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Neubau - Mauer auf Grundgrenze [NÖ]

   
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  •  heisl91
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
23.9. - 28.9.2020
23 Antworten | 10 Autoren 23
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Liebe Forumgemeinde!

Leider finde ich nichts in der Bauordnung(Nö)/Forum/Google darüber.

Ich will eine Gartenmauer (an der Grundstücksgrenze) mit dazugehörigem Fundament machen. Mein Nachbar hat an dieser Grenze(sein Grundstück) Hecken.

Kann ich die Wurzeln die in mein Grundstück ragen abschneiden um die Mauer zu errichten? 
Hat die Nachbarseite Anspruch auf Ersatz wenn dadurch die Hecken eingehen?

Lg

  •  Supapeda
  •   Silber-Award
23.9.2020  (#1)
Kannst du die Mauer an der Grenze errichten, ohne auf des Nachbars Seite die Arbeitsgrube abzuböschen?

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  •  heisl91
24.9.2020  (#2)
guter Punkt!

werden wahrscheinlich ~25cm sein die ich dem Nachbar schenken würde..
Wurzeln gehen aber weiter, denke ich.

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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
24.9.2020  (#3)
Wir haben bei uns mit ~5cm Abstand zur Grenze eine 80cm tiefen und 30cm breiten Graben mit einem Bagger ausheben lassen. Hat super funktioniert und wir sind mit dem Streifenfundament nicht zum Nachbarn gekommen. 

Wieso sollte man abschöben - rein praktisch betrachtet? Im Bestenfall wird noch am gleichen Tag mit Beton wieder aufgefüllt. 

Dass man absperren muss versteht sich von selber. 




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  •  heisl91
24.9.2020  (#4)
Primär geht es mir hier um die Wurzeln vom Nachbarn, hat dieser ein Anrecht, dass ich seine Wurzeln die auf meinem Grund sind unversehrt lasse um seine Begrünung nicht zu verletzen?

Habe Angst, dass dieser in einem Jahr kommt und eine neue Hecke verlangt..

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  •  Supapeda
  •   Silber-Award
25.9.2020  (#5)

zitat..
Casemodder schrieb:

Wieso sollte man abschöben - rein praktisch betrachtet? Im Bestenfall wird noch am gleichen Tag mit Beton wieder aufgefüllt. 

Nur wegen Arbeitsschutz und Sicherheit. Gibt ja noch Firmen, die Wert darauf legen und die Arbeit sonst nicht machen. Wir haben deshalb eine Steinschlichtung statt der geschalten Mauer, da der Bagger Stein für Stein ausheben konnte und das Gelände stabil bleibt.
Geplant hatten wir es auch anders und erst als es gemacht werden sollte, sagte man uns das. Deshalb kam hier der Hinweis von mir.


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  •  andibeee
25.9.2020  (#6)
Falls die Hecke beschädigt wird und dadurch eingeht, haftest du natürlich für Ersatz - sofern beweisbar.

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  •  hoth
  •   Silber-Award
25.9.2020  (#7)
Rechtlich gesehen kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Bin auch der Meinung wenn du umgräbst und die Hecke eingeht bist du verpflichtet sie zu ersetzen. 
Was ist dass für eine Hecke? Thuien, Liguster, irgendwelche Sträucher,...
Was für eien Zaun genau möchstest du aufstellen?
Foto von der Situation wäre super, dann könnte man auch über alternative Lösungen nachdenken.

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  •  stecri
  •   Gold-Award
25.9.2020  (#8)
Find ich eigentlich unfair wenn ich auf meinem Grundstück grabe und seine Wurzeln bei mir sind und ich dann hafte. Dann muss ich ja bei der eigenen Gartengestaltung Rücksicht nehmen wo ich was machen kann.  

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  •  Supapeda
  •   Silber-Award
25.9.2020  (#9)
Vorweg: Achtung, das Mittel ist sau schädlich für die Umwelt. Aber je nach deiner persönlicher Einstellung dazu, kannst du ja gleich heute Nacht mit Roundup die Runde gehen und sobald alles eingegangen ist, fängst du mit den Arbeiten an! Möglichkeiten gibt es viele!


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.9.2020  (#10)

zitat..
Supapeda schrieb: Nur wegen Arbeitsschutz und Sicherheit.

Redet ihr da nicht von verschiedenen Dingen? Es geht hier um das (Streifen-)Fundament für eine Gartenmauer. 30cm breit, 70 cm tief. Was soll man da "abböschen"??? Das ist ja keine Baugrube mit 2,5m Tiefe für ein ganzes Kellergeschoß!

zitat..
andibeee schrieb: Falls die Hecke beschädigt wird und dadurch eingeht, haftest du natürlich für Ersatz

Bist da wirklich sicher?? So pauschal kann man das meiner Meinung sicher nicht sagen und ich denke dass das generell nicht stimmt!

zitat..
hoth schrieb: dann könnte man auch über alternative Lösungen nachdenken.

Nein, nicht schon wieder gleich über die Alternativen nachdenken! Jemend will AUF SEINEM GRUND (=SEIN EIGENTUM) eine Einfriedung in Form einer Mauer errichten. Kein Gesetz spricht da dagegen und in unzähligen Fällen wird das so gemacht. Und nur weil der NAchbar auf dessen Grund eine Hecke pflanzt, sollte ich das nicht machen dürfen, wenn ich die Grundgrenze 100% einhalte? Ich stell da zuerst die Frage: was haben die Wurzel von SEINER Hecke auf MEINEM Grund zu suchen??
Es kann nicht sein, dass jemand Fakten vorgibt und der andere dadurch in seinen gesetzlichen Rechten beschränkt wird. So ist auch unser Rechtssystem nicht aufgebaut.

Ganz einfach runtergraben und betonieren ohne irgendeine Kommunikation des Problems wird man wohl nicht dürfen. Bin da jetzt kein Experte in den Tiefen des Zivilrechts, wie genau das Prozedere da jetzt abzulaufen hat. Kann mir aber nicht vorstellen, dass ich bei Errichtung der Mauer auf MEINEM Grund und Boden in der Folge dem Nachbarn die Hecke bezahlen (entschädigen) muss, falls sie eingeht. So im Hinterkopf hab ich nur gespeichert, dass die Entfernung der über die Grenze wachsenden Wurzeln auf Kosten des Errichters der Mauer erfolgen müsste und dass man dabei "Fachgerecht" vorgehen muss. Wie man das im Detail macht, weiß ich nicht. Muss man halt einen Gärtner fragen/beiziehen. Wenn die Hecke dann trotzdem eingeht, dann hat der Eigentümer der Hecke halt Pech gehabt. ER hat ja mit seiner Hecke zuerst fremden Grund beansprucht....also muss er sich auch der (möglichen) Konsequenzen bewußt sein.

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  •  heisl91
25.9.2020  (#11)
Vielen Dank für alle Antworten!!

Ich werde berichten wie wir weiter vorgehen/vorgegangen sind.

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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
25.9.2020  (#12)

zitat..
Karl10 schrieb: Es geht hier um das (Streifen-)Fundament für eine Gartenmauer. 30cm breit, 70 cm tief. Was soll man da "abböschen"??? Das ist ja keine Baugrube mit 2,5m Tiefe für ein ganzes Kellergeschoß!

👍

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  •  Supapeda
  •   Silber-Award
25.9.2020  (#13)

zitat..
Casemodder schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Karl10: Was soll man da "abböschen"??? 

👍

Das hab ich meine Baufirma auch gefragt. Die Antwort war ganz klar, dass zum Einen Platz für die Schalung benötigt wird und zum Anderen eine Böschung vorgeschrieben ist, egal was ich davon halte. 
Hier weiß Niemand ob der Nachbar an der Grenze ein abschüssiges Gelände hat (das vielleicht Druck ausübt) und am Ende die Hecke, zumindest erwähnen darf ich es schon. Abschätzen muss es der TE bzw seine Ausführenden.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.9.2020  (#14)
Schalung bei einem unter Niveau liegenden Streifenfundament??

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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
26.9.2020  (#15)

zitat..
Supapeda schrieb: Die Antwort war ganz klar, dass zum Einen Platz für die Schalung benötigt wird und zum Anderen eine Böschung vorgeschrieben ist, egal was ich davon halte. 

Also ich red von sowas hier:

https://www.energiesparhaus.at/forum-streifenfundament-ausgleichen-fuer-zaun/59181

Ich würd dem Nachbarn sagen, dass ich die Grenze entlang aufgrabe und ein Fundament herstelle, dann wirst eh sehen was er wegen der Hecke sagt. Aber ich würd auf keinen Fall 20cm oder so reinrücken und Grund herschenken wegen einer Hecke! 

Wenn es sich um Thujen handelt wirst wahrscheinlich eh ziemliche Probleme haben denk ich...

1
  •  Microft
  •   Gold-Award
26.9.2020  (#16)
ich habe vor 3 Jahren auch den Graben für den Ringgrabenkollektor 1m neben der Grenze ausgegraben. Am Foto sieht man links oben sogar noch die Wurzeln von den Thujen des Nachbarn. Ich hab im Anschluss auch eine 25cm Breite Betonmauer (80cm tief) direkt auf der Grenze erstellt. Es ist nichts passiert, bzw. sind noch alle Thujen intakt.

2020/20200926251811.jpg


2020/2020092655247.jpg


2020/20200926133879.jpg
ein Foto von diesem Sommer.

mbg


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
28.9.2020  (#17)

zitat..
Karl10 schrieb: Kann mir aber nicht vorstellen, dass ich bei Errichtung der Mauer auf MEINEM Grund und Boden in der Folge dem Nachbarn die Hecke bezahlen (entschädigen) muss, falls sie eingeht.

Dazu gibts zahlreiche Urteile, der Klassiker dazu ist der Baum, von dem die Äste rüberwachsen.
Du darfst diese Äste "fachgerecht" und schonend auf deine Kosten zurückschneiden, die Früchte ernten und das anfallende Material mußt du selbst entsorgen (d.h. darf man nicht zum Nachbarn zurückschmeissen).

Wennst den Baum oder Hecke jetzt so krass zurückstutzt, dass sie eingeht, kann der Nachbar auf Schadenersatz klagen (und wird recht bekommen, wenn die Ursache das zurückstutzen war).

Ich würd mir wegen den Wurzeln ned allzu viele Sorgen machen...hängt natürlich aber davon ab, wie´s bei dir vorort wirklich aussieht...wennst ihm die Hecke fast aus/untergrabst, wirds blöd werden...

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  •  BAULEItEr
28.9.2020  (#18)
1.Hecke entfernen 
2.Mauer ganz an die Grundgrenze setzen.
3. neue Hecke herstellen

Vorher dem Nachbarn erklären, dass du da runter graben musst und dadurch die Wurzeln beschädgt werden.
Wenn die Hecke schon älter ist beteiligt er sich vielleicht an den Kosten.
 
Jetzt hast du einen Bagger vor ort, und die Kosten sind geringer,
sollte die Hecke aufgrund der Grabungsarbeiten absterben musst du sie ihm im Nachhinein ersetzen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.9.2020  (#19)

zitat..
gdfde schrieb: Wennst den Baum oder Hecke jetzt so krass zurückstutzt, dass sie eingeht, kann der Nachbar auf Schadenersatz klagen


zitat..
BAULEItEr schrieb: sollte die Hecke aufgrund der Grabungsarbeiten absterben musst du sie ihm im Nachhinein ersetzen.

Da hätt ich aber gerne einen Gesetzestext oder eine Gerichtsentscheidung dazu gesehen!! Das müsst ihr mir irgendwie "beweisen", dass das so ist.

zitat..
BAULEItEr schrieb: 1.Hecke entfernen

Warum??


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
28.9.2020  (#20)

zitat..
Karl10 schrieb: Das müsst ihr mir irgendwie "beweisen", dass das so ist.

Klar muß das bewiesen werden, was mitunter schwierig sein kann.

https://tirol.lko.at/nachbarschaftsrecht-welche-rechte-hat-der-nachbar+2500+2528057 beschreibts.


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  •  BAULEItEr
28.9.2020  (#21)

zitat..
Karl10 schrieb: Da hätt ich aber gerne einen Gesetzestext oder eine Gerichtsentscheidung dazu gesehen!! Das müsst ihr mir irgendwie "beweisen", dass das so ist.


ABGB § 422. (1) Jeder Eigentümer kann die in seinen Grund eindringenden Wurzeln eines fremden Baumes oder einer anderen fremden Pflanze aus seinem Boden entfernen und die über seinem Luftraum hängenden Äste abschneiden oder sonst benützen. Dabei hat er aber fachgerecht vorzugehen und die Pflanze möglichst zu schonen.

Ob du bei deinen Grabungsarbeiten fachgerecht und schonend vorgegangen bist  wird sich dann ja zeigen ob sie es übersteht oder nicht.
Sollte sie es nicht überstehen ist es Sachbeschädigung.

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