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Was ist der Grund für die Erhöhung? Gibt es Pläne? Wie betrifft es die anderen Anrainer? |
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Ich vermute weil vom selben Straßenniveau bei der Einfahrt ausgegangen wird bzw. das das Gefälle bis zur Einmündung in den bestehenden Kanal passt. Betreffen wird es eigentlich alle Grundeigentümer die unterhalb der Straße sind! Aber das es hier keine andere Möglichkeit gibt, um das Straßenniveau niedriger zu halten? |
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Im Plan mit der Straße ist auch ein Schnitt markiert. Wie sieht der aus?? Da ist vielleicht die Antwort auf deine Frage ablesbar: Nach den Höhenkoten in den Plänen kann ich die 2,50 m nicht nachvollziehen. Welches ist eigentlich dein Grundstück? Den Hinweis auf den Kanal versteh ich irgendwie nicht. Kannst das besser erklären? Gibts eigentlich einen Bebauungsplan? (und somit verordnete Straßenfluchtlinien mit verordneten Höhen?) Welches Bezugsniveau gilt auf deinem Grundstück (bzw. bei den Nachbarn auf deiner Seite)? Hat die Gemeinde ein neues Bezugsniveau auf euren Grundstücken verordnet bzw. ist das beabsichtigt? Welche Grundstücke (auf beiden Straßenseiten) sind bereits bebaut? Welches Straßenniveau wurde für diese Bauverfahren angenommen? Ich hätte mir das gerne im NÖ Atlas selbst angeschaut - KG und Grundstücksnummer per mail oder PN (Vertraulichkeit garantiert) |
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Danke für die PN mit den Grundstücksdaten und dem fehlenden Schnitt zum Straßenaufbau. Möchte aber weiter hier antworten (wegen der Mitleser). Leider zeigt der Schnitt nicht den an der Grundgrenze anschließenden (Ur-)Geländeverlauf auf den Baugrundstücken. Is also unvollständig und somit wenig wert. Klar scheint mir jedenfalls, dass dann, wenn die Straße höher ist/wird als deine Grundfläche, der Straßenerrichter (also die Gemeinde) dafür sorgen muss, dass die Straße genug Halt hat und nicht abrutscht – notfalls mit einer Stützmauer und diese natürlich auf Straßengrund. Und nicht wie im Schnitt dargestellt auf dem angrenzenden Privatgrund. Apropos Straßenbau: Da müsst es ja auch Verfahren (mit Detailprojekt, mit mündlicher Verhandlung, Ortsaugenschein und abschließendem schriftlichem Bescheid) nach NÖ Straßengesetz geben, und zwar mit Parteistellung der Grundstücksnachbarn. Laut Gesetz muss das Straßenniveau so bemessen werden, dass die Zufahrt zum Grundstück gewährleistet/möglich ist (wenn´s keine andere gibt). Das ist Nachbarrecht in diesem Verfahren. Gab´s das Verfahren schon? Ansonsten: Offensichtlich handelt es sich hier um ein komplett neues Baugebiet mit Parzellierung sozusagen „auf der grünen Wiese“. Das wirft einige Fragen auf: - Der Bewilligungsbescheid der Grundteilung müsste den Verlauf der Straßenfluchtlinie mit ihrem Niveau enthalten, wenn es keinen Bebauungsplan gibt (§10 Abs. 5 BO BO [Bauordnung/Baugesetz]) - Der Straßengrund stammt aus einer Grundabtretung gem. § 12 im Zuge der Parzellierung. Auch hier steht im Abs. 2, dass insbesondere bei neuen Verkehrsflächen (so wie hier) deren Niveau zu bestimmen ist (im Zuge der Parzellierung). Nach wie vor ist mir die genaue Geländesituation nicht klar. Du sprichst von 2,50m. Die kann ich aber aus den Höhenkoten nicht nachvollziehen. Und ich kann fast nicht glauben, dass die Gemeinde da keinen (Teil)Bebauungsplan gemacht hat….. |