Ich habe für unsere PV Anlage die Zählpunktnummer bei der EVN beantragt und habe jetzt ein Netzzugangsvertrangsangebot bekommen.
Grundsätzlich habe ich eine Zählpunktnummer für die Einspeisung und eine für den Bezug.
Wenn ich dieses Angebot jetzt annehme, bin ich dann für die Einspeisung an die EVN gebunden? Oder ist das nur mal, damit ich überhaupt einspeisen darf?
Steht leider nicht drinnen. Steht nur "ab Annahme 1 Jahr gültig". Bin nur unsicher, wie schaut es eigentlich aus wenn sich bei der Annahme von dem Angebot der Wechselrichter ändert, ist das noch möglich? Keine Ahnung was in ein paar Monaten verfügbar ist. Danke
Hab gerade nachgesehen, bei mir Stand es nicht im Vertrag, sondern in einer Erinnerungsemail
Am 05.10. Vertrag erhalten, am 21.10. Erinnerung erhalten, dass noch nicht angenommen wurde und da stand dann folgendes drinnen: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie das Angebot zu Ihrem Netzzugangs-Vertrag noch nicht angenommen haben. Aufgrund der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung müssen wir den Antrag in 14 Tagen, beginnend mit heute, löschen. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Wenn sich nur der WR WR [Wechselrichter] ändert ist das normal kein Problem, es sei denn, er ist größer als beantragt. Kleiner ist ebenfalls kein Thema