geringeren Kosten nicht möglich ist. Das pauschale Netzzutrittsentgelt nach diesem Absatz wird bis zum 31. Dezember 2025 und sodann alle fünf Jahre durch die Regulierungsbehörde evaluiert. Die Regulierungsbehörde hat das Ergebnis der Evaluierung dem Tätigkeitsbericht gemäß Paragraph 28, Absatz eins, E-ControlG beizulegen"

Das hilft nicht wirklich vermute ich. Denn die Netzbetreiber werden dann künftig wenn sie ein Gebiet erschließen, das so aufbauen, dass jedem Netznutzer die gesetzlichen 4kVA zur Verfügung stehen und reserviert werden, alles über die 4kVA in Rechnung stellen weil "Mehraufwand". 

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
11.5.2023  (#78)

zitat..
americium schrieb:
Das hilft nicht wirklich vermute ich. Denn die Netzbetreiber werden dann künftig wenn sie ein Gebiet erschließen, das so aufbauen, dass jedem Netznutzer die gesetzlichen 4kVA zur Verfügung stehen und reserviert werden, alles über die 4kVA in Rechnung stellen weil "Mehraufwand". 

die 4kVA stehen so ja nicht im Gesetz. im Gesetz zugesichert ist dir die Hausanschlussleistung.... die kann 4kVA sein, aber auch höher.
Wenn der Trafo Leistung zur Verfügung hat und du erst nach Ausbau anfragst, dann können sie dir nur das Netzzutrittsentgelt in Rechnung stellen, da für deinen Anschluss ja nicht gesonderte Maßnahmen erfolgen müssen (alles in der Zukunft, und nicht Zeitpunkt jetzt)


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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
11.5.2023  (#79)
Passt vielleicht nicht ganz zu diesem Thema " Virtuelles Prügeln um das Netzrecht" - hat ja keiner geglaubt... aber 

Aus Insiderkreisen..
Was soviel heisst dass wir zufällig am Donnerstag neben einem Partner gesessen sind mit dem wir abundzu was machen, trotzdem OK-gut kennen und der, ich sag mal "Vorstand" auch wenn es ned ganz richtig ist - irgendwas "WICHTIGES" halt, was man halt so is heutzutage is bei/mit der PV-Austria ..  also was mit Management, CTO, CFO, CSO,  U-F-O , 3-Buchstaben halt ...

Mit Jahresende soll ein aktualisiertes/besseres/vorteilhafteres Elwog kommen - mit eventuell bissal Zeitverspätung. Punkte die seit 3 Jahren am Tisch liegen und nur schleichend eingearbeitet wurden. Die ganzen Großen am Tisch dennen ist halt dabei fast einer abgegangen wie sie das gehört haben.

Man soll dann (was echt mega wäre weil viele Fragen wegfallen würden) in einer Art Onlineplattform die PLZ eingeben + Adresse und findet dann heraus wie viel man rückeinspeisen dürfte. (ala 4G/5G/Festnetzabfragen fürn Internetanschluss)
Wir fanden das echt cool , schauma mal wie real diese Aussage wird. 
Muss gestehn ich war wahsninnig abgelenkt da ich mir grad das 7te weisse Schokladenmouss reingepfiffen hab und der andere Buddy hatte das 4te Schüssel Erdbeerenirgendwas (und der isst nie süsses ttztz) ABER es war so interessant dass wir es noch besprochen haben danach, wobei ich mich echt nimmer rühren konnte - #Knopfaufplatzgefahr

Das Thema Bezugsrecht Vorhanden vs Rückeinspeisemöglichkeit kommt dann "stärker" zu tragen. Was dann zu unseren vorhandenen eigenen Theorien und Praxisbeispielen passen würde.

"Wenn du für ne LEISTUNG zahlst (Bezugsrechtserhöhung) dann bekommst auch mehr - Punkt. Die anderen Schnorrer müssen halt mit den 4kW gesetzlich leben , weil alles darüber ist geschenkt und zum Verschenken haben wir nichts."
Freie Känguruwiedergabe von Gesprächen bzw Infos welche wir in gewissen Runden aufgeschnappt haben, gespickt mit etwas Dramatik im Hintergund (#düddelmusikderganzdüsterenArt)

Angaben wie immer ohne GEWEHR, Prügel oder jeglicher Form von Waffengewalt..

 
 

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  •  americium
  •   Silber-Award
11.5.2023  (#80)
Aber deine Aussage würde bedeuten, mir steht bei 7kVA Hausanschlussleistung auch 7kVA zu ?
Aber genau DAS dementiert die NetzOÖ sogar auf deren Homepage. Sprich "hochkaufen" durch Bezugsrecht.


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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
11.5.2023  (#81)

zitat..
americium schrieb:

Aber deine Aussage würde bedeuten, mir steht bei 7kVA Hausanschlussleistung auch 7kVA zu ?

Aber genau DAS dementiert die NetzOÖ sogar auf deren Homepage. Sprich "hochkaufen" durch Bezugsrecht.



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