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Das lässt etwas Speilraum für meine blühende Fantasie - bedeutet das entlang der Hausfasade (nach Fertigstellung im Endeffekt) Punkte nehmen und den Durchschnitt ausrechen (wäre dann ja keine Fläche), ooooder das durchschnittliche Niveau von der ursprünglichen FLÄCHE auf dem das Haus jetzt steht - also, wenn dort eine natürliche (und natürlich nicht durch den Poolbau der Nachbarn angeschüttete) 2m hohe Erhebung war (die für den Hausbau dann entfernt wurde), sollte diese in die Berechnung miteinbezogen werden, was die effektive Haushöhe vergrößert 😁 Aber ich denke, ich kenne die Antwort darauf schon 😂 |
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Wenn du eine Geländeveränderung vor hast: Dabei darf es insgesamt zu keiner überwiegenden Anschüttung im Vergleich zum Ursprünglichen Gelände kommen. Auch hier wieder: Fläche Anschüttung maximal so groß wie Fläche Abgrabung. Nein, sowas funktioniert nicht, da deine Gebäudehöhe von der Höhe nach Fertigstellung berechnet wird. Ist dort wirklich ein Hügel, hilft dir das etwas wenn du dein Haus höher situieren möchtest (im Vergleich zu umliegenden Häusern), aber das Haus selbst kann deswegen nicht höher sein (auch nicht durch Abgrabung). |
Flächenmäßiger Durchschnitt war so gemeint: In der Ansicht ist dein tatsächliches Gelände nach Fertigstellung eingezeichnet und deine Durschschnittshöhe von der die Gebäudehöhe wegberechnet wird. Der Spalt dazwischen ist eine Fläche "über Durschschnittsgelände" und eine Fläche "unter Durschschnittsgelände". In der Ansichtsabwicklung darf die Fläche des Geländes nach Fertigstellung über der Durchschnittlichen Höhe nicht größer sein wie die Fläche des Geländes nach Fertigstellung unterhalb der Durschschinittshöhe. ||
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ja, das habe ich eh erwartet - danke, kenne mich aus Noch etwas zum Thema Anschüttung im gesamten Garten - in welchem Ausmaß darf ich den Garten jetzt begradigen? Es besteht ein Gefälle von ca 50cm auf den 25m Länge - ich nehme einmal an der Aushub vom Keller gilt nicht als "Anschüttungen ≤ Abgrabungen"?! |
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siehe hier Seite 23 - ist zwar ein älteres Merkblatt die Geländesachen sind aber so weit ich weiß gleich geblieben https://www.kleingartenverein.at/downloads/erleuterung_wkg.pdf ...und das ganze Betrifft wenn ich es richtig im Kopf habe auch nur das Haus (ohne Terrasse und Keller unter Terrasse - für diesen Bereich gilt dann die +10cm über dem vergl. Gelände beim Anschluss an das Haus) - Wenn so wie bei dir der Grund also fast eben ist, ist der Keller im Großen und Ganzen komplett unter der Erde -> hat aber auch Vorteile: Ebene Terrasse, leichtere Entwässerung, kein Geländer.... Hier noch ein finde ich recht Gelungens Beispiel für einen Kellerabgang der auch gleich für die Belichtung sorgt https://www.architektur-online.com/projekte/auf-kleinster-flaeche oder hier ein paar andere Bilder http://www.kubusrot.at/?page_id=288 ...was man auf jeden Fall bedenken sollte ist, dass die ganzen etwas "ausgefalleneren" Lösungen (Glas bis zum Boden, Vorsprünge, verschiedene Geschossgrößen) meistens "komplizierte" (teure) Detaillösungen erfordern |
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