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ABGB § 422. (1) Jeder Eigentümer kann die in seinen Grund eindringenden Wurzeln eines fremden Baumes oder einer anderen fremden Pflanze aus seinem Boden entfernen und die über seinem Luftraum hängenden Äste abschneiden oder sonst benützen. Dabei hat er aber fachgerecht vorzugehen und die Pflanze möglichst zu schonen. Ob du bei deinen Grabungsarbeiten fachgerecht und schonend vorgegangen bist wird sich dann ja zeigen ob sie es übersteht oder nicht. Sollte sie es nicht überstehen ist es Sachbeschädigung. 1 |
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Jo, möglichst schonend. Wennst jetzt aber fachgerecht und möglichst schonend (zb. die Wurzeln absägen anstatt mit Benzin abzubrennen) und nicht alle Wurzeln entfernst und die Pflanze trotzdem eingeht, wirst eine gute Chance haben, dass die Sachbeschäigung abgewiesen wird. |
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Vielen Dank nochmal! Bin immer wieder überrascht welches Wissen hier schlummert.. |